Gibt es denn einen allgemeinen Rechtsspruch, der mich rechtlich absichert, das ich diesen Raum hier nutzen darf?
Nicht wirklich.
Das Mietrecht unterscheidet hier nach Tätigkeiten mit Außenwirkung und ohne Außenwirkung.
Dein geplantes Gewerbe ist eine Tätigkeit mit Außenwirkung und ist Genehmigungspflichtig. Auf die Tatsache, dass das nur 2 Personen pro Woche sind und sich andere Bewohner nicht gestört fühlen, würde ich mich nicht verlassen.
Letztendlich wäre es schon ausreichend, wenn diese beiden Personen bei einem Nachbarn klingeln, weil sie aufgrund eines Termins bei Dir ins Haus wollen. Das wäre ggfs. eine solche Störung.
. Was wenn einer meiner Patienten stürzt....? I
Das ist das Problem. Wenn das ganze im Treppenhaus passiert, hat der Vermieter das Problem erst einmal an der Backe.