Mietminderung bei defekten Aufzug

  • Hallo

    Ich habe folgendes Problem:

    Der Aufzug war 17 Tage defekt. Ich habe dem Vermieter ein Schreiben geschickt, dass ich die Miete um 10% mindere. Auf mein Schreiben kam keine Reaktion vom Vermieter. Nach dem zweiten Schreiben und nach 10% Minderung der Miete, kam dann die Reaktion vom Vermieter. Die wären mit der Minderung einverstanden, aber nur 44Euro, da laut Vermieter der Aufzug 17 Tage defekt war. Die 44 Euro ergeben aus der folgenden Berechnung des Vermieters.
    (((Bruttomiete*0,10)/30)*17)= 44Euro

    Ist dieser Berechnung vom Vermieter Rechtens?


    Vielen dank im Vorraus für eure Hilfe.

  • Ich habe folgendes Problem:
    Die wären mit der Minderung einverstanden, aber nur 44Euro, da laut Vermieter der Aufzug 17 Tage defekt war. Die 44 Euro ergeben aus der folgenden Berechnung des Vermieters.
    (((Bruttomiete*0,10)/30)*17)= 44Euro
    Ist dieser Berechnung vom Vermieter Rechtens?


    Ein tolles Problem hattest Du, das Mitleid der Nation wird Dir sicher sein.
    Und ja, die Berechnung Deines VM war mehr als i.O.

  • Hast Du die Miete für den gesamten Monat gemindert, also pauschal einen Betrag X von der Gesamtmiete abgezogen?
    Ein Minderungsanspruch besteht selbstverständlich nur für den Zeitraum des bestehenden Mangels. Ist der Lift also 17 Tage defekt, hast Du auch nur einen Minderungsanspruch von 17 Tagen.
    Da kannst Du froh sein, dass der Fahrstuhl nicht innerhalb eines Tages repariert worden ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!