Muss ich nun die Tapete, die wirklich neutral hellgrau ohne Muster entfernen und gegen eine unbestrichener Raufaser ersetzen?
Sowas wäre nur notwendig, wenn das grau zu Dunkel (also kein Pastellton) ist und als Beschädigung der Mietsache gilt.
Das Anbringen von Tapeten hat nichts mit baulichen Veränderungen zu tun.
Allgemein sagt man, dass als Bauliche Veränderung eine Maßnahme angesehen wird, die über eine bloße Instandsetzung/Instandhaltung hinausgeht.
Da Du Tapete durch Tapete ersetzt hast, ist das auch keine Veränderung.
Die habe ich natürlich nicht, der Vermieter allerdings auch nicht, da er diese ja nie gekauft hat. Kann er wirklich verlangen, dass ich Schadensersatz für die Küche leiste?
Der Zweizeiler mit dem damaligen Verkäufer kann als Kaufvertrag angesehen werden. Der Name des Verkäufers steht dort geschrieben?
Blöd ist natürlich, dass die Küche im Protokoll steht.
Nichts desto trotz muss der Vermieter nachweisen, dass sich die Küche in seinem Eigentum befindet.
Im Falle der Duschkabine müsste dieser, aufgrund des Alters, bei nahezu 0 liegen. Er meint dieser Passus greift nicht, er möchte lediglich den ursprünglichen Zustand zurück, eine funktionierende Duschkabine.
Korrekt. Es gilt der Abzug alt gegen neu, auch wenn dem Vermieter das so nicht zusagt. Bei einem Alter von 21 Jahren wäre nach deinem Auszug vermutlich sowieso eine neue Kabine fällig geworden.
Wenn der Vermieter jetzt solche Probleme macht, kann es Sinn machen, einen Anwalt zu beauftragen.