Kündigung - übernahme

  • Grüßt euch, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Es geht um meine Schwester, gestern kam die Fristlose Kündigung zum 07.07.2021.

    Ihr freund,auf dessen Name auch der Mietvertrag läuft, hat ohne ihres wissen die letzten 2 Mieten nicht bezahlt. Daraufhin hat sie ihn auch verlassen.

    Nun sollen sie ausziehen und die Wohnung zum oben genannten Datum räumen.

    Daraufhin hat sie mit der Verwaltung gesprochen,

    Sie könnte die Wohnung zum 08.07.21 übernehmen, aber nur wenn sie die offene Forderung begleicht.

    Da wir sie FInanziell unterstützen sehe ich das aber irgendwie nicht ein, wo ist da die Rechtliche Grundlage?

    WIr würden dann quasi die Schulden ihres Ex Freundes übernehmen , auf dessen Name der Mietvertrag läuft/lief.

    Da sie nun alleinstehend ist mit 4 Kindern UND einem Schufa Eintrag zwecks älteren Mietschulden kommt umziehen natürlich nicht in frage.

  • Die Frage ist ja: Wenn sie die Wohnung übernehmen will, ist der Freund denn auch damit einverstanden?

    Es wäre ja auch denkbar, dass er die Rückstände begleicht und die Kündigung somit geheilt ist.

    Es ist auch denkbar, dass er nicht zahlt, aber auch nicht auszieht. Dann läuft das auf eine Räumungsklage hinaus, in der auch deine Schwester mit drin hängt.

    Wurde denn mit dem anderen Hauptmieter schon mal gesprochen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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