Im Mietvertrag steht dass der Vermieter keine Arbeiten an der Mietwohnung vor Einzug ausführt.
Dann wäre das - bei optischen Beeinträchtigungen - vermutlich auch bindend. Oder hat der Mieter dies bemängelt?
Dusche und Rollladen sind hier aber - wie bereits geschrieben - außen vor.
Jedoch stand in diesem Raum ein Schrank und ein Bett, wodurch der Raum (13m²) nur oberflächlich beim ersten Besichtigungstermin begutachtet werden konnte
Du schriebst aber, dass der Riss 6 Meter über 3 Wände läuft. Die Wand ist doch sicher nicht auf dieser Länge komplett zugebaut worden?
Des Weiteren wurden auch keine Fliesenfugen angeschaut, Rollladen und Duschkabinentüren ausprobiert,da es beim ersten Termin nur um eine reine Besichtigung ging.
Naja, dazu ist eine Besichtigung ja da. Man schaut sich die Mietsache an und prüft hierbei auch bestehende Mängel. Das Versäumnis des Mieters (Das gilt auch für die Setzrisse) kann man dem Vermieter nicht vorwerfen.
Zusammenfassend (wenn ich das richtig verstanden habe):
Der Mieter besichtigt die Mietsache nur halbherzig, vereinbart mit dem Vermieter im Mietvertrag, dass keine Arbeiten vor Einzug erledigt werden, d.h. die Wohnung unrenoviert übergeben wird, und verweigert dann die Übergabe der Schlüssel, weil Mängel bestehen.
Das ist doch absolut unlogisch, zumal diese Verweigerung nicht von einer Zahlungsverpflichtung (Miete + Kaution) entbindet.
Muss vom Mieter noch irgendetwas schriftlich gemacht werden oder reicht es erstmal dass er die Übergabe der Schlüssel verweigert und auf eine Beseitigung der Mängel vor Einzug pocht.
Schlüssel annehmen und Rollladen und Duschkabine vom Vermieter reparieren lassen. Die Risse bleiben, wie sie sind.