Beiträge von Leipziger82

    Zudem sagt so ein Einschreiben ja auch nichts über den eigentlichen Inhalt aus.

    Im E-Fall, d.h. vor einem Gericht ist der Nachweis über ein Einschreiben aber ausreichend. Theoretisch kannst Du ja nie nachweisen, was in dem Umschlag ist, aber Du wirst kaum einen leeren Umschlag versenden.

    Ich würde die Woche abwarten und dann im Zweifel noch ein Schreiben hinterherschicken. Dann aber per Einschreiben.

    Theoretisch könntest Du das Geld auch auf ein Treuhänderkonto überweisen und das dem Vermieter mitteilen, aber das ist jetzt noch nicht nötig.

    es sind nicht die Hauptmieters Möbel in meinem Zimmer, sondern ich habe diese Möbel, so wie sie jetzt stehen und damals standen, abgekauft vom Vorgänger meines Zimmers

    Folglich ist die vertragliche Vereinbarung des möblierten Zimmers schlicht und einfach falsch. Im Zweifel kann sich der Vermieter auf einen Irrtum berufen.

    Der § 549 BGB besagt dahingehend eindeutig, dass die verkürzte Kündigungsfrist nur greift, wenn der Vermieter die Wohnung/das Zimmer mit Möbeln ausgestattet hat, d.h. ein Teil der Mietsache sind. Das ist ja aber nicht der Fall, wenn die Möbel dein Eigentum sind.

    Die entscheidende Frage ist, was bezüglich der Frist im Vertrag steht. Sind dort dennoch die 14 Tage benannt, dann ist das auch bindend. Gibt es keinen Verweis, gilt die gesetzliche Frist von 3 Monaten.

    Du bewohnst die Wohnung auch weiterhin unter der Woche? Wenn ja, besteht meiner Meinung nach auch ein berechtigter Anspruch auf eine Untervermietung. Die finanzielle Entlastung einer Arbeitswohnung ist ein anerkannter Grund (BGH,Urteil vom 11. 2005 – VIII ZR 4/05).

    Nutzt der Untermieter die Wohnung praktisch allein, hast Du keinen Anspruch auf eine Untervermietung.

    Im Einzelfall müsstest Du die Zustimmung einklagen.

    Hin und wieder wenn es abend war bin ich mit meine Hunde ohne Leine gegangen, ist hier auf dem Dorf nichf so dramatisch wenn ich mir sicher bin das sie aufs wort hören.

    Wenn das ein Inhalt, bzw. Bedingung der Genehmigung gewesen ist, wäre dies als Grund für den Widerruf der Genehmigung vollkommen ausreichend.

    Und doch, das ist durchaus dramatisch. Ich bin selbst Hundebesitzer, aber wenn mir jemand mit einem unangeleinten Staffordshire entgegenkommt, wird mir auch "anders". Ob dein Hund auf dich hört, interessiert diejenige Person dann auch nicht wirklich, weil er es nicht wissen kann.

    Eine Abmahnung braucht es dazu auch nicht.

    doch er sagt das es nicht seine Entscheidung ist sondern der neue Chef auf dieses Schreiben bestanden hat

    Von wem kommt denn dieses Schreiben? Von deinem Vermieter?

    Ich bitte euch mir helfen eine Antwort auf diesen Brief zu schreiben.

    Das wäre dann schon eine unzulässige Rechtsberatung, die wir nicht durchführen dürfen.

    Wende dich diesbezüglich an einen Mieterverein oder Fachanwalt. Die helfen dann auch mit einem Schreiben.

    Überbelegung heißt, wenn jede Person weniger als 12 qm zur Verfügung hat, und dass meine Partnerin ausgezogen ist heißt nicht, dass sich der Mietvertrag ändert. Ich sollte keine Angst haben, und einfach sagen dass sie ausgezogen ist.

    Bei den Aussagen gehe ich mit. Es gibt keine Pflicht, dass sie dort wohnen muss. Sie haftet dann halt nur.

    Eine Überbelegung liegt nicht vor, wenn die Wohnung 65m² groß ist.

    Jetzt stehe ich aber wieder davor eine Genehmigung zu beantragen, da ich ein neuer Untermieter gefunden habe. Und ich bin mir nicht sicher, wie ich das jetzt am besten mache.

    Schwierig....

    Grundsätzlich hättest Du nur einen Anspruch auf eine Genehmigung, wenn deinerseits ein berechtigtes Interesse besteht.

    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Wohnung für dich allein zu teuer ist.

    Bei Dir ergibt sich dann aber das Problem, dass es ja mit dieser Freundin einen weiteren Hauptmieter gibt, der sich rechtlich gesehen an der Mietzahlung beteiligen muss.

    Folglich müsstest Du erst sie zur Kasse bitten, bevor Du einen Untermieter suchst.

    Ich denke, da ist nichts mehr zu machen, zumal ja dann nicht nur deine Abrechnung, sondern die Abrechnung für alle Wohnungen (Stichwort: Gesamteinheiten) innerhalb des Hauses korrigiert werden müssen.

    So eine Korrektur kostet Geld und Aufwand und der Vermieter wird sich darauf nicht einlassen

    Das könnte ggfs. dennoch reichen. Gerade im Bereich der Mietzahlungen orientiert sich die Rechtsprechung mittlerweile nicht mehr an dem Zeitpunkt des Geldeingangs beim Vermieter, sondern zu dem Zeitpunkt, an dem eine Zahlung angewiesen wurde.

    So ist es mittlerweile so, dass die Miete nicht bis zum 3. Werktag beim Vermieter eingegangen sein muss, sondern es reicht aus, wenn Du diese am 3. Werktag anweist.

    Du kannst nachweisen, dass die Überweisung einen Tag vor Zugang der Kündigung erfolgt ist. Das könnte reichen.

    Ich würde das mit dem Anwalt besprechen.

    ... ,dass ich nicht nach erhalt der Mail ne Echtzeitüberweisung gemacht habe

    Nun ja...ich persönlich hätte mich vielleicht geärgert, das Schreiben mit Rückschein angenommen zu haben ;)

    Ich würde den Sachverhalt einfach mal mit dem Vermieter besprechen. Es gibt zwar ein Urteil, wonach ein Kündigungsausschluss für Studenten nicht zulässig ist, aber offensichtlich stehst Du ja im Vertrag.

    Wenn sich der Vermieter weigert, kann es aber nicht schaden, hierzu einen Anwalt zu beauftragen.

    Für den Einzug der Tochter brauchst Du ebenso die Zustimmung des Vermieters.

    Mir ist das erst aufgefallen, als ich via Mail das Kündigungsschreiben bekommen

    habe. Hab sofort überwiesen um die fristlose zu heilen.

    Und das hat den Anwalt des Mietervereins jetzt nicht irgendwie verwundert? Oder hast Du ihm diese bahnbrechende Information verschwiegen?

    Kündigungen via E-Mail sind unwirksam, da diese in Schriftform (Originalunterschrift) erfolgen müssen.

    Rechtlich betrachtet hast Du also nie eine (wirksame) Kündigung erhalten.

    Hast Du nach dieser E-Mail die Rückstände beglichen, entfällt für den Vermieter die Möglichkeit, eine richtige Kündigung hinterherzujagen und damit auch die Option einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung.

    Oder anders: Du befindest dich ggfs. weiterhin in einem unbefristeten Mietverhältnis. Besprich das bitte mit deinem Anwalt.

    Das bedeutet doch, dass ich jetzt nochmal bis Ende August das Sonderkündigungsrecht mit 1 Monat Kündigungsfrist in Anspruch nehmen könnte, oder? Also bis Ende diesen Monats zum 31.08. kündigen, oder bis Ende August zum 30.09.

    Handelt es sich denn um eine offizielle Modernisierungsankündigung (u.a. mit der zu erwartenden Mieterhöhung) oder erst einmal nur um ein allgemeines Schreiben?

    Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich nur aus einer richtigen Ankündigung.

    Und nein, die Kündigungsfrist von einem Monat ist nicht richtig.

    Nach § 555e BGB kannst Du zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang der Ankündigung kündigen. Wenn das Schreiben gestern eingegangen ist, wäre aktuell eine Kündigung zum 30.09. möglich.

    Die ordentliche - naja, da kann ich nicht viel machen. Widerspruch darf ich glaube

    ich nicht einlegen, denn es bestand ja sogar ein Grund für eine fristlose.

    Nun ja, man kann den Sachverhalt ja bei dem Vermieter erklären und um Rücknahme der ordentlichen Kündigung bitten.

    Hast Du das schon mal versucht?

    Gerade größere Hausverwaltungen drücken da schon mal ein Auge zu, wenn das Mietverhältnis vorher störungsfrei lief und Du dich zusätzlich bereit erklärst, ein SEPA-Basislastschriftmandat zu unterschreiben.

    Wie lange wird es dauern, bis der Gerichtsvollzieher das Schloss öffnen lässt?

    Das kann sicher bis zu einem Jahr dauern, allerdings wird dann pünktlich nach Verstreichen der Kündigungsfrist die Räumungsklage eingeleitet. Diese (nicht geringen) Kosten würdest Du ja dann tragen.

    Allerdings fällt es mir schwer zu glauben, dass man da als Mieter gar keine Möglichkeiten hat.

    Ja, das mag schon so sein, ist aber leider sogar per Gesetz so festgelegt.

    . Was wäre, wenn der Vermieter die Wohnung drei Monate lang von innen dämmen wollte, sodass zB ein Zimmer gar nicht mehr nutzbar wäre? Dürfte man dann auch nicht die Miete mindern?

    So sieht es aus, wobei eine Innendämmung eines einzelnen Zimmers nur 1-2 Tage dauert. Hab ich gerade erst bei mir durch.

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