Das ist aber eine ziemlich theoretische Herangehensweise.
Nicht wirklich. Letztendlich wird der Schaden geprüft und beseitigt und hiernach ggf. der Mieter in Regress gezogen. Das ist nicht theoretisch, sondern auch die praktische Vorgehensweise.
Die Instandhaltungspflicht obliegt immer dem Vermieter.
Die Entstehung von Schimmel ist aber nicht vom alter des Mieters abhängig, sondern vor allem vom Nutzungs- und Heizverhalten?
Hier ging es nicht um Schimmel, sondern um die Aussage, dass der Mieter sein Heizverhalten ändern muss, wenn er 2/3 weniger verbraucht hat, als Nachbarn.
Diese Aussage ist - ohne Kenntnis - der konkreten Situation einfach unglücklich, da eben nicht ausgeschlossen ist, dass sein Heiz- und Lüftungsverhalten vollkommen ausreichend ist, sein Wärmeempfinden aber anders ist, als das des Nachbarn. In meiner Wohnung sind immer zwischen 18-19°C, weil mir das ausreicht. Vielen anderen wäre das zu kalt.
Deshalb habe ich auch das Verb "bitten" verwendet? Aus Prinzip und um recht zu behalten weiter eher wenig zu heizen ist, meiner Meinung, nicht besonders schlau.
Dann lehne ich das als Mieter "dankend" ab.
Letztendlich rollt sich bei mir alles hoch, wenn aus der Ferne vom Vermieter behauptet wird "Du heizt zu wenig".
Ich darf mich beruflich viel mit solchen Fällen rumschlagen. Wenn ich gegenüber meinen Mietern so pauschal äußern würde, könnte ich mich bald arbeitslos melden.
Um das zum Abschluss zu bringen und in der Hoffnung, dass man mich nicht erwürgt
ist das Verhalten des Vermieters nicht in Ordnung. Es wird ein Mangel gemeldet und diesem muss er nachgehen. bzw. Abhilfe schaffen. Anweisungen aus der Ferne, wonach mehr gelüftet werden muss, sind da nicht haltbar.
Btw: Von einem Gutachter war meines Wissens auch nicht die Rede, sondern von einem Experten. Der Experte kann auch ein Maler mit dem entsprechenden Messgerät sein. Theoretisch kann das der Vermieter mit minimalem technischen Verständnis auch darlegen.