Heizkosten wurden geschätzt

  • Hallo Leute,

    Ich habe es im letzten Jahr versäumt den Heizungsableser rein zu lassen (2 mal) und nun wurden meine Heizungskosten geschätzt.

    Da meine Heizung aber im letzten Winter überhaupt nicht genutzt wurde geht mir das jetzt etwas gegen den strich.

    Ich habe heute die Nebenkosten Abrechnung bekommen und nun meine Frage:

    Ist es möglich das die Heizkosten nocheinmal nachberechnet werden (vielleicht jetzt nochmal im nachhinein abgelesen werden können ) oder ist da jetzt nichts mehr zu machen und das Kind ist in den Brunnen gefallen?

    Gruss

  • Ich denke, da ist nichts mehr zu machen, zumal ja dann nicht nur deine Abrechnung, sondern die Abrechnung für alle Wohnungen (Stichwort: Gesamteinheiten) innerhalb des Hauses korrigiert werden müssen.

    So eine Korrektur kostet Geld und Aufwand und der Vermieter wird sich darauf nicht einlassen

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Falls sich ein Vermieter nicht an die Regelungen hält, dann ist es sein Problem, wenn er nochmal was ändern muss. In §9a der Heizkostenverordnung sind drei mögliche Methoden zur Wahl gestellt und man müsste prüfen, ob eine davon angewendet wurde.

  • Falls sich ein Vermieter nicht an die Regelungen hält, dann ist es sein Problem, wenn er nochmal was ändern muss.

    Laut Fragestellung hat aber der Mieter keinen Zugang zur Wohnung gewährt, um Ablesen zu können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ersteinmal Dankeschön für eure Antworten. Leipziger82 Ja genau die gleiche Antwort hat mir eine befreundete Vermieterin dann auch gegeben als ich sie danach fragte.

    Sie meinte aber auch das es sich im nächsten Jahr wieder ausgleicht wenn die Heizungen abgelesen werden da im Vorjahr ja keine Ablesung stattfand.

  • das es sich im nächsten Jahr wieder ausgleicht wenn die Heizungen abgelesen werden

    Das ist beim Wasser oftmals der Fall. Aber bei den Heizkörpern eher nicht. Denn hier wird kein fortlaufender Wert abgelesen, sondern ein Stichtagswert, Nach dem Stichtag, also z.b. ab 1.1. fängt der Zähler wieder bei Null an, bis im Folgejahr der nächste Stichtagswert abgelesen wird. Diesen Stichtagswert könntest du also selber auch das ganze Jahr über ablesen.

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