Hallo,
ich werde in eine Altbauwohnung einziehen, die einen Schaden an der Eingangstür hat, der m. E. n. repariert werden muss. Was muss ich bei der Wohnungsübergabe und dem Übergabeprotokoll beachten. Ich habe letztens gelesen, man solle die Wohnung nur unter Vorbehalt nehmen. Aber was dann?
Zusammengefasst: Ich möchte natürlich, dass die Tür repariert wird. Was muss ich bei der Wohnungsübergabe tun?