Ein Mieter muss seinem Vermieter nicht anzeigen, dass er einen Bodenbelag in seine Wohnung legt.
Und hier gibt es von mir ein klares Nein!
Hierzu hat sich das OLG in Schleswig mal geäußert. Hier hat ein Mieter den vorhandenen Teppichboden durch Laminat ersetzt, was zur Folge hatte, dass der Untermieter eine erhöhte Lärmbelästigung hatte.
Hier wurde unter anderem auf § 14 WEG verwiesen, wonach durch einen unsachgemäßen Einbau eines Bodens (fehlender Trittschall) einem anderen Eigentümer ein Nachteil entstehen kann.
Grundsätzlich sind alle baulichen Veränderungen genehmigungspflichtig, die in die Bausubstanz der Wohnung eingreifen. Stichwort: "alles, das fest mit dem Gebäude/Grundstück verbunden wird, wird ein Teil dessen". Hierzu gehört u.a. das Anbringen von Markisen oder das Verlegen eines Fußbodens. Früher war es meines Wissens sogar mal so, dass selbst Einbauküchen zur Wohnung gehört haben, was aber gekippt wurde.
Die Genehmigung hat aber noch andere Gründe, die u.a. in der Gebäudeversicherung zu finden sind:
Ein kleines ("versicherungsrechtliches") Beispiel aus meinem Alltag, dass erst ein paar Monate alt ist:
Mieter A verklebt Auslegware in seiner Wohnung. Durch einen Wasserschaden wird dieser unbrauchbar, weshalb der Mieter diesen Schaden an seine Hausratversicherung meldet. Ein Gutachter dieser Versicherung prüft den Schaden und lehnt eine Regulierung ab. Grund: Der Boden ist fest mit der Wohnung verbunden und ist somit in mein Eigentum übergangen (herzlichen Glückwunsch...)
Demnach wäre nun meine Gebäudeversicherung eingesprungen. Weil ich nett bin und eine Regulierung nicht ablehne, habe ich das tatsächlich an meine Versicherung weitergegeben. Mein Gutachter wollte nun Nachweise über Anschaffung und Einbau haben, die ich ihm natürlich nicht geben konnte. Folge: Der Mieter blieb auf seinen Kosten sitzen (nachdem er versucht hat, mich auf Zahlung zu verklagen).
Schon aus rechtlicher Sicht ist es unabdingbar, dass der Vermieter eine Genehmigung fordert. Letztendlich sitzt uns auch das Bauordnungsamt im Nacken, insbesondere, wenn es um Grundrissveränderungen geht.
Was passiert denn weiterhin bei einer unsachgemäßen Installation einer Markise, die zur Folge hat, dass ein Passant auf dem Fußweg erschlagen wird? Rat mal, wer hier in die Haftung genommen wird. Ich habe sowas alles schon erlebt.
Apropos Grundrissveränderungen:
Zitat
ein Mieter kann sogar ein Zimmer mit Leichtbauwänden, also Ständerwerk und Rigibs, teilen, wenn er z. B. ein Loft hat, und irgendwann meint, er möchte doch lieber ordentliche Zimmer haben
Nein, kann er nicht!
Ich verweise hier auf § 7 (4) WEG.
Die Grundrisse sind Teil des Aufteilungsplanes und somit Teil des Grundbuches. Da kannst Du nicht ohne weiteres einfach ein paar neue Zimmer einbauen.
Zitat
Er kann mit der Wohnung WÄHREND der Mietzeit machen, was er will.
Ich würde gerne einen Mietvertrag in einer der von dir verwalteten Wohnung unterschreiben. Das wäre ja toll! Da rücke ich sofort mit dem Vorschlaghammer an.