Beiträge von Leipziger82

    Ich Habe nun seid 2 Jahren das problem das man an einem bienen schwarm vorbei gehen muss

    grundsätzlich hättet Ihr im Frühjahr (also zu dem Zeitpunkt, wo das Nest entstanden ist) an den Vermieter herantreten müssen. Das Nest besteht sicher nicht durchgängig seit 2 Jahren)
    Bienen sind gemäß BNatSchG eine geschützte Tierart, was wiederum bedeutet, dass eine Beseitigung des Nestes verboten ist, sofern keine unmittelbare Gefahr für Menschen besteht.
    Hier würde ich tatsächlich mal einen Imker befragen.

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    Bienen stechen aber eigentlich auch nicht, die muss man schon ziemlich ärgern.

    Schon das Annähern an das Nest kann als "ärgern" aufgefasst werden.

    Sprich bei 2 hauptmietern müssten die Bevollmächtigung von beiden kommen?
    ich habe kein problem wenn sie in die Wohnung kommen wenn die 2. hauptmieterin da ist..

    Nein, von Dir braucht sie keine Vollmacht. Das wäre nur der Fall, wenn sie in Dein Zimmer gehen darf. Warum schließt Du Deinen Raum nicht einfach ab? Dann besteht gar nicht die Gefahr, dass eine Dritte Person in deinen Sachen rumwühlt.

    Fakt ist, dass Dir ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Modernisierung zusteht und der Kündigungsausschluss von einem Jahr somit hinfällig ist.

    Der Satz: "eine frühere Rückgabe der Mieteinheit nicht von der Mietzahlung bis zum Vertragsende entbindet." ist eigentlich ein Standard-Ausdruck, dessen Inhalt AjaxMH schon erläutert hat und in fast jeder Kündigungsbestätigung steht.

    Ich würde einfach einen Vorabnahmetermin mit dem Vermieter vereinbaren. Eine Renovierung ist dann durchzuführen, wenn sie notwendig ist. Das lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

    Im Zweifel würde ich immer selbst streichen. Der Vermieter wird hierzu sicher eine Fachfirma beauftragen, was teurer ist, als ein Eimer Farbe.

    Zitat

    Bin ich mir jetzt nicht 200%ig sicher, aber der Vermieter stellt ja auch nicht einfach in Rechnung, sondern Vermieter und Mieter haben das im Mietvertrag vereinbart, dass gereinigt wird und wer das zahlt.

    Die Reinigung einer Gastherme gehört zu den klassischen Wartungsarbeiten und kann eigentlich nur im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Deshalb sehe ich bei einem jetzigen Auszug die volle Kostenübernahme als unzulässig.

    Aber der Vermieter muss sich kümmern und die Klärung und Entstörung anstoßen (falls der Kabelanschluss Teil der Mietsache ist).

    Ein Beispiel aus meinen Objekten: Eigentümer der Kabel und der Kabeldosen ist ein größerer deutscher Kabelanbieter. Bei Störungen können wir nichts machen, außer den Anbieter davon zu informieren. An der Technik dürfen wir uns nicht vergreifen.

    Zitat

    Per Gesetz: Weil er dazu verpflichtet ist.


    Stimmt schon. Meine Erfahrungen zeigen aber, dass der Mieter in die Röhre schaut, wenn der Vermieter partout nichts machen will.
    Eine Mietminderung macht das Wohnung nur bedingt erträglich.
    Hier sei aber noch der Hinweis auf eine Ersatzvornahme gegeben.

    Bei der Kabelstörung muss erst einmal geklärt werden, wer hier die Schuld trägt. Vielleicht ist es eine Störung für die der Kabelanbieter verantwortlich ist?

    Zitat

    Die neuen Mieter meistens junge Neumieter die entweder nicht zuhause sind oder nonsop Party machen kaum das sie bei uns eingezogen sind stören diese Wohnwertverschlechtungen nicht, sie sind froh erst mal überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben.


    Dann wirst Du mit deiner Mängelliste sicher gegen die Wand laufen. Solange alle Wohnung vermietet sind und es danach Interessenten gibt, warum sollte der Vermieter größere Instandsetzungsmaßnahmen durchführen?
    Das ist nicht nur in Berlin so.

    Hallo,
    meine Mutter ist vor 6 Jahren umgezogen und hat in Absprache mit dem Vermieter das alte Bad und die Küche renoviert.

    Was heißt denn in Absprache? Gab es eine schriftliche Vereinbarung oder hat der Vermieter nur sein OK gegeben.

    Zitat

    Hat sie ein Recht auf gleichwertige Fliesen ?

    Nein, hat sie nicht. Angenommen der Mieter baut in Eigeninitiative Marmorfliesen in das Bad, kann von dem Vermieter nicht erwartet werden, dass er irgendwann gleichwertigen Ersatz stellt. Das ist Sache des Mieters.
    die Pflichten des Vermieters ergeben sich aus dem § 535 BGB.

    Zitat

    kann sie sich bessere Fliesen durch den Vermieter einbauen lassen und diese mit dem Preis der Billig-Fließen verrechnen lassen?

    Die Frage kann nur der Vermieter beantworten. Ich persönlich würde es machen, da hierdurch die Attraktivität der Wohnung gesteigert wird.

    Zitat

    Kann sie sich den Preis einer Dusche mit dem Preis einer neuen Badewanne verrechnen lassen?

    Das selbe wie oben. Das kann nur der Vermieter beantworten.

    Zitat

    obwohl vom Vermieter für diese Wohnungen generell ein Herd gestellt wurde.

    was heißt denn "gestellt"? Ist der Herd Teil des Vertrags oder stand der bei Mietbeginn einfach in der Wohnung?

    Klitze kleines Verschreiberchen nehme ich mal n § 2 ...

    Eigentlich passt beides.
    Ich bezog mich auf den § 1 BetrKV um aufzuzeigen, wie sich Betriebskosten definieren, d.h. zu verdeutlichen, dass eine Tiefgarage, bzw. der Doppelparker als Anlage, ebenso als Teil des Gebäudes zu sehen ist.

    Zitat

    Anscheinend hat die Verwaltung das in letzter Minute wohl noch geschafft sich daran zu halten?

    Sieht so aus.

    Zitat

    2.) Auf der Nebenkostenabrechnung ist "Wartung für Doppelparker (Tiefgarage)" enthalten - der nicht von mir gemietet und aus dem Vertrag gestrichen wurde (anderweitig vermietet worden). Das muss ich doch nicht wirklich zahlen?

    Alle laufenden Kosten im Sinne § 1 Betriebskostenverordnung können auf alle Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Einfach mal nachschauen.

    Zitat

    3.) Es werden Stromkosten für die allgemeine Hausbeleuchtung abgerechnet, darin ist wohl ebenfalls die Tiefgarage enthalten - müssten hier die Stromkosten bei mir abgezogen werden?

    Siehe Zweitens.

    Zitat

    Kann man eine Nachzahlung auf Grund der späten Nebenkostenabrechnung 2012-2013 irgendwie anfechten oder mindern?

    Die Betriebskostenabrechnung 2013 war nicht verspätet (Sofern der Abrechnungszeitraum 01.07.2012-30.06. 2013 ist), sondern fristgemäß.
    Ansonsten: Du zahlst das, was Du verbraucht hat (zzgl. der verbrauchsunabhängigen Kosten). Da gibt es nichts zum anfechten.

    120nk für 2P. recht niederig angesetzt

    120,00 EUR für 47m² sind völlig angemessen. Im Schnitt sollte man mit 2€/m² kalkulieren.

    Zitat

    Wir haben im Winter in nur 2 Räumen geheizt (Schlafzimmer auf 3, Wohnzimmer auf 5).

    ...und die Zimmertüren dabei geöffnet gelassen? Das Problem ist mir geläufig. Eine große Anzahl von Mietern beschwert sich über hohe Heizkosten, obwohl doch immer nur ein Heizkörper genutzt wurde. Meistens ist das dann sogar der Heizkörper mit dem höchsten Bewertungsfaktor.
    Versucht man die Wohnung nur mit einem Heizkörper zu beheizen, ist das eine kostspielige Angelegenheit.

    Zu den Zahlen auf dem Protokoll kann ich auch nichts sagen. Das wäre tatsächlich Hellseherei.

    Thema Regentonne, war meiner Seits nur eine Info das sie kein Wasser mehr hält. Seit vorgestern hält sie halt überhaupt kein Wasser mehr, kommt rein, fließt auch gleich wieder raus. Kann ja eigentlich nicht in Ihrem Interesse liegen das sie gänzlich nicht mehr nutzbar ist. Vorschlag war sogar von uns, wir kaufen eine neue damit man Sie auch wieder nutzen kann um die Pflanzen zu bewässern bevor man das kostenpflichtige Wasser aus der Leitung nutzen muss.
    Da kommt keine Reaktion. Traurig.

    Ich gehe hier immer von mir als Mieter aus. Wenn die Tonne kein Wasser hält, dann hält sie halt keines. Da hiervon meine Mietwohnung nicht betroffen ist, kümmert mich es auch nicht. Was interessieren mich die Probleme anderer?
    Es mag durchaus Privatvermieter geben, die sich nicht mit solchen Dingen beschäftigen wollen/können. Ich sehe daran nichts schlimmes.

    Zitat

    Ich hoffe nicht das damit gemeint ist, das wir alleine in der Pflicht stehen, denn wir wohnen gemeinsam in dem Haus, Vermieterin (alleinstehend) und wir

    Wenn es so im Vertrag und der Hausordnung steht, wird es wohl auch so sein.

    Zitat

    denn wir wohnen gemeinsam in dem Haus, Vermieterin (alleinstehend) und wir.


    Also Zweifamilienhaus? Dann verweise ich vorsichtig auf die erleichterten Kündigungsfristen. Fühlt sich die Vermieterin von Euch genervt, bekommst sie Euch auch grundlos wieder raus.

    Der Vermieter wird nach meinem Auszug nicht umbauen, aber was heißt denn "Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet" ? habe ich meiner Kenntniss nach nie getan.

    Doch, das hast Du durch Unterzeichnung des Mietvertrages getan. Dort drin steht geschrieben:

    Zitat

    Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu tragen.

    Mit Deiner Unterschrift bestätigst Du das.

    Was anderes verstehe ich aber nicht:

    Zitat

    Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet, und beabsichtigt der Vermieter, nach Beeindigung des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, insbesondere Moderinisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter, sofern Schönheitsreparaturen fällig sind, die durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden, zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verplfichtet."

    So etwas habe ich noch nie gelesen, bin aber sicher, dass das nicht wirksam ist. Was sagen die anderen?
    Indirekt wird der Mieter verpflichtet eine Zahlung zu leisten, wenn der Vermieter umbauen will. Das dürfte kaum gehen.

    Außerdem: was interessiert es den Mieter, wenn der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses modernisieren will? Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.

    Zitat

    Die üblichen Fristen für Wohnräume betragen ja 5 Jahre, die ich hier nicht gewohnt habe


    Übliche Fristen gibt es eigentlich nicht. Schönheitsreparaturen sind nach Abnutzungsgrad notwendig. Ob das bei Dir nötig ist, kann nur bei einem Besuch in deiner Wohnung festgestellt werden.


    Überspitzt: Heute sind es Fußbälle, morgen vielleicht eine Babywindel und übermorgen der Bollerwagen vom letzten Pfingstfest. Stört vielleicht auch alles nicht, muss aber ja auch nicht sein.

    Zumal der Begriff "störend" auch sehr subjektiv geprägt ist. Den einen stört es, den anderen nicht. Wenn es die Vermieterin stört, dann muss er halt weg.
    Ähnlich sieht es auch mit den Hinterlassenschaften des Hundes aus, die trotz kurzfristiger Beseitigung, nicht geduldet werden müssen (wie wird beispielsweise "Hunde-Pippi" beseitigt?)

    Zitat


    Seither, so vermute ich, das sie jede Kleinigkeit gleich ein riesen Fass aufmacht.

    Das scheint mir auf Gegenseitigkeit zu beruhen. Wenn die Vermieterin sich am Hundeverhalten und Fußball stört, dann sorge ich für Abhilfe. Die Geschichte mit der Regentonne empfinde ich auch als wesentlich harmloser.
    Ich habe den Eindruck, dass hier zwei "schwierige" Personen aufeinander treffen.

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