Beiträge von Leipziger82

    habe ich einen größeren Luftaustausch, als wenn ich morgen und abends 15 Minuten die Fenster offen lasse....

    Wir haben den ganzen Spaß damals von einem Gutachter/Experten prüfen lassen. Hier wurde ein spezielles/gefärbtes Gas in die Luft der Wohnung eingebracht und dann beobachtet sowie gemessen (Datenlogger), wo und wie ein Luftaustausch stattfindet. Unmittelbar im Fensterbereich ist ein geringfügiger Austausch erfolgt, im Rest der Wohnung dann praktisch gar nicht. Das kommt aber auch immer auf den konkreten baulichen Zustand der Wohnung an.

    Gerade im Küchenbereich wird es gefährlich, wenn durch das Kochen eine Hohe Luftfeuchte entsteht und sich das Kondensat im kühlen Bereich des angekippten Fensters niederschlägt.

    Zum eigentlichen Thema: Es geht ja gar nicht darum, wie man lüftet. Ein Mangel würde meiner Meinung nach nur dann vorliegen, wenn man gar nicht mehr lüften kann. Hier ist diese Möglichkeit weiterhin gegeben, wenn auch nicht durch das Ankippen der Fenster.

    Wir verbauen mittlerweile auch keine Fenster mehr mit Kippfunktion. Das hängt einfach mit dem leidigen Thema des falschen Lüftungsverhaltens zusammen.

    Gerade in den "Nassräumen", wie Bad und Küche bringt das regelmäßige Schimmelprobleme mit sich, da die Mieter eben nur kippen und nicht richtig lüften.

    Ob jetzt die neue und nicht kippbare Tür einen Mietminderungsanspruch rechtfertigt, sollte tatsächlich mit einem Anwalt besprochen werden. Viel Hoffnung würde ich mir da aber nicht machen, da diese neue Tür keine objektive (!) Beeinträchtigung darstellt.

    Bei der Einfachverglasung kann das aber wiederum anders aussehen.

    Hallo,

    das ist in Formularmietverträgen nicht so unüblich.

    Das bezieht sich aber tatsächlich gar nicht auf Mobiliar, sondern eher auf Umbauten, die zu einem festen Bestandteil der Mietsache werden.

    Wenn Du also Außenrollläden installierst oder eine neue Dusche einbaust, kann der Vermieter diese übernehmen.

    Ansonsten steht das Gesetz über vertraglichen Vereinbarungen.

    Im § 539 (2) BGB steht da geschrieben, dass Du berechtigt bist, deine Einrichtungen weg-/mitzunehmen.

    Gibt es da bei älteren Wohnhäusern etwas woran ein Mieter erkennen kann, dass es kein Haus ist, dass noch Asbest besteht, wenn dort eine Wohnung angemietet wird?

    Nicht wirklich. Es ist ja nicht so, dass Asbest offen in der Wohnung verbaut wurde.

    Asbest wurde teilweise im Estrich unter dem Bodenbelag oder als Dämmstoff (Brandschutz) hinter dem Wandputz verlegt.

    Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung besteht auch nur dann, wenn die Fasern des Asbests in die Wohnung gelangen, d.h. wenn Asbest bearbeitet wird.

    Wenn dieser Unterhalb des Fußbodens oder hinter der Wand befindet, besteht keine Gefahr.

    1. Ist das Sonderkündigungsrecht per E-Mail aufgrund der Bestätigung der Hausverwaltung zustande gekommen?

    Nein, weil Mietverträge zwingend schriftlich (mit Originalunterschrift) gekündigt werden müssen. Kündigungen in digitaler Form sind unzulässig.

    Die Verwaltung hat ja kein definitives Mietende bestätigt, sondern nur in Aussicht gestellt, dass man ggfs. die Wohnung eher übernimmt.

    Zu welchem Datum ist das Sonderkündigungsrecht zustande gekommen? Können wir darauf bestehen, dass zumindest ab 15.5.2020 das Sonderkündigungsrecht in Kraft tritt?

    Wenn die Kündigung am 28.03.2020 erfolgt ist, wäre die Kündigung zum 30.06. möglich. Aber wie schon geschrieben, wurde ja gar nicht rechtswirksam gekündigt.

    Kann der Vermieter - trotz Begehung am 2.5.2020 und ohne Beanstandung der Klebereste in Wohnzimmer und Flur - zum 30.6.2020 (sofern wir früher eine Übergabe nicht erwirken können) dann neu verlangen, dass wir die Klebereste beseitigen und verlängert sich die Kündigungsfrist dann erneut und falls ja, um welche Dauer?

    Wenn ihr nachweisen könnt, dass der Vermieter keine Beseitigung verlangt hat, dann müsst Ihr auch nichts machen. Es ist halt immer schwierig, mündliche Aussagen zu beweisen.

    Wenn er die Beseitigung fordert, verlängert sich die Frist nicht. Wenn die Reinigung bis 30.06. nicht möglich ist und Ihr länger braucht, kann er ggfs. nur Schadenersatz verlangen, sofern ihm ein Schaden hieraus entsteht.

    Wie sollten wir weiter vorgehen, denn wir möchten nach Möglichkeit die Miete für Mai und Juni 2020 nicht mehr zahlen, (Mai wurde per Dauerauftrag bereits gezahlt, Dauerauftrag zum 1.6.20 gelöscht), die Kaution zurück bekommen und ein bisher nicht erstattetes Guthaben aus der Abrechnung 2017, insgesamt über 1.000 €.

    Die Möglichkeit gibt es eigentlich nicht. Die Mietzahlungspflicht in voller Höhe gilt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

    Aber: Wenn die Schlüssel übergeben wurden und der Vermieter darin nachweislich saniert, kann er keine Miete mehr verlangen. Wie auch, wenn ihr die Wohnung nicht nutzen könnt.

    der Mietvertrag enhält auch keine Regelungen.

    Gab es ggfs. ein Übergabeprotokoll in dem der Zustand dokumentiert wurde?

    Wenn es keinerlei Hinweise auf den Schrank gibt, kann man eben davon ausgehen, dass dieser Schrank bei Übergabe nicht vorhanden war.

    Hier wäre dann ein Rückbau erforderlich.

    kann der Erbe dies mit dem Hinweis, dass dieser Schrank ja schon beim Kauf der Wohnung vorhanden war dies ablehnen?

    Der Zeitpunkt des Kaufes ist irrelevant, da der neue Eigentümer den alten Mietvertrag 1:1 übernommen hat.

    Bei einer Eigentümerwechsel ist keine Bestandserfassung notwendig.

    In der Hausordnung steht nichts, dass der Mieter die Treppe bzw. den Innenhof zu reinigen hat.

    das dürfte der entscheidende Hinweis sein. Demnach und auf Grundlage des Mietvertrags kann der Vermieter hierfür eine Firma beauftragen.

    Fühlen uns hier übergangen im dem Sinne, dass Kosten auf uns zukommen, welche wir nicht vereinbart haben.

    Naja, genau genommen ist es ja aber so, dass auch nicht vertraglich vereinbart wurde, dass ihr die Reinigung übernehmt.

    Ich würde nochmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

    Grundsätzlich kann das Rauchen in der Wohnung und auf der Terrasse nicht komplett untersagt werden.

    Mir ist auch nicht bekannt, dass Fahrradreparaturen in der Wohnung verboten sind und das es eine Verpflichtung gibt, die Rollläden zu schließen.

    Ich würde das ganze mal persönlich mit dem Vermieter besprechen.

    Vermutlich hast Du in allen Punkten recht, was Dir im Zweifel aber wenig nützen wird. Wenn Du ein Haus mit dem Vermieter bewohnst, kann dieser jederzeit grundlos das Mietverhältnis kündigen. Die Frist beträgt in dem Fall aktuell 6 Monate.

    Naja, ihr habt es ihr doch offensichtlich erlaubt, den Garten für ihr Beet zu nutzen.

    Wenn Ihr diese Erlaubnis nicht zeitlich eingeschränkt ist, dann kann sie da sicher auch regelmäßig rein.

    Ich würde hier ein freundliches Gespräch mit der Vermieterin suchen und das Mißverständnis aufklären.

    Eine Anzeige wäre erst dann möglich, nachdem ihr der Vermieterin das Betreten untersagt habt.

    so wie ich es verstanden hab muss in der theorie der vermieter die unterkunft kosten tragen wenn ich in ein hotel ziehe


    Bei einer Unbewohnbarkeit wäre dann nur ggfs. keine Miete mehr zu zahlen. Das sollte aber mit einem Fachanwalt besprochen werden.

    Der Vermieter muss allerdings keine Kosten tragen, die darüber hinausgehen.

    und die verwaltung meint sie finden keine firma und haben auch noch keinen termin wann denn endlich eine firma mit der reperatur beginnt.

    Auch wenn die Auftragsbücher der Firmen voll sind, halte ich das für ein Gerücht. Es gibt spezielle Brandsanierer, die man hierfür beauftragen kann.

    Hast Du den Vermieter denn mal damit konfrontiert? Wenn Du Bestandsmieter bist, d.h. damals mit einem ganz normalen Türschloss eingezogen bist, dann kann der Vermieter dich nicht zwingen, Dir ein Smartphone zu kaufen.

    Ansonsten verwenden wir auch Smarthome-Türöffner, allerdings können diese immer "analog" verwendet werden. Was, wenn das Handy mal aus oder defekt ist?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!