1. Ist das Sonderkündigungsrecht per E-Mail aufgrund der Bestätigung der Hausverwaltung zustande gekommen?
Nein, weil Mietverträge zwingend schriftlich (mit Originalunterschrift) gekündigt werden müssen. Kündigungen in digitaler Form sind unzulässig.
Die Verwaltung hat ja kein definitives Mietende bestätigt, sondern nur in Aussicht gestellt, dass man ggfs. die Wohnung eher übernimmt.
Zu welchem Datum ist das Sonderkündigungsrecht zustande gekommen? Können wir darauf bestehen, dass zumindest ab 15.5.2020 das Sonderkündigungsrecht in Kraft tritt?
Wenn die Kündigung am 28.03.2020 erfolgt ist, wäre die Kündigung zum 30.06. möglich. Aber wie schon geschrieben, wurde ja gar nicht rechtswirksam gekündigt.
Kann der Vermieter - trotz Begehung am 2.5.2020 und ohne Beanstandung der Klebereste in Wohnzimmer und Flur - zum 30.6.2020 (sofern wir früher eine Übergabe nicht erwirken können) dann neu verlangen, dass wir die Klebereste beseitigen und verlängert sich die Kündigungsfrist dann erneut und falls ja, um welche Dauer?
Wenn ihr nachweisen könnt, dass der Vermieter keine Beseitigung verlangt hat, dann müsst Ihr auch nichts machen. Es ist halt immer schwierig, mündliche Aussagen zu beweisen.
Wenn er die Beseitigung fordert, verlängert sich die Frist nicht. Wenn die Reinigung bis 30.06. nicht möglich ist und Ihr länger braucht, kann er ggfs. nur Schadenersatz verlangen, sofern ihm ein Schaden hieraus entsteht.
Wie sollten wir weiter vorgehen, denn wir möchten nach Möglichkeit die Miete für Mai und Juni 2020 nicht mehr zahlen, (Mai wurde per Dauerauftrag bereits gezahlt, Dauerauftrag zum 1.6.20 gelöscht), die Kaution zurück bekommen und ein bisher nicht erstattetes Guthaben aus der Abrechnung 2017, insgesamt über 1.000 €.
Die Möglichkeit gibt es eigentlich nicht. Die Mietzahlungspflicht in voller Höhe gilt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Aber: Wenn die Schlüssel übergeben wurden und der Vermieter darin nachweislich saniert, kann er keine Miete mehr verlangen. Wie auch, wenn ihr die Wohnung nicht nutzen könnt.