Beiträge von Leipziger82

    Wenn die Küche Bestandteil des Mietvertrags ist, bzw. darin erwähnt wird, dann würde ich davon ausgehen, dass diese auch zur Mietsache gehört und die Instandhaltungspflicht dem Vermieter obliegt.

    Anders wäre es, wenn im vertrag gar nichts davon stehen würde. In dem Fall könnte man von einer Leihe ausgehen und der Vermieter müsste tatsächlich nichts reparieren.

    Letztendlich ist das nur bedingt ein mietrechtliches Thema, sondern wohl eher ein strafrechtliches.

    Da kommt man nur mit einer Anzeige weiter. Dennoch sollte man den Vermieter davon in Kenntnis setzen.

    Eine Mietminderung ist hier bestimmt nicht möglich. Der Gebrauchswert der Wohnung ist hier nicht wirklich gemindert, zumal Du ihn selbst ja nie gesehen hast.

    Die Fotos kannst Du vergessen. Da kassierst Du nur eine Anzeige.

    Ansonsten würde ich vielleicht einfach mal bei dem Nachbarn klingeln und ihn zur Rede stellen

    Nur so als allgemeine Hinweise.

    Grundsätzlich übernimmt der neue Eigentümer lt. § 556 BGB die Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten.

    Dazu gehört auch die Genehmigung zur Hundehaltung, die der Vermieter nur aus guten Grund widerrufen kann.

    Vorab sollte man prüfen, was zum Thema Hundehaltung im Mietvertrag vereinbart wurde.

    3. Sie ist AZuBi im 3. Ausbildungsjahr und verfügt nicht über große Mittel. Hat sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

    Im Internet findest Du sogenannte Prozesskostenhilfe-Rechner. Es wird hierbei nämlich nicht nur das Einkommen berücksichtigt, sondern auch die Ausgaben.

    2. Sucht die Enkeltochter gerichtlichen Kündigungsschutz oder wartet sie eine Räumungsklage ab?

    Sobald vom Vermieter etwas schriftliches vorliegt, sollte sie gleich zum Anwalt gehen und nicht auf eigene Faust handeln, bzw. gar nichts tun.

    Bei so einem Fall ist der Gang zu einem Fachanwalt für Mietrecht unumgänglich, da wir die konkrete Situation nicht kennen und auch keine Rechtsberatung durchführen dürfen.

    Die mangelnde wirtschaftliche Verwertung muss ausführlich nachgewiesen werden. Die Hürden für so eine Kündigung ist recht hoch und meiner Meinung nach nur Möglich, wenn die Immobilie "schrott" ist und der Eigentümer rote Zahlen damit schreibt.

    Das Problem könnte sein, dass der Investor Euch rausekelt, wenn Ihr nicht auszieht. Da sollte man darüber nachdenken, ob man sich den Auszug dann vergolden lässt. Da rede ich dann nicht von dem kostenlosen Makler.

    Ich würde hier aber erst einmal die Kündigung abwarten.

    Das lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen, da wir nicht wissen können, wie groß die Beschädigung insgesamt ist.

    Bei den Kratzern könnte man sich fragen, ob diese durch einen vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, oder ob eine Beschädigung vorliegt.

    Die Kalk- und Ölflecken sind mit Mietersache. Das hätte man vor einem Auszug ja reinigen können.

    Wenn es danach ginge, dann dürfte ich ja auch keine Wohnung ohne Bodenbelag oder Tapete vermieten, was aber durchaus mal vorkommt.

    Letztendlich kommt es aber tatsächlich auf den Mietvertrag an. Wenn der Mieter diese Wohnung explizit in dem gesehenen Zustand anmietet und dies auch vertraglich fixiert, bin ich der Meinung, dass der Vermieter hier fein raus ist.

    Anders sieht es nur aus, wenn verdeckter Mangel vorliegt.

    Unabhängig davon: Eine solche Wohnung würde ich niemals anmieten. Da ist der Ärger vorprogrammiert.

    Weiss jemand, ob ich verlangen kann, dass der Vermieter nicht selbst an solchen elektrischen Sachen rumschraubt, sondern einen Elektriker beauftragt

    Leider nein. Du hast nur einen Anspruch, dass der Mangel beseitigt wird. Wie das erfolgt, spielt dann keine Rolle.

    Unabhängig davon ist es natürlich nicht ausgeschlossen, bzw. sogar sehr wahrscheinlich, dass einfach nur die Abzugshaube defekt ist. Diese dürfte ja ganz normal an einer Steckdose angeschlossen sein.

    Da es in der Küche (abgesehen vom Herd) nur einen einzelnen Stromkreis gibt, dann müsste die gesamte Elektrik der Küche "spinnen", wenn die Ursache in der Leitung liegt.

    dass Zentimeterdick Staub liegt und Massen an Spinnweben sind, dann ist das kein vertragsgemäßer Zustand.

    Mich irritiert die mehrfache Aussage "vertragsgemäßer Zustand"...

    Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Toilette alt und die Wohnung verdreckt ist, dann entspricht die Wohnung bei Übergabe dem vertragsgemäßen Zustand.

    Das bedeutet, grobe Verschmutzungen müssen nicht geduldet werden.

    Hast Du eine Quelle dafür?

    Die Wohnung wird unrenoviert übergeben.

    In dem Fall muss der Vermieter rein gar nichts in der Wohnung machen. Weder reinigen, weder WC wechseln, etc.

    Du bekommst dann einfach nur die Schlüssel ausgehändigt.

    Darf Sie die Miete einfach für eine unrenovierte Wohnung einfach so erhöhen?

    Grundsätzlich gibt es die sogenannte Mietpreisbremse, so dass bei der Neuvermietung maximal um 10% erhöht werden darf.

    Der tatsächliche Zustand spielt da keine Rolle.

    Die Stadt legt alle Wohnungen zusammen die sie vermietet-über die ganze Stadt verteilt-und teilt alle entstehenden Hausmeister Kosten die die Stadt hat auf die qm auf.

    Ohne Bezug auf die Wohnsituation bzw Voraussetzungen vor Ort.

    So etwas kann tatsächlich zulässig sein. Hier werden dann mehrere Immobilien zu einer Wirtschafts-, bzw. Abrechnungseinheit zusammengelegt. Insbesondere bei größen Wohnungsgesellschaften ist das üblich.

    Unabhängig davon sind 700 €/Jahr auch nicht sonderlich viel. Das wären ca. 14 €/Woche, die durchaus anfallen können, wenn man nur Mülltonnen rausstellt.

    Hinsichtlich des Stroms bin ich mir da nicht zu 100% sicher, allerdings behaupte ich, dass Stromkosten für eine öffentliche Beleuchtung nicht umgelegt werden dürfen.

    Hier sollte man im Zweifel einen Fachanwalt befragen.

    Im Mietvertrag steht dass der Vermieter keine Arbeiten an der Mietwohnung vor Einzug ausführt.

    Dann wäre das - bei optischen Beeinträchtigungen - vermutlich auch bindend. Oder hat der Mieter dies bemängelt?

    Dusche und Rollladen sind hier aber - wie bereits geschrieben - außen vor.

    Jedoch stand in diesem Raum ein Schrank und ein Bett, wodurch der Raum (13m²) nur oberflächlich beim ersten Besichtigungstermin begutachtet werden konnte

    Du schriebst aber, dass der Riss 6 Meter über 3 Wände läuft. Die Wand ist doch sicher nicht auf dieser Länge komplett zugebaut worden?

    Des Weiteren wurden auch keine Fliesenfugen angeschaut, Rollladen und Duschkabinentüren ausprobiert,da es beim ersten Termin nur um eine reine Besichtigung ging.

    Naja, dazu ist eine Besichtigung ja da. Man schaut sich die Mietsache an und prüft hierbei auch bestehende Mängel. Das Versäumnis des Mieters (Das gilt auch für die Setzrisse) kann man dem Vermieter nicht vorwerfen.

    Zusammenfassend (wenn ich das richtig verstanden habe):

    Der Mieter besichtigt die Mietsache nur halbherzig, vereinbart mit dem Vermieter im Mietvertrag, dass keine Arbeiten vor Einzug erledigt werden, d.h. die Wohnung unrenoviert übergeben wird, und verweigert dann die Übergabe der Schlüssel, weil Mängel bestehen.

    Das ist doch absolut unlogisch, zumal diese Verweigerung nicht von einer Zahlungsverpflichtung (Miete + Kaution) entbindet.

    Muss vom Mieter noch irgendetwas schriftlich gemacht werden oder reicht es erstmal dass er die Übergabe der Schlüssel verweigert und auf eine Beseitigung der Mängel vor Einzug pocht.

    Schlüssel annehmen und Rollladen und Duschkabine vom Vermieter reparieren lassen. Die Risse bleiben, wie sie sind.

    ich habe folgendes Anliegen und bitte das Forum um eine rechtliche Einordnung des Sachverhaltes.

    Das darf leider nur ein Anwalt und kein Forum.

    Wir können nur Hinweise geben:

    Wenn in der Mietsache eine Duschkabine und ein Rollladen vorhanden ist, kann der Mieter davon ausgehen, dass diese auch funktionieren. Da ist der Vermieter in der Pflicht. Selbiges gilt für die abfallende Fliese.

    Weiterhin muss immer geprüft werden, was im Mietvertrag zum Thema Zustand der Mietsache geschrieben steht. Wird dort von einer renovierten Wohnung gesprochen, hat der Mieter auch einen Anspruch darauf.

    Die Setzrisse waren trotz Möblierung nicht zu erkennen?

    Ist eine Mietminderung möglich, wenn ja, in welcher Höhe?

    Hierzu sollte ein Anwalt befragt werden. Das kommt immer auf den Einzelfall an.

    Schwierig, hier eine Antwort zu geben, da wir hier keine Rechtsberatung durchführen dürfen.

    Ob die Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung als solches gerechtfertigt ist, kann man nicht sagen. Dazu müsste man prüfen, ob sowohl die Ankündigung, als auch die Abrechnung inhaltlich und formell korrekt ist.

    Wenn aufgrund der Modernisierung tatsächlich eine Verbesserung/Energieeinsparung eingetreten ist, dann kann theoretisch eine Mieterhöhung erfolgen, auch wenn ggfs. Restarbeiten zu erledigen sind, die nur optischer Natur sind.

    Die Mängel innerhalb der Wohnung sind hier sowieso außen vor. Hier gibt es dann das Instrument der Mietminderung.

    Den Mieterverein in meiner kann ich mir nicht leisten

    Wenn Du eine geringe Rente hast, wäre es ggfs. möglich, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu beantragen.

    Auch als Mieter darf man das. Man muss es nur der anderen Vertragspartei in Textform mitteilen, und dann gilt das.

    Ich würde das im Zweifel aber nachweislich zustellen, d.h. unter Zeugen oder per Einwurf-Einschreiben.

    Nicht, dass der Fragesteller nun weniger zahlt und der Vermieter behauptet, nie ein Schreiben erhalten zu haben.

    Dann geht das ganz schnell in Richtung Mietschulden.

    39€/Monat sind schon saftig. Der neue Betriebskostenspiegel gibt hier einen Richtwert von 0,17 €/m²/Monat an. Das könntet Ihr mal für Eure Wohnung nachrechnen.

    Letztendlich sind das aber keine verbindlichen Werte, da man hierbei auch den Umfang der Reinigungsarbeiten berücksichtigen muss.

    Vielleicht waren die 11€ auch einfach nur günstig?

    Theoretisch müsste man dem Vermieter hier einen Wucher nachweisen. Hierbei könnte Euch dann ein Fachanwalt für Mietrecht oder der Mieterverein weiterhelfen.

    Vorab sollte man aber mal prüfen, was hinsichtlich der Treppenhausreinigung überhaupt vertraglich vereinbart ist.

    Steht dort geschrieben, dass die Mieter selbst putzen, wird es für den Vermieter schwer, dieses als Betriebskosten umzulegen.

    Auch wenn es nur einen mündlichen Mietvertrag gibt (das kann wirksam vereinbart sein), muss eine Mieterhöhung - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben - dennoch begründet werden.

    Willkürliche und unbegründete Mieterhöhungen sind unzulässig.

    Da es sich hier um die Mutter handelt, würde ich mich einfach mal mit ihr an einen Tisch setzen und das klären.

    Ansonsten muss man abwägen, ob die Wohnung auch mit 600 € warm nicht deutlich günstiger ist, als eine vergleichbare Wohnung innerhalb der Stadt.

    Entweder Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Eines von beiden solltet ihr schon zur eigenen Sicherheit machen. Das müsst Ihr aber mit dem Vermieter klären. Das gilt auch für die Kündigungsfrist, bei welcher der Vermieter auf die gesetzliche Frist bestehen kann.

    Oben meine Nachbarn haben zum 1.12 gekündigt . Sind aber zum 1.10 raus . So könnten wir ja schon hoch und die hätten uns ja als Nachmieter und müssten keine Miete mehr zahlen .

    Ich wage aber fast zu Bezweifeln, dass da der Vermieter der beiden Wohnungen mitspielt. Mag sein, dass der aktuelle Mieter dann keine Miete zahlen muss und ein direkter Übergang da ist.

    Was ist aber mit eurer jetzigen Wohnung? Dafür zahlt Ihr ja dann auch keine Miete mehr, so dass dem Vermieter diese Zahlung flöten geht.

    und wir seit einigen Jahren hier in einer Einliegerwohnung in ihrem Haus zur Miete wohnen.

    Unabhängig zur Problematik mit dem Motorrad, sehe ich das eigentliche Problem hierin.

    In dieser Konstellation (Einliegerwohnung im Haus des Vermieters) kann der Vermieter nach § 573a BGBjederzeit das Mietverhältnis grundlos kündigen.

    Du schreibst ja selbst, dass Ihr finanziell sehr an die Wohnung gebunden seid. Da würde ich erst einmal zurückstecken und Streitereien vermeiden.


    Es ist uns sehr wohl bekannt, dass er teilweise in unser Wohnzimmer oder z.B in mein Zimmer geht um irgendwas zu gucken.

    Naja, Ihr könnt diese Türen ab abschließen, oder?

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