Hallo, ich hätte da Mal ein paar Fragen, welche Rechte habe ich wenn mir folgendes passiert ist. Vor 3 Monaten haben wir einen Mietvertrage unterschrieben und auch bereits die Kaution bezahlt die alte Wohnung wurde natürlich auch bereits gekündigt und wir hätten zum 01.05.14 in die neue Wohnung einziehen sollen. Es handelt sich um einen Neubau der leider nicht so wie erwartet ganz fertig wurde. Deshalb haben wir den Vermieter vor ein paar Tagen angerufen und haben ihn bezüglich ein paar Dinge die noch nicht fertig waren gefragt wie es bis zum Monatsanfang ausschaut, und dieser meinte etwas großkotzig das er schon alles macht bis dahin, nur die Wände die waren zwar weiß aber recht unsauber gestrichen und die sollen wir doch dann selber weißeln dann müssen wir beim Auszug dann nicht weißeln (fand ich auch recht kurzfristig). Wir haben dann nur rein informativ gefragt dass falls es nicht fertig werden sollte ob wir dann 2 Wochen Mietminderung bekommen würden da wir dann ja beide Wohnungen zahlen müssen, da wir nicht wie erst mündlich vereinbart schon 2 Wochen früher die Sachen rüber fahren konnten da dort noch Baustelle herrschte (was der Vermieter wohl so nicht wahr genommen hat). Das fand der Vermieter wohl auch etwas unverschämt und wollte nicht darauf eingeben, gut wir haben dann gesagt fragen darf man ja wenigstens und wir zahlen natürlich die ganze Miete. So und nun bei der Schlüsselübergabe warf uns der Vermieter recht aggressiv vor wir würde nur die Miete nicht zahlen wollen bla bla wir haben dann auch wieder nur gesagt dass man ja wohl wenigstens fragen darf und wir die Miete für diesen Monat natürlich voll zahlen werden..... Dieser war leider aber irgendwie trotzdem auf 180 und maulte ständig nur rum dass wir die Miete kürzen wollen und sie nur nicht zahlen wollen etc. was ja von unserer Seite schon seit dem Telefongespräch gar nicht mehr im Raum stand, dann maulte er uns an dass wir uns erlaubt haben zu fragen bezüglich weißeln und was wir uns erlauben ihm vorzuwerfen nicht sauber geweißelt zu haben und das lässt er sich nicht unterstellen es nicht sauber gemacht zu haben blabla. Ende der Geschichte ist nun dass er die Kaution schon dabei hatte und uns die wieder zurück gegeben hat und meinte er möchte nicht dass wir da einziehen und wenn wir nicht darauf bestehen gibt er und noch 100,- EUR drauf (die wir natürlich nicht angenommen haben), oder wenn wir trotzdem darauf bestehen einzuziehen dann wird er uns spätestens nach 3 Monaten auf Eigenbedarf raus schmeißen..... Wir stehen jetzt natürlich da mit einer gekündigten Wohnung und mit einem geplatztem Mietervertrag. Kann denn der Vermieter dass denn einfach so kurzfristig..... wir haben jetzt kaum eine Chance eine Wohnung zu finden ..... Was haben wir denn hier für Rechte? Danke schon mal im Voraus und Grüße
Meitvertrag kurzfristig geplatzt
-
Abendsonne -
30. April 2014 um 13:17 -
Erledigt
-
-
-
Zitat
Was haben wir denn hier für Rechte? Danke schon mal im Voraus und Grüße
Du hast das Recht und die Pflicht keinen Roman zu schreiben. Wer soll das lesen?Und dann hast du auch das Recht, da wo es hingehört, eine Pause (Absatz) zu machen. Von deinem Text gibt es nämlich Augenkrebs.
-
Fassen Sie mal alles zusammen. Überflüssiges lassen Sie weg. Auch mit der Interpunktion sollten Sie sich mal anfreunden.
Ich bemühe mich nicht diesen Eintopf auseinander zu bröseln.
Bedenken Sie, Sie haben ein Problem und brauchen Hilfe. -
Wir stehen jetzt natürlich da [...] mit einem geplatztem Mietervertrag.
Wo steht das denn? Habt Ihr einen Aufhebungsvertrag gemacht? Wenn nein, so gilt Euer unterschriebener Mietvertrag weiter. Daran ändert auch ein übelst gelaunter Vermieter nichts.Wenn er meint, Euch nach Einzug wegen Eigenbedarfs kündigen zu müssen, soll er das doch tun. Eigenbedarf muss er dann nachweisen.
((Zu Punkt und Komma haben meine Vorredner alles geschrieben.))
-
Hallo Zusammen,
leider war es mir nicht möglich hier mit Absatz etc. zu schreiben, da es hier so eingestellt war, aber jetzt habe ich das Problem gefunden.
Es war also nicht absichtlich so komisch geschrieben :(.@AjaxMH:
vielen dank für deinen Antwort, das hat mir schon mal geholfen.Falls Jemand noch auf meine Frage Antworten möchte, bin für Antworten diesbezüglich natürlich dankbar

Also Kurzfassung ist:
wir haben vor 3 Monaten Mietervertrag unterschrieben und Vermieter hat seit dem auch die Kaution.
Nun bei der eigentlichen Schlüsselübergabe und wegen ein paar eher Kleinigkeiten und Missverständnissen stellte uns unser zukünftiger Vermieter vor die Wahl, entweder wir ziehen gar nicht erst ein oder er kündigt uns nach 3 Monaten auf Eigenbedarf wieder. Und wenn wir das so akzeptieren gibt er uns 100,- EUR als Entschädigung dazu.Und wir stehen nun da bald ohne Wohnung und so schnell wird sich für uns wohl nichts passendes finden.

-
Also Kurzfassung ist:
wir haben vor 3 Monaten Mietervertrag unterschrieben und Vermieter hat seit dem auch die Kaution.
Nun bei der eigentlichen Schlüsselübergabe und wegen ein paar eher Kleinigkeiten und Missverständnissen stellte uns unser zukünftiger Vermieter vor die Wahl, entweder wir ziehen gar nicht erst ein oder er kündigt uns nach 3 Monaten auf Eigenbedarf wieder. Und wenn wir das so akzeptieren gibt er uns 100,- EUR als Entschädigung dazu.Und wir stehen nun da bald ohne Wohnung und so schnell wird sich für uns wohl nichts passendes finden.

Die Kündigung von vermieteten Wohnraum wegen Eigenbedarfs ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter schon bei Vertragsabschluss die Absicht hatte, die Immobilie bald selbst zu nutzen. (BGH Az.: VIII ZR 233/12).
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist an gewisse Bedingungen geknüpft und nicht ohne weiteres Durchsetzbar.
Der Mietvertrag hat Gültigkeit.
Die Schlüssel haben Sie, der Vertrag ist unterzeichnet. Alles ist gut. -
Die Kündigung von vermieteten Wohnraum wegen Eigenbedarfs ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter schon bei Vertragsabschluss die Absicht hatte, die Immobilie bald selbst zu nutzen. (BGH Az.: VIII ZR 233/12).
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist an gewisse Bedingungen geknüpft und nicht ohne weiteres Durchsetzbar.
Der Mietvertrag hat Gültigkeit.
Die Schlüssel haben Sie, der Vertrag ist unterzeichnet. Alles ist gut.
Ausser dem letzten Sätzchen stimme ich zu. Wird Zeit, dass Ihr dem VM mal einen saftigen Brief durch einen Fachanwalt schreiben lasst... oder Euch eine neue Wohnung sucht - aber nicht wieder dieselben Fehler macht.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!