Hallo Forenmitstreiter,
folgendes hat sich zugetragen:
Am 11.02.2014 erreichte uns (Frau und ich) folgendes Schreiben (Einschreiben) des Vermieters:
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"Mieterhöhung, Hauptstraße 999, 80000 Musterstadt (unsere Anschrift)
Sehr geehrte Frau Mieter, sehr geehrter Herr Mieter,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich ihre Kaltmiete ab dem 01.03.2014 um 110€ im Monat erhöht auf gesamt 660€ Kaltmiete monatlich. Als Referenz wurde der Musterstädter Mietspiegel und eine Vergleichsmiete herangezogen.
Mit freundliche Grüßen
Ihr Vermieter +Unterschrift"
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Heute kam vom Anwalt das Schreiben, seit März 2014 rückständige Mieten (also je 110€) nebst Anwaltsgebühren bis zum 7.7.2014 zu bezahlen ansonsten geht die Sache vor Gericht.
Was meint die Gemeinschaft hier? Ist das so wie der Anwalt und der Vermieter es behaupten?
Meine Einschätzung: Das Mieterhöhungsverlangen ist erst einmal unwirksam, weil A: der Zeitpunkt der Mieterhöhung sowieso nicht korrekt wäre und B: weil eine Vergelichsmiete nicht ausreichen würde sondern wenn schon drei. C: Eine Mischung aus Vergleichsmiete und Mietspiegel auch ein formaler Fehler ist.
Will also der Vermieter eine erhöhte Miete haben so muss er ein korrektes und nachvollziehbare Mieterhöhungsverlangen zustellen und dem Mieter die 2 Monate und Rest vom aktuellen Monat Bedenkzeit einräumen. (Diese hatte ja bei ersten Mieterhöhungsverlangen ja komplett gefehlt)
Das Vermieter-Mieterverhältnis ist zwar jetzt gestört, aber aufgrund eines Eigentümerwechsels demnächst vernachlässigbar.
Besten Dank für Rückmeldungen.
Luqman aus dem Süden der Republik