Hallo,
Weiß jemand aus erster Hand was konkret auf Mieter und Vermieter zukommt, wenn sich ein langjähriger Mietvertrag (rückwirkend) als ungültig herausstellt? Wie sieht es mit den geleisteten Vorauszahlungen und bezahlten Forderungen aus Betriebskosten aus, wenn der dazugehörige Mietvertrag seit jeher ungültig war.
Vielleicht ein wenig konkreter: Wie sieht es im Falle aus, wenn beispielsweise dem Vermieter gar keine Genehmigung für Wohnraumvermietung vorlag, bzw. wenn nie offizieller Wohnraum in einem Gewerbegebäude vorlag.
Im Internet werde ich hierzu leider nicht fündig, da auch selten vom Vermieter als Ursache ausgegangen wird.
Liebe Grüße