Ich wurde vom RA meines Vermieters angeschrieben die Wohnung zwecks einer Begehung durch meinen Vermieter an wahlweise einem von 2 aufeinanderfolgenden WE zu ermöglichen. Da ich oft Unterwegs bin, musste ich dieses Jahr bereits 4x einen Termin zum Zählertausch absagen. Das Schreiben trägt deshalb den Titel einer Abmahnung.
Wegen einer Dokumentenbeschaffung bin ich jedoch am 1. Termin im Ausland und in der darauffolgenden Woche bei einer Taufe
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Kann ich dem RA einfach einen verbindlichen Gegenvorschlag senden? Oder droht wegen verschobenen Termin bereits grösseres Ungemach? Ändert aber nichts, Termine sind während Corona ne schwierige Sache.