"Gesetzlich vorgeschrieben" bezieht sich auf Kommentare zur Maßnahme nach § 555b Nr. 6 BGB, welche hier greifen könnte.
Nein, der dürfte nicht greifen. Es geht hier ja nicht um eine - für den Vermieter - verpflichtende Modernisierungsmaßnahme.
Sowas wäre der Fall, wenn der Gesetzgeber beispielsweise vorschreiben würde, dass eine Fassadendämmung installiert werden muss.
OK, das könnte anders aussehen, wenn der Vermieter per Gerichtsurteil zu einer Entkopplung verdonnert wird. Aber so weit sind wir noch gar nicht.
Ich finde dazu allerdings nur solche Beispiele, wo ältere Mieter betroffen sind, denen man solche Maßnahmen nicht mehr zumuten kann.
Es könnte hier aber auch um das Verhältnis von Aufwand und Nutzen gehen. Der Aufwand ist immens, das Ergebnis aber ggfs. Zweifelhaft.
Das ist aber eher mein Baugefühl und vor Gericht sowieso immer Einzelfallentscheidung.
Nun ist die HV der Meinung, dass die Maßnahme im bewohnten Zustand nicht durchsetzbar wäre, selbst wenn sie die Notwendigkeit gegenüber der Mieterin betont.
Da hat die Hausverwaltung recht. Wenn Du so eine Entkopplung durchführen willst, muss die Wohnung komplett beräumt sein. Klar, geht auch Zimmer für Zimmer, aber darauf lässt sich einerseits kaum eine Firma ein, andererseits hält Stress für die Mieterin dann noch länger an.
Letztendlich kann ich mich hier nur dem geschätzten User
@darkshadow anschließen. Besser kann man es nicht zusammenfassen:
Man kommt hier am Ende nicht weiter, da der Einzelfall hier umfassend gewürdigt werden muss und das am Besten von einem Fachanwalt für Mietrecht.
Ohne Anwalt kommst Du hier nicht weiter, wenn Du möchtest, dass etwas passiert.