Beiträge von Leipziger82

    Das ist aber mit der Unterschrift unter den Mietvertrag ja wahrscheinlich schon passiert, oder war das eine Versteckter Mangel den du bei der Besichtigung nicht feststellen konntest?

    Wobei ich hier nochmal darauf hinweise, dass es sich um die Eingangstür handelt. Wenn der Defekt die Funktionstüchtigkeit der Tür beeinträchtigt, kann sich hieraus ggfs. schon ein Anspruch auf eine Reparatur ergeben.

    Hallo,

    wie hat der Vermieter denn konkret reagiert?

    Ansonsten hilft es tatsächlich nur, die Polizei zu informieren, wenn es laut wird und in einem ruhigen Moment nochmal das Gespräch mit dem Sohn zu führen.

    Ich habe letztens gelesen, man solle die Wohnung nur unter Vorbehalt nehmen.

    Eine Übernahme unter Vorbehalt funktioniert nicht. Entweder Du nimmst die Wohnung oder Du nimmst sie nicht.

    Der Vertrag ist bereits unterzeichnet? Wenn ja, würde ich vor der offiziellen Übergabe mit dem Vermieter sprechen. Stimmt dieser einer Reparatur zu, sollte das unbedingt im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

    Ich fürchte, dass euch der Mieterschutzbund da nicht wirklich weiterhelfen wird, da die Ursache eurer Probleme nicht mietrechtlicher, sondern strafrechtlicher Natur sind.

    Heißt: Sucht Euch einen Fachanwalt (Am besten eine Kanzlei, die auf Straf- und Mietrecht spezialisiert ist) und geht dagegen vor.

    Unabhängig davon würde ich mir schnellstmöglich eine neue Wohnung suchen. Denn: Recht haben, heißt nicht Recht bekommen. Oder anders: Das Verhältnis zum Vermieter ist zerrüttet. Dagegen kann auch ein Anwalt nichts unternehmen.

    Achso - Da hätte ich vielleicht erwähnen sollen: Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

    Als Kündigungssausschluss? Gilt das für Mieter und Vermieter? Sonst wäre das nicht wirksam.

    Ansonsten fehlt mir bei der Formulierung der gesamte Zusammenhang.

    Aber ganz pauschal:

    Für mich klingt das so, als hätte ich die Möglichkeit, bei Mängeln, die bereits beim Unterzeichnen des Mietvertrags existierten, kündigen kann.

    Es kommt auf den Mangel an, bzw. deine generellen Kündigungsrechte laut Rechtsprechung.

    Wenn in der Wohnung der Spülkasten defekt ist, kannst Du nicht kündigen, wenn Dir aber - überspitzt ausgedrückt - das Dach wegfliegt, kannst Du kündigen.

    Das muss aber eigentlich nicht im Mietvertrag erwähnt werden, weil es hierzu die Rechtsprechungen und das BGB gibt.

    Danke für die Antwort. Aber widersprechen sich die zwei Aussagen nicht?

    Nein, der Vermieter/Eigentümer kann einen solchen Zuschlag erheben, weil durch die zusätzliche Person die "Abnutzung" der Mietsache erhöht wird.

    Ob der eigentliche Mieter diesen Betrag dann an seinen Untermieter in Rechnung stellt, ist dann ihm überlassen, bzw. Verhandlungssache.

    Genau genommen zahlt der Untermieter an den Untervermieter und dieser gibt den Betrag wiederum an den Hauptvermieter der gesamten Wohnung weiter.

    Der Untermieter hat ja kein Vertragsverhältnis mit dem eigentlichen Vermieter der Wohnung, so dass er auch nichts zu zahlen hat.

    Hallo,

    Kann eine schriftliche Bestätigung über den Mai-Zahlungserhalt (ggf. weiterhin Nichterhalt?) von der Vermieterverwaltung verlangt werden, bevor weitere Zahlungen überhaupt getätigt werden ?

    Nein, das kannst Du nicht verlangen. Du hast einen Nachweis und zwar deinen Überweisungsbeleg, bzw. den Kontoauszug.

    Dahingehend kannst Du nur prüfen, ob Du die korrekte Bankverbindung angegeben hast.

    Es gehört nicht zu den Pflichten des Vermieters, den Zahlungseingang oder den Erhalt eines Schreibens zu bestätigen.

    Ganz ehrlich? Ich würde hierzu einen Anwalt konsultieren.

    Mündliche Vereinbarungen sind so eine Sache. Kann ein Zeuge nach 15 Jahren tatsächlich noch einwandfrei beurteilen, dass vor so einer langer Zeit mündlich besprochen wurde?

    Die gesamte Nachbarschaft, die in den letzten 15 Jahren gesehen hat, dass kein einziges Mal ein Fahrzeug des Mieters auf der Straße stand, sondern immer auf dem Grundstück.

    Naja, das hat wenig zu sagen. Das Parken auf dem Grundstück kann ja auch stillschweigend geduldet worden sein.

    Ein Gesprächsprotokoll über die Vereinbarung bezüglich des Parkens auf dem Grundstück, das besagt, dass der Mieter auf dem Grundstück parken darf, welches dem Vermieter vom Mieter per Einschreiben zugestellt wurde, mit der Bitte zu Widersprechen oder zu korrigieren, falls doch kein Stellplatz vermietet sein sollte.

    Hier kommt es auf den konkreten Wortlaut an.

    Die Tatsache, dass der Mieter auf dem Grundstück parken darf, kann auch als Mitbenutzung der Außenanlagen angesehen werden.

    Eine solche Vereinbarung kann dann auch einseitig vom Vermieter widerrufen werden.

    Das Exposé von damals existiert nicht mehr?

    Hat der Mieter das Recht vor der eigenen Garage zu parken, wenn er sonst dabei Niemanden behindert

    Nein, weil sich der Vertrag eben auf die Garage bezieht und nicht die Fläche davor.

    Wenn das Tor defekt ist, dann würde ich den Vermieter mit Fristsetzung auffordern, das Tor zu reparieren. Kommt er dem nicht nach, gibt es Optionen, dein Recht durchzusetzen. Stichwort: Ersatzvornahme.

    Bei den Mieterhöhungskriterien nach Mietspiegel geht es nicht zwingend um das Alter, sondern um grundsätzliche Ausstattungskriterien.

    Aber: Der Münchener Mietspiegel spricht hier von einem "guten neuen Boden", der 2007 oder später verlegt worden ist. Zumindest war das beim alten Mietspiegel so.

    Hier kann ich im ersten Schritt nur empfehlen, einfach mal auf der Internetseite der Stadt München zu suchen.

    Im Zweifel würde ich den Vermieter hierzu noch einmal schriftlich (per Einwurfeinschreiben) kontaktieren und auffordern, den Mangel binnen 10-14 Tagen zu beseitigen.

    Aber: Wenn der Auftrag erst am Dienstag bei der Firma eingegangen ist, dann ist das nicht verwunderlich, dass sich bis Freitag niemand gemeldet hat. Im Handwerk ist es momentan schwierig. "Meine" Firmen haben - je nach Gewerk - aktuell eine Vorlaufzeit von 2-3 Wochen.

    Die Vermieterin sagt, der Klempner meinte, die neue Mischbatterie müsse sein, da die alte nicht mehr an das neue Becken passte.

    Das sollte dann aber nicht dein Problem sein. Dafür kannst Du nichts unabhängig davon, das die Teile eigentlich "genormt" sind.

    War das Waschbecken denn wirklich so alt? So ein Waschbecken ist erst nach 35 Jahren abgeschrieben.

    Ich kenne die Situation vor Ort nicht, aber im Zweifel wäre es günstiger, ein anderes Waschbecken zu kaufen, als gleich komplett zu wechseln.

    Hallo,

    Wir haben im Mietvertrag nicht reingeschrieben aus welchen Gründen wir den Vertrag befristen.

    In dem Fall ist die Befristung dann unwirksam, was wiederum heißt, dass die Mieter mit der normalen Frist von 3 Monaten kündigen können.

    Jedenfalls möchte ich kein böses wunder erleben, wenn ich die Kündigung rausschicke.

    Ist das rechtens?

    Wenn ihr einen befristeten Vertrag abgeschlossen habt, könnt ihr gar nicht kündigen. Lediglich bei einem unbefristeten Mietverhältnis könntet ihr von einem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen, allerdings beträgt die Frist dann 6 Monate.

    Müsste der Umrechnungsfaktor nicht unter 1 liegen und der Gesamte Faktor der Heizkörper bei 1,5?

    Nein, so einfach ist das nicht.

    Der Umrechnungsfaktor hängt von der Heizkörperleistung in kW sowie dem sogenannten kc-Wert (Wärmeübergangswert) zusammen.

    Beides kann man als Mieter nicht unmittelbar nachprüfen. Hier kann man lediglich bei dem Vermieter oder dem Messdienstleister anfragen.

    Ich hab in meinem Bestand auch größere Heizkörper, die mit 2 Verteilern ausgestattet sind. Der Umrechnungsfaktor liegt bei beiden auch jeweils irgendwo bei ca. 1,5.

    Ungewöhnlich wäre das also nicht.

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