Hallo liebes Forum,
meine Partnerin und ich haben uns vor kurzem getrennt und nun folgt das übliche Chaos.
Die Eckdaten:
- Mietvertrag läuft alleinig auf mich
- Wir sind gleichzeitig eingezogen und der Vermieter war (mündlich) damit einverstanden, dass meine Freundin mit einzieht
- Meine Freundin war sogar bei der Mietvertragsunterzeichnung dabei und mein Vermieter hat sich eine Kopie von ihrem Perso gemacht
- Der Vermieter hat sogar selbst die Klingel/Postschilder erstellt und angebracht, es ist also zu 100% bekannt, dass wir hier zu zweit wohnen
- Der Mietvertrag beinhaltet eine teilgewerbliche Nutzung, weil ich selbstständig (am Laptop zuhause) tätig bin
- Es wurden im Mietvertrag spezielle Räume für die teilgewerbliche Nutzung markiert
- Die Wohnung hat 5 Zimmer, ist also groß genug, um 1 Zimmer unterzuvermieten
- Das Zimmer, das geplant untervermietet werden soll ist keins der teilgewerblichen Zimmer
- Den Untervermietungsparagraphen habe ich dem Post angehängt
- Finanziell könnte ich die Miete auch alleine tragen, möchte das aber nicht
Meine Fragen:
- Bezieht sich der angehängte Paragraph nur auf eine vollständige Untervermietung der gesamten Wohnung oder auch für meinen Fall der "1 Zimmer Untervermietung"?
- Beim Mietrecht-Ratgeber hier auf der Seite habe ich gelesen, dass die "Bildung einer Wohngemeinschaft" ein "berechtigtes Interesse" ist, gegen das der Vermieter nichts sagen kann. Ist das so noch aktuell und trifft das auch auf teilgewerbliche Nutzung zu oder gibt es da Ausnahmeregelungen?
- Wäre der Vermieter zu einem Miet-Aufschlag berechtigt, obwohl er davon beim Einzug meiner Freundin und mir keinen Gebrauch gemacht hat? (Laut angehängtem Paragraphen hat er ja das Recht, aber jederzeit wahllos auch?)
Danke schonmal für eure Hilfe in dieser nervigen Situation ![]()
Viele Grüße
Tobias