Hallo,
ich bin dabei, morgen meinen Mietvertrag zu unterschreiben. So weit, so Standard. Es gibt aber eine Formulierung, zu der ich im Internet nichts gefunden habe, vielleicht kann mir hier jemand sagen, was ich darunter zu verstehen habe.
Zitat
Nicht ausgeschlossen ist ein eventuelles Kündigungsrecht des Mieters wegen bei Vertragsschluss vorhandener Mängel.
Für mich klingt das so, als hätte ich die Möglichkeit, bei Mängeln, die bereits beim Unterzeichnen des Mietvertrags existierten, kündigen kann. Die Fragen, die sich mir stellen:
Was bedeutet eventuell?
Bei welcher Art von Mängeln?