Der Vermieter wird nach meinem Auszug nicht umbauen, aber was heißt denn "Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet" ? habe ich meiner Kenntniss nach nie getan.
Doch, das hast Du durch Unterzeichnung des Mietvertrages getan. Dort drin steht geschrieben:
Zitat
Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu tragen.
Mit Deiner Unterschrift bestätigst Du das.
Was anderes verstehe ich aber nicht:
Zitat
Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet, und beabsichtigt der Vermieter, nach Beeindigung des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, insbesondere Moderinisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter, sofern Schönheitsreparaturen fällig sind, die durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden, zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verplfichtet."
So etwas habe ich noch nie gelesen, bin aber sicher, dass das nicht wirksam ist. Was sagen die anderen?
Indirekt wird der Mieter verpflichtet eine Zahlung zu leisten, wenn der Vermieter umbauen will. Das dürfte kaum gehen.
Außerdem: was interessiert es den Mieter, wenn der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses modernisieren will? Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Zitat
Die üblichen Fristen für Wohnräume betragen ja 5 Jahre, die ich hier nicht gewohnt habe
Übliche Fristen gibt es eigentlich nicht. Schönheitsreparaturen sind nach Abnutzungsgrad notwendig. Ob das bei Dir nötig ist, kann nur bei einem Besuch in deiner Wohnung festgestellt werden.