Forderung aus angeblichem mündlichen Mietverhältnis

  • Hallo zusammen,

    mir wird via Anwälten vorgeworfen, einen mündlichen Mietvertrag für ein WG-Zimmer abgeschlossen zu haben.

    Nach einer Wohnungsbesichtigung schrieb ich der Vermieterin per Messaging Dienst "Ich würde das WG-Zimmer auf jeden Fall nehmen!".

    Ein paar Tage später führte ich mit der Vermieterin ein Telefonat, in welchem sie ein Zustandekommen eines mündlichen Mietvertrags erkannt haben will, obwohl wir uns über die Miethöhe noch gar nicht einig waren. Sie wollte sogar im Mietvertrag eine niedrigere Summe angeben, als ich tatsächlich an sie zahlen sollte, da sie somit steuerliche Vorteile hätte. Darüber hinaus stand noch nicht ganz fest, welches der beiden freien Zimmer ich beziehen würde.

    Kurze Zeit darauf - nach kurzem Überdenken - schrieb ich der Vermieterin dann: "[W]enn dein Vermieter zustimmt, machen wir einen Mietvertrag!". Und da sie das nicht ganz verstanden hatte, schrieb ich daraufhin quasi nochmals: "Ich will mit dir einen Mietvertrag machen. Aber dazu muss ja erstmal dein Vermieter zustimmen."

    Da die Vermieterin mit meinen Aussagen ebenfalls einverstanden war, entstand laut Schreiben ihres Anwalts durch die zwei übereinstimmenden Willenserklärungen bereits ein Mietverhältnis.

    Nach meinem Kenntnisstand sind die absoluten Mindestbedingungen für einen mündlichen Mietvertrag Festlegung der Miethöhe sowie des Mietobjekts. Weder das eine noch das andere hatten wir konkret vereinbart.

    Wie schätzt ihr das Ganze ein? Wer ist aus eurer Sicht im Recht?

    Ich behaupte, meine erste Nachricht war viel zu allgemein und vor allem im Konjunktiv formuliert - von daher wirkungslos. Bei den anderen beiden Nachrichten schrieb ich jeweils lediglich, dass ich einen Mietvertrag mit der Vermieterin abschließen möchte; aber es ging noch um keinen konkreten Vertrag. Geschweige denn habe ich irgendein mir vorliegendes Angebot angenommen.

    Demnach ist der Fall aus meiner Sicht erledigt und ich kann einem potentiellen Prozess entspannt entgegenblicken.

    Oder sollte ich mir eurer Meinung nach womöglich doch etwas Sorgen machen?

    Viele Grüße

    Konstintan

  • Kurze Zeit darauf - nach kurzem Überdenken - schrieb ich der Vermieterin dann: "[W]enn dein Vermieter zustimmt, machen wir einen Mietvertrag!". Und da sie das nicht ganz verstanden hatte, schrieb ich daraufhin quasi nochmals: "Ich will mit dir einen Mietvertrag machen. Aber dazu muss ja erstmal dein Vermieter zustimmen."

    Da der Vermieter für die Wirksamkeit des Mietvertrages gar nicht zustimmen muss, ist das eh irrelevant, aber der Vermieter hat ja auch nach dem hier gesagten zugestimmt, so dass man von einen Mietvertrag durchaus ausgehen kann.

    Deine Einwendungen, dass die Miethöhe und die Mietsache nicht bestimmt genug sind, sind auch nicht so deutlich wie du denkst. Es kann auch ein Mietvertrag ohne konkrete Miethöhe bestimmt werden, dann wird gesagt es wird die übliche Miete zur Grunde gelegt. Auch dass das konkrete Zimmer nicht feststeht muss nichts sagen. Darüber kann der § 315 BGB weghelfen. So dass es durchaus sein kann, dass man einen Mietvertrag annehmen kann, aber zumindest einen Vorvertrag auf den Abschluss einen Mietvertrag.

    Deine Aussagen waren bereits sehr konkret, nämlich das du einen Vertrag schließen willst. Inwieweit man da noch rauskommt muss man dann genauer prüfen, vllt kann man auch mit einer Anfechtung daraus kommt. Aber auch das bedarf einer genauen Prüfung.

    Aber du kannst es auch positiv sehen, dass ein mündlicher Mietvertrag geschlossen ist - falls du da noch einziehen willst - du wirst nicht an den Nebenkosten beteiligt, du musst keine Schönheitsreparaturen vornehmen und viele andere kleine Gemeinheiten die man in dne AGB typischerweise regelt. Für dich gilt nur das BGB und das ist grundsätzlich erstmal sehr mieterfreundlich.

    Du könntest den Mietvertrag auch bereits jetzt kündigen, falls der Mietbeginn erst ferner in der Zukunft liegt.

    Demnach ist der Fall aus meiner Sicht erledigt und ich kann einem potentiellen Prozess entspannt entgegenblicken.

    Im Ergebnis würde ich das Prozessrisiko schon hoch einschätzen, im besten Fall ist das eine 50/50 Sache.

  • Nach einer Wohnungsbesichtigung schrieb ich der Vermieterin per Messaging Dienst "Ich würde das WG-Zimmer auf jeden Fall nehmen!".

    Wenn Du schreibst, dass Du das Zimmer auf jeden Fall nimmst, könnte das für ein mündliches Mietverhältnis durchaus reichen, zumal ja offensichtlich über eine Miete gesprochen wurde.

    Hier geht es ja aber wohl nur darum, dass Du weniger zahlen sollst, als gedacht.

    "Ich will mit dir einen Mietvertrag machen. Aber dazu muss ja erstmal dein Vermieter zustimmen."

    Das kann Dir als Untermieter übrigens egal sein. Ausschlaggebend ist leidglich deine Vereinbarung mit dem Hauptmieter/Untervermieter. Mit dem eigentlichen Vermieter hast Du keinerlei Vertragsverhältnis.

    Geschweige denn habe ich irgendein mir vorliegendes Angebot angenommen.

    Das ist halt die Frage: Es wird Dir ein Zimmer gezeigt, ein Mietpreis angedeutet und Du schreibst, dass Du das Zimmer auf jeden Fall nimmst.

    Es stellt sich auch die Frage, wie Du auf das Zimmer aufmerksam geworden bist. Gab es irgendwo ein Inserat, aus welchem auch eine Miethöhe hervorging?

    Wirklich entspannt würde ich das auch nicht sehen. Wann ist der potentielle Mietbeginn?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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