Beiträge von Leipziger82

    Siehe § 543 Abs. 2 Pkt. 3.
    Ja er kann, wenn Ihr für 2 aufeinanderfolgende Termine mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete im Rückstand seid.

    Er kann fristlos kündigen und hilfsweise ordentlich.

    Die Miete ist eine Bringschuld. Er muss vorher nicht mahnen, sondern kann gleich kündigen.

    Ich würde vielleicht mit dem Vermieter sprechen und ihm deine Situation äußern. Vielleicht belangt er nur deine ehemalige Mitbewohnerin, da Du schon die Hälfte gezahlt hast.

    Letztendlich wurde aber schon richtig erwähnt, dass Ihr gesamtschuldnerisch haftet. Im Zweifel hat der Vermieter keine Kenntnis von Eurer Bonität, weshalb er wohl gegen Euch beide Klagen wird.
    Wäre schön blöd, wenn er nur sie zur Zahlung verurteilt wird, aber sie gar kein Geld hat. Da wird sich der Gerichtsvollzieher die Zähne ausbeißen. Dann doch lieber gegen beide. Da ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er was holt.

    Ich würde mich mal rechtlich beraten lassen, wie hier zu verfahren ist. Vielleicht ist es machbar, den Betrag an den Vermieter zu entrichten und das Geld dann auf gerichtlichen Weg von der Mitbewohnerin zurückzuholen.
    Vergiss nicht, dass dich eine Zahlungsklage auch eine Stange Geld kosten kann.

    " Sehr geehrter Herr.....

    hiermit wird eine schriftliche Vereinbarung für die Einbauküche in Höhe von 1.000 € inkl. einbau (einbau ist durchgestrichen) mit E-Geräten bestehend aus (...) geschlossen, diese wird mtl. mit 59 EUR Ratenzahlung abbezahlt und ist immer mit der Miete fällig.

    anschließend der Ratentilgungsplan...

    dann SONDERVEREINBARUNG: Es wird vereinbart das die Küche in der Wohnung bleibt bei auszug und dem Nachmieter mit einer Abstandssumme überlassen wird.

    Wenn es so vereinbart wurde, dass die Küche in deinen Besitz übergeht, heißt, von dir gekauft wird (die Finanzierung ist da nebensächlich), dann kannst du mit der Küche anstellen, was Du willst, also auch bei Auszug mitnehmen.
    Dieser Sondervereinbarung würde ich erst einmal schriftlich (!) widersprechen.

    Ist ein Auf-/Einbau der Küche nicht vereinbart, bist Du für den Anschlusses des Herdes verantwortlich.

    Ansonsten zahlst Du nur das, was auf der Rechnung steht. Kosten die Küche nur 970 EUR, dann zahlst du genau diesen Betrag.

    Ich rechne nicht damit dass das Amt eine Doppelbelastung bewilligt. Nachmieter die alle Voraussetzungen mitbringen, sind auch vorhanden.

    Ich hoffe, dass Du den neuen Mietvertrag noch nicht unterschrieben haben?
    Ansonsten wurde schon genug gesagt: Kündigungsfristen im Vertrag prüfen und kündigen. Den Nachmieter kannst Du gern dem Vermieter präsentieren.

    Eine wirkliche Hilfe kannst Du hier nicht erwarten. Da musst Du mit dem Vermieter sprechen. Eine Doppelzahlung für zwei Wohnungen wird das Jobcenter nicht vornehmen.


    Ich denke, dass ich durch den Gewerbeanteil benachteiligt werde, und somit zuviel bezahle.

    Warum solltest Du durch das Gewerbe benachteiligt sein? Im Normalfall sieht mein Heizverhalten im Büro genauso aus, wie daheim. Egal wo ich friere, eine Heizung schalte ich im Büro und in der Wohnung an. Der Vorteil ist: Ein Büro ist vielleicht 8-10 h am Tag besetzt. Danach dürfte weder Warmwasser, noch Heizung anfallen, oder?

    Sehr hilfreich Deine Antwort. Da kann ich Dir nur auch einmal solche Mitmieter wünschen.
    DANKE

    Eine wirklich hilfreiche Antwort wirst Du hier leider nicht bekommen. Das kann man sich auch ohne Kenntnisse des Mietrechtes ausmalen.

    Fakt ist eines: Im Falle einer Abmahnung/Kündigung müsstet ihr nachweisen, dass von eurer Wohnung keine Lärmbelästigung ausgeht. Offensichtlich scheint es ja mehrere Mietparteien (bzw. Eigentümer und ein Mieter) zu geben, die eine Lärmbelästigung bestätigen. Ihr müsst nun das Gegenteil nachweisen.
    Sicher könnt ihr den Abmahnungen und Kündigungen widersprechen (was ihr auch tun solltet), aber zielführend wird das nicht sein.

    Wenn Ihr gekündigt werdet (danach riecht es stark) und nicht auszieht, wird das ganze wohl vor Gericht enden. Wie da eure Chancen stehen, kannst Du dir vielleicht ausrechnen.
    Selbst wenn Ihr recht bekommt (in welcher Form auch immer), würde das euer Verhältnis zu den Hausbewohnern nicht bessern.

    Mein Tipp: Sucht euch eine neue Wohnung.

    Ansonsten gibt es Möglichkeiten, die entsprechenden Personen wegen übler Nachrede zu belangen. Das gehört hier aber nicht her.

    Hast Du die Miete für den gesamten Monat gemindert, also pauschal einen Betrag X von der Gesamtmiete abgezogen?
    Ein Minderungsanspruch besteht selbstverständlich nur für den Zeitraum des bestehenden Mangels. Ist der Lift also 17 Tage defekt, hast Du auch nur einen Minderungsanspruch von 17 Tagen.
    Da kannst Du froh sein, dass der Fahrstuhl nicht innerhalb eines Tages repariert worden ist.

    Hallo,

    Grundsätzlich gilt das, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn dort etwas von einem unbefristeten Mietverhältnis steht, ist dem auch so.
    Wurde die Befristung begründet?

    Ich würde dem erst einmal widersprechen und auf den § 4 "Mietdauer" verweisen.
    Weiterhin solltest Du ihn zur Herausgabe der Schlüssel auffordern. Wenn der Mietbeginn am 01.05.2014 vereinbart war, muss er dafür Sorge tragen, dass Du die Schlüssel bekommst.
    Wenn ich den § 543 Abs. 2, Pkt. 1 BGB korrekt verstehe, dürfte sogar eine fristlose Kündigung möglich sein, wenn er die Schlüssel nicht herausgibt.

    Zur Schufa-Auskunft: Was die Bonitätsauskunft nun über Dich ans Licht bringt, ist ebenso fast unerheblich. Der unterzeichnete Vertrag hat Gültigkeit, es sei denn, Du hast in der Selbstauskunft vorsätzlich falsche Angaben gemacht.
    Die Bonitätsinfo holt sich der Verwalter/Eigentümer eigentlich vor Unterzeichnung des Vertrages.
    Ist der Vertrag schon vom Eigentümer/Verwalter gegengezeichnet oder hast nur Du unterschrieben? Es wäre interessant zu wissen, ob der Mietvertrag überhaupt schon gültig ist.

    Ich würde die Schlüssel einfordern und auf den gültigen Mietvertrag (sofern vorhanden) verweisen.

    Ich würde einfach mal das Stichwort "Mietminderungstabelle" oder ähnliches bei Google eingeben. Da findet man sicher eine passende Antwort.
    Eine gesetzliche Regelung über die Höhe einer Mietminderung gibt es nicht. Im Zweifel sind das meist Einzelfallentscheidungen.

    Also Kurzfassung ist:
    wir haben vor 3 Monaten Mietervertrag unterschrieben und Vermieter hat seit dem auch die Kaution.
    Nun bei der eigentlichen Schlüsselübergabe und wegen ein paar eher Kleinigkeiten und Missverständnissen stellte uns unser zukünftiger Vermieter vor die Wahl, entweder wir ziehen gar nicht erst ein oder er kündigt uns nach 3 Monaten auf Eigenbedarf wieder. Und wenn wir das so akzeptieren gibt er uns 100,- EUR als Entschädigung dazu.

    Und wir stehen nun da bald ohne Wohnung und so schnell wird sich für uns wohl nichts passendes finden. :(

    Die Kündigung von vermieteten Wohnraum wegen Eigenbedarfs ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter schon bei Vertragsabschluss die Absicht hatte, die Immobilie bald selbst zu nutzen. (BGH Az.: VIII ZR 233/12).

    Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist an gewisse Bedingungen geknüpft und nicht ohne weiteres Durchsetzbar.
    Der Mietvertrag hat Gültigkeit.
    Die Schlüssel haben Sie, der Vertrag ist unterzeichnet. Alles ist gut.


    - Demnach wurde davon ausgegangen, dass sich der Untermietvertrag auf den Hauptmietvertrag bezieht (der nicht vorgelegt wurde) und keinerlei Aufschläge beinhaltet, sondern die Einrichtungsgegenstände unentgeltlich überlassen werden.

    Wer ist davon ausgegangen? Ist das eine Vermutung Ihrerseits oder wurde das tatsächlich so vereinbart?

    Ansonsten könnte es sich hierbei um eine Pauschalmiete handeln. Ob die Abnutzung der Möbel nun 90 € beträgt, vermag ich nicht zu beurteilen. Kann sein, kann aber auch nicht sein. Das hängt wohl auch von den Möbeln ab.

    Wie sie dagegen vorgehen können? Entweder du einigst dich mit dem Vermieter oder du kündigst.

    Habe nun mit einem FACHanwalt gesprochen. Der sagte mir das ich mit viel Glück auf einen Vergleich hoffen darf, sieht aber eher schlecht für mich aus.

    Das zeichnet einen guten Anwalt aus. Ein unterbeschäftigter Wald- und Wiesenanwalt hätte dir vermutlich gesagt, dass du im Recht bist und er dich gern vor Gericht vertritt. Das lässt er sich dann sehr gut bezahlen, obwohl er weiß, dass du keine Chance hast.

    Offensichtlich hast du keine Ahnung vom Mietrecht, was grundlegend nicht schlimm ist. Schlimm hingegen ist, dass du dich trotz deiner absoluten Ahnungslosigkeit auch nicht belehren lässt, sondern offensichtlich alles besser weißt.
    Warum hast Du hier geschrieben? Weil Du eine Bestätigung deiner Ansichten haben wolltest? Tut mir leid, dass das nicht funktioniert.

    Das Problem liegt darin das ich einen Anwalt nicht bezahlen könnte.

    Kein Rechtsschutz? Dann hättest Du prüfen können, ob dir eine Prozesskostenhilfe zusteht.
    Vielleicht schaffst du das auch noch. Keine Ahnung wie langsam da die Mühlen mahlen.
    Ansonsten bleibt nur das Gespräch mit dem Vermieter, wobei ich aber vermute, dass es nun zu spät ist.

    Ob Du erst am 15. des Monats Gehalt bekommst, ist für die gesetzlichen Grundlagen völlig unerheblich. Geht vielen meiner Mieter ähnlich. Im schlimmsten Fall hättest du halt einen kleinen Kredit aufnehmen müssen.

    Deine Schlampigkeit musst du dir schon vorwerfen lassen. Du bekommst im November 2013 die Abrechnung, hast aber erst am 30.12.13 nach einer Ratenzahlung gefragt? Warum so spät und erst auf drängen des Inkassounternehmens? Eine Nachforderung ist meines Wissens spätestens einen Monat nach Erhalt fällig.

    Ist das überhaupt zulässig obwohl ich nicht mit der Miete im Rückstand war(ausser bis zum 15)

    Nur wenn ich den offenen Betrag sofort bezahle und das Urteil anerkenne und die Verfahrenskosten übernehme wird vielleicht von der Räumung abgesehen.

    Wie stehen meine Chancen das ich Recht bekomme.


    Der Gerichtstermin ist am 08.05.2014? Ich würde dann wohl schnell einen Anwalt in die Spur schicken.

    Hallo,
    ich beziehe meine Miete und die Nebenkosten vom Jobcenter. Die letzte Gasrechnung will das Jobcenter nur teilweise bezahlen. Meine Mieterin hat dagegen Widerspruch eingereicht. Muss ich jetzt auf mein Geld warten oder kann ich das Geld vom Jobcenter einklagen, so dass das Jobcenter es sich von der Mieterin zurückholen muss?

    Bist Du Mieterin oder Vermieterin?
    Generell gilt: Es existiert kein Vertragsverhältnis zwischen Jobcenter und Vermieter. Dem Vermieter ist nur wichtig, dass die Forderung beglichen wird. Ob das nun durch Mieter, Jobcenter oder irgend einer anderen Person erfolgt, ist unerheblich.

    Eine Klage gegen das Jobcenter durch den Vermieter ist illusorisch. Da komme ich wieder auf das fehlende Vertragsverhältnis mit dem Jobcenter zurück.

    Wenn Du Vermieter bist, kannst Du höchstens gegen die Mieterin rechtlich vorgehen. Wie sie an ihr Geld kommt, kann dem Vermieter egal sein.

    Nun stellen sich mir einige Fragen:
    - Ist es überhaupt rechtens, dass andere Mieter Absperrhähne betätigen, welche hinter einem Inspektionsdeckel installiert sind? Ist das nicht nur den Technikern, bzw. dem Mieter im Falle einer Undichtigkeit erlaubt, um größere Wasserschäden zu vermeiden?
    - Lohnt es sich, dem Mieterschutzbund beizutreten (kosten 100€ vs. 400€ Nachzahlung)? Gibt es irgendwelche Erfahrungen bei Streitigkeiten, mit solch krassen Differenzen? Wie hoch sind meine Chancen?

    Ich bin für jeden Ratschlag wirklich dankbar!!!

    1. Absperrhähne können Sie bedienen, wenn diese zugänglich sind. Das mache ich beispielsweise selbst bei längerer Abwesenheit.

    2. Ich persönlich halte vom Mieterschutzbund - vorsichtig gesagt -gar nichts. Das ist aber meine persönliche Meinung.

    Wie schon ein Vorredner sagt, ist es schwierig ein Urteil abzugeben, ohne die Heizkostenabrechnung zu kennen.
    Was für Heizkostenverteiler sind verbaut? Elektronische mit Auslesung via Funk? Hier ist es möglich, über den Fremdabrechner ein Verbrauchsprotokoll ein abzufordern. Dort können dann die Werte im Monatsweise eingesehen werden.
    Sind die Hohen Werte gleichmäßig auf alle Heizkostenverteiler verteilt oder sticht ein Gerät hervor? Hat das Gerät zum ende der Abrechnungsperiode auf "0" zurückgesetzt?

    das Phänomen der Wärmeerfassung der Geräte durch Rohrwärme tritt übrigens meist bei kleinen Heizkörpern auf. Einfach erklärt ist hier die Entfernung des Heizkostenverteilers zum Heizungsrohr geringer, bzw. die auf den Heizkörper übertragene Wärme gelangt schneller zum Gerät.
    Verbrauchseinheiten von > 6500 ausschließlich aufgrund der Rohrwärme ist unrealistisch. So weit würde ich mich aus dem Fenster lehnen.

    Ansonsten würde mich das Heizverhalten interessieren. Aus meiner Erfahrung heraus ist es oft so, dass Mieter meist die ganze Wohnung mit einem Heizkörper beheizen (meist mit dem, der den größten Bemessungsfaktor hat).
    Die Heizkostenabrechnung wäre hier höchst interessant.

    Wenn die Kündigung nicht weiter begründet wurde, dürfte sie schon mal unwirksam sein.
    Ergo müsste er eine neue Kündigung schreiben (wenn hier überhaupt ein Eigenbedarf vorliegt), wobei sich die Fristen dann natürlich nach hinten verschieben.

    Nimm das Kündigungsschreiben und bringe es zum Anwalt Deines Vertrauens.
    Ich glaube, dass in einem Forum eine wirkliche Hilfe zu erwarten ist.

    Na, prima!!:) Dann zieh' doch wieder ein! Falls schon/noch jemand drin sein sollte, macht doch eine WG auf...:D

    Eine WG wäre wohl auch die einzige Möglichkeit.

    Wie soll das anders gehen? Der aktuelle Mieter des Wohnraums hat prinzipiell einen gültigen Mietvertrag.
    Wie soll der Eigentümer diesen loswerden?

    Auch wenn Sie theoretisch wieder einziehen könnten, wird sich das noch etwas hinziehen.
    Ich möchte bezweifeln, dass die Bewohner bereits am packen sind.

    Was völlig anderes: Wie schnell arbeiten denn die Gerichte bei Ihnen? Am 25.06. haben Sie hier Ihre Frage gestellt und am 27.06.12 haben Sie das Urteil in Schriftform(!!)?
    Bedenkt man die Zustellfristen des Urteiles, hat die Verhandlung ja bereits vor dem 25.06.12 stattgefunden, oder?
    Demnach hatten Sie ja bereits vor der Fragestellung die Kenntnis vom Urteil (Wenn auch nur in mündlicher Form).


    Nun ja...wie auch immer...
    Wenn Sie bald in Ihre alte Wohnung einziehen, wünsche ich Ihnen ein angenehmes Verhältnis mit dem Eigentümer.
    Orientiert sich die Kaltmiete aktuell am Mietspiegel, bzw. an der Ortsüblichen Vergleichsmiete? Wenn nicht, dürfte sie es bald tun.
    Weiß Ihre Ex-Frau schon davon? Sie kann ja dann zusammen mit Ihnen in die Wohnung ziehen. Schließlich ist der MV noch gültig.

    Das mit der Mietzahlung ist natürlich ein interessanter Aspekt.
    Hat das Gericht geurteilt, dass das Mietverhältnis aktuell noch besteht und die Kündigung nicht wirksam ist, müssen Sie auch die Miete für die vergangenen Monate nachzahlen.
    Vermutlich dürfte der Termin beim AG nicht der letzte gewesen sein.

    HIer stellt sich wohl die Frage nach der Instandhaltungspflicht.

    Haben Sie das Bad in Eigenregie und auf eigene Kosten saniert, kann es duchaus sein, dass Ihnen die Instandhaltungspflicht obliegt. Letztendlich ist es Ihr Eigentum.
    Ist die Ausstattung nach Sanierung besser, kann auch der Instandhaltungsaufwand größer sein (Stichwort: Unterputz)

    Hier müsste geklärt werden, ob eine schriftliche Genehmigung des Umbaus vom Eigentümer vorliegt.

    In dem Fall sollte vielleicht mal abwägen, inwiefern ein Rechtsstreit Sinn macht.

    1. Rein rechtlich gesehen muss eine Kündigung durch alle Vertragspartner erfolgen. Einschränkend kann man aber festhalten, dass unter gewissen Umständen auch eine reichen würde. Kann deine Ex-Frau eindeutig belegen, dass Du den Besitz aufgegeben hast, könnte das ausreichen.
    Wie sieht es mit einer Entlassung aus dem Mietverhältnis durch konkludentes/schlüssiges Handeln aus?

    2. Ich tippe einfach mal, dass es auch im direkten Umfeld andere Wohnung gibt, so dass Deine Tochter sich nicht umgewöhnen muss.
    Erding ist ja nicht sonderlich groß.
    Die Forderung nach Schmerzensgeld ist unsinn. Schließlich werdet Ihr nicht gezwungen nach Afghanistan auszuwandern.

    Natürlich kannst Du es auf einen teuren Prozess ankommen lassen, aber das wird zeit- und kostenintensiv. Da ich den Eindruck habe, dass es hier nur um das "Prinzip" geht, sollte man das lieber lassen.

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