Beiträge von Leipziger82

    Die Frage ist ja: Wenn sie die Wohnung übernehmen will, ist der Freund denn auch damit einverstanden?

    Es wäre ja auch denkbar, dass er die Rückstände begleicht und die Kündigung somit geheilt ist.

    Es ist auch denkbar, dass er nicht zahlt, aber auch nicht auszieht. Dann läuft das auf eine Räumungsklage hinaus, in der auch deine Schwester mit drin hängt.

    Wurde denn mit dem anderen Hauptmieter schon mal gesprochen?

    Im Mietvertrag, also Formularmietvertrag, steht u.a., dass Gartenarbeit über die Nebenkosten berechnet werden.

    Dann ist das auch so...

    Eine einseitige Änderung des Mietvertrags ist nicht möglich. Es gibt zwar sogenannte Öffnungsklauseln im Mietvertrag, wonach der Vermieter neue Betriebskostenarten einführen kann, umgekehrt geht das aber nicht.

    Wenn diese Betriebskostenart "Gärtner" vereinbart ist, dann beinhaltet das auch die Bewässerung.

    Das lässt sich aus der Ferne leider nicht wirklich beurteilen, da dies von etlichen Faktoren abhängt.

    In welchem Zustand wurde die Wohnung übergeben (renoviert/unrenoviert)? War damals schon diese Tapete dran oder hast Du die angebracht?

    Wie ist der Zustand und die Farbe der Tapete?

    Nun würde ich gern wissen, ob ich für diesen Kellerraum plötzlich etwas Miete verlangen darf.

    Ist dieser Raum denn irgendwo vertraglich/schriftlich fixiert? Wenn dieser nicht unmittelbar zur Wohnung gehört und es keine vertragliche Vereinbarung geht, würde ich mal von einer mündlichen Duldung ausgehen, die vermutlich auch widerrufen werden kann.

    Wenn der Raum im Mietvertrag als Nebenraum deklariert ist, könntest Du keine Miete verlangen.

    Wann darf die Miete weiter erhöht werden? Denn 400 Euro finde ich etwas zu gering).

    Da würde ich mich vor Ort bei einem Anwalt oder Verein kundig machen. Ob eine weitere Mieterhöhung möglich ist, hängt vom Mietspiegel/Vergleichswohnungen, der Lage und dem Ausstattungsgrad der Wohnung ab. Das kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

    Ich meine, mal gelesen zu haben, das Reparaturen bis 100 Euro zu Lasten des Mieters geht;

    bin mir da aber sehr unsicher. Leider geht aus diesem alten Mietvertrag nichts konkretes hervor.

    Aber nur, wenn es vertraglich vereinbart ist. Gibt es keine Kleinstreparaturklausel im Vertrag, trägst Du diese Kosten.

    Wünschenswert wäre von meiner Seite, dass man von außen einen Schlüssel benötigt, um in den Kellerbereich zu kommen, von innen aber ohne Schlüssel (über die Türklinke) austreten kann.

    Theoretisch wäre das einfach machbar, wenn auf der Außenseite ein Knauf, und innen eine Klinke wäre.

    Ist es also tatsächlich so, dass die Tür auch von außen niemals verschlossen sein darf?

    Eine Vorschrift hierzu ist mir nicht bekannt, zumal die Kellergänge kein Rettungsweg im Brandfall sein dürften.

    Letztendlich hat der Vermieter aber das letzte Wort. Will er das nicht, dann ist das sein gutes Recht.

    Ein Argument könnte dem noch im Wege stehen: Befinden sich in den Kellerräumen die Hausanschlüsse (Wasser, Strom, Fernsehen) muss gewährleistet sein, dass die Havariefirmen in diese Räume kommen. Sind diese abgeschlossen, wird es für die Firmen schwierig.

    Wenn jemand also durch die Haustür gekommen ist, steht dieser Person der Kellerbereich offen (die einzlnen Kelleräume sind natürlich noch mal ein wenig gesichert).

    Die Frage, die sich mir stellt: Wie kommt denn eine Dritte Person überhaupt in das Haus? Da sollte man lieber an dieser Stelle ansetzen und darauf achten, dass die Haustür immer geschlossen (aber nicht abgeschlossen) ist.

    Dürfen die Vermieter meine Blumen verbieten und andere nicht?

    Theoretisch ja, weil sich aus dem Recht des anderen kein Recht für dich ergibt.

    Grund: Das Gießwasser tropfe und beschädige die Fassade

    Das wäre für mich ein nachvollziehbarer Grund, so etwas zu verbieten. Im übrigen bringen Dir tropfsichere Kästen recht wenig. Spätestens dann, wenn es mal zu einem stärkeren Regen kommt, wird das Wasser samt Erde aus dem Kasten ausgespült und verunreinigt die Fassade.

    Für mich gibt es aber noch einen wichtigeren Grund, um solche Kästen zu verbieten: Wie sieht es mit der Verkehrssicherheit der Kästen aus, d.h. wie sind diese befestigt?

    Der Hausmeister hat das ja nicht zu entscheiden. Was sagt der Vermieter dazu?

    Was steht zum Thema Grillen in Mietvertrag? Wenn das dort nicht explizit verboten ist, dann kann das der Vermieter meines Wissens nicht komplett untersagen, sofern Nachbarn nicht davon gestört werden.

    Hier gibt es - wenn ich mich recht erinnere - ein Urteil, wonach ca. 1x Grillen im Monat erlaubt ist.

    Muss ich nun die Tapete, die wirklich neutral hellgrau ohne Muster entfernen und gegen eine unbestrichener Raufaser ersetzen?

    Sowas wäre nur notwendig, wenn das grau zu Dunkel (also kein Pastellton) ist und als Beschädigung der Mietsache gilt.

    Das Anbringen von Tapeten hat nichts mit baulichen Veränderungen zu tun.

    Allgemein sagt man, dass als Bauliche Veränderung eine Maßnahme angesehen wird, die über eine bloße Instandsetzung/Instandhaltung hinausgeht.

    Da Du Tapete durch Tapete ersetzt hast, ist das auch keine Veränderung.

    Die habe ich natürlich nicht, der Vermieter allerdings auch nicht, da er diese ja nie gekauft hat. Kann er wirklich verlangen, dass ich Schadensersatz für die Küche leiste?

    Der Zweizeiler mit dem damaligen Verkäufer kann als Kaufvertrag angesehen werden. Der Name des Verkäufers steht dort geschrieben?

    Blöd ist natürlich, dass die Küche im Protokoll steht.

    Nichts desto trotz muss der Vermieter nachweisen, dass sich die Küche in seinem Eigentum befindet.

    Im Falle der Duschkabine müsste dieser, aufgrund des Alters, bei nahezu 0 liegen. Er meint dieser Passus greift nicht, er möchte lediglich den ursprünglichen Zustand zurück, eine funktionierende Duschkabine.

    Korrekt. Es gilt der Abzug alt gegen neu, auch wenn dem Vermieter das so nicht zusagt. Bei einem Alter von 21 Jahren wäre nach deinem Auszug vermutlich sowieso eine neue Kabine fällig geworden.

    Wenn der Vermieter jetzt solche Probleme macht, kann es Sinn machen, einen Anwalt zu beauftragen.

    Darin werde ich die Legionellenprüfung und diese Warmwasserkosten ankreiden und Nachweise fordern, da die Vermietung außerhalb der 30km Reichweite sitzt wird es auf Fotokopien hinauslaufen

    Die magische Grenze liegt irgendwo bei ca. 100 km. Schlimmstenfalls wirst Du also keine Kopien bekommen, sondern musst selbst hinfahren.

    Warum willst Du der Legionellenprüfung widersprechen?

    Bezüglich der Warmwasserkosten kann es nicht schaden, den Fall mal einem Fachanwalt vorzulegen.

    Grundsätzlich ist der Vermieter an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden.

    Bei einem massiven Leerstand und der damit verbundenen überdimensionierten Heizungsanlage kann das eigentlich nicht der Fall sein.

    Warmwasserpreise von > 70€/m³ sind jenseits von gut und böse.

    Ohne erfolgte Abmahnungen ist eine fristlose Kündigung in der Regel nicht möglich. Unabhängig davon wäre es ggfs. sogar möglich, dass Du einen Anspruch darauf hast, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten.

    Hierfür wirst Du aber dennoch einen Anwalt benötigen. Wenn Du arbeitslos bist, kannst Du dir für eine geringe Gebührt einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen. Ich würde dort einfach mal anrufen.

    Das Erdgeschoss hat einheitlich 08/15 Fliesen, das OG einen Teppichboden, der nach 21 Jahren wohl als abgenutzt gilt. Eine Einbauküche ist nicht vorhanden und die Tapeten dürften auch noch aus dem Baujahr 2000 stammen, nur oft gestrichen.

    Das Alter der Ausstattung spielt zumindest in den meisten Mietspiegeln keine Rolle. Da geht es nur um allgemeine Merkmale, d.h. die Art der Ausstattung.

    Wichtig wäre mir, kann er einfach die QM PReise des EFH nehmen, nur weil die qm Größe der Reihenhäuser in der Tabelle nur bis 120qm gehen?

    Aus meinem Bauchgefühl heraus und ohne den Mietspiegel zu kennen, behaupte ich mal, dass er das nicht darf, weil das Merkmal des alleinstehenden Hauses eben gar nicht erfüllt wird. Hieraus begründet sich ja die höhere Miete.

    Ich empfehle Dir, das Mieterhöhungsverlangen einfach mal einem Fachanwalt oder Mieterverein vorzulegen.

    Edit: Wenn der Mietspiegel bzgl. Reihenhäuser > 120m² keine Angaben macht, kann man natürlich auch die Stadt kontaktieren, wie bei größeren Häusern zu verfahren ist. Das ganze kann man auch schriftlich anfordern und dem Vermieter vorlegen.

    Wenn die Wohnung kernsaniert wird, halten einige Gerichte solche Arbeiten für eine unzulässige Belastung für den Mieter.

    Diese Aussage ist mir zu pauschal.

    Bei den Malerarbeiten gehe ich mit, aber nicht bei solchen Einbauten, wie Deckenplatten oder Laminat.

    Unabhängig davon, dass es sich hierbei in der Regel um Sondermüll handelt, lassen sich die Firmen diese Entfernung teilweise auch vergolden.

    Ich kenne das aus "meinen" Sanierungsobjekten. Da werden für die Beseitigung von Deckenplatten und Laminat (je nach Wohnungsgröße) gern mal > 700€ aufgerufen.

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