Wohnungsräumung nach Todesfall

  • Hallo,

    Folgendes Problem:

    Eine Frau hatte zusammen mit ihrem Mann in einer Wohnung gelebt in der der Mann einen Wohnzimmerschrank fest eingebaut hat.

    Zu diesem Schrank gehören auch quer über die Decke verlaufende Balken.

    Nach dem Tod des Mannes wurde die Wohnung verkauft, die Frau blieb aber weiter zur Miete wohnen. Beim Kauf wurde offenbar der Zustand der Wohnung nicht dokumentiert, der Mietvertrag enhält auch keine Regelungen.

    Die Frage:

    Kann nach dem Tod der Frau der Vermieter von dem Erben die Entfernung dieses Schrankes verlangen oder kann der Erbe dies mit dem Hinweis, dass dieser Schrank ja schon beim Kauf der Wohnung vorhanden war dies ablehnen?

    Danke!

  • der Mietvertrag enhält auch keine Regelungen.

    Gab es ggfs. ein Übergabeprotokoll in dem der Zustand dokumentiert wurde?

    Wenn es keinerlei Hinweise auf den Schrank gibt, kann man eben davon ausgehen, dass dieser Schrank bei Übergabe nicht vorhanden war.

    Hier wäre dann ein Rückbau erforderlich.

    kann der Erbe dies mit dem Hinweis, dass dieser Schrank ja schon beim Kauf der Wohnung vorhanden war dies ablehnen?

    Der Zeitpunkt des Kaufes ist irrelevant, da der neue Eigentümer den alten Mietvertrag 1:1 übernommen hat.

    Bei einer Eigentümerwechsel ist keine Bestandserfassung notwendig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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