Es sei den, DU findest in § 11 (Ausnahmen) der Heizkostenverordnung eine Klausel, dass ein WG-Mitbewohner kein Recht auf eine Abrechnung hat. Da ich jedes Jahr unzählige Betriebs- und Heizkostenabrechnungen erstelle, kann ich Dir aber sagen, ohne dass Du lesen musst, was Du ja offenbar nicht kannst, dass WGs nicht in den Ausnahmen vorkommen.
Wo steht konkret, dass WGs nicht in den Ausnahmen gemäß § 11 vorkommen?
Ich lese nur folgendes:
Zitat
"Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden
1. auf Räume,
a) bei denen [...] die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist "
Nun kannst Du mir bitte mal erläutern, wie die verbrauchsabhängigen Kosten gerecht (!) auf alle WG-Mitglieder umgelegt werden sollen?
Schließt der Mieter vor dem Toilettengang seinen persönlichen Wasserzähler an und baut ihn nach Erledigung des Geschäftes wieder ab? Oder schließt Du den Mieter in seinem Zimmer ein?
Selbst wenn der Hauptmieter "verbrauchsabhängig" abrechnet, wird ihm das der Untermieter um die Ohren feuern. Er kann keine verbrauchabhängige Abrechnung erstellen, wenn die Kosten für Wasser und Heizung nicht nach Verbrauch gemessen werden können.
Logisch, dass die Abrechnung demnach falsch sein muss, oder?
Wenn Du das bestreitest, bin ich gespannt, wie Du das handhabst.
Lediglich die Wohnung kann verbrauchsabhängig abgerechnet. Im Verhältnis Hauptmieter - Untermieter sieht das aber völlig anders aus.
Du kannst Dir gern mal folgendes durchlesen:
Pflicht zur Nebenkostenabrechnung f
Eigentlich verstehe ich Deine Intention auch gar nicht. Hauptmieter und der Fragesteller haben sich offensichtlich einvernehmlich geeinigt, wie abgerechnet wird.
Wer von den beiden sollte denn nun plötzlich klagen? Der Untermieter, der nur seine Kaution zurück möchte und den Fall abschließen will oder der Vermieter, der weiß, dass eine verbrauchsabhängige Abrechnung gar nicht möglich ist und dies weiterhin mit einer Menge Arbeit verbunden ist?
Schön, dass Du die entsprechenden Gesetze und Verordnungen auswendig kennst, aber es wäre in manchen Situationen sinnvoll, sich am Sachverhalt zu orientieren und nicht eine "Paragraphenreiterei" durchzuführen. Drastisch ausgedrückt: Abgesehen zur Kaution: Wer zur Hölle soll hier gegen wen oder was klagen?
Ansonsten weise ich darauf hin, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Keine Ahnung, wie das der Betroffene regelt, aber eine Meldung an die Admins wäre nicht meine einzige Maßnahme geblieben.