Hallo,
diesbezüglich konnte ich keine Urteile finden, wer kann helfen?
Die Nachbarin unter mir läßt bei jeder Temperatur ihr Schlafzimmerfenster unter meinem
Arbeitszimmer gekippt, vergangenen Winter hab ich deswegen erstmals eine Liste mit Aussentemperaturen morgens und abends als Anhaltspunkt mitgeschrieben (kleiner Temperaturgeber hängt direkt an der Aussenwand, um eine möglichst "echte" Aussentemperatur zu dokumentieren).
Das Fenster bleibt schon seit einigen Jahren ganzjährig gekippt, nur in Urlaubszeiten ist es geschlossen, die Nachbarin braucht dauerhaft nachts frische Luft.
Mittlerweile hat sich meine ökologische Einstellung geändert - auch wg. Einführung des gesetzlichen Energiepasses - und es ärgert mich, dass durch das gekippte Fenster dauerhaft jegliche Wärme entweichen kann und winters natürlich die gesamte Hausfront auskühlt. Dadurch muss ich mehr heizen, um auf meine vorgeschriebene sowie Wohlfühl-Raumtemperatur zu kommen.
Der Zustand ist der Vermieterin bekannt, jedoch egal (Ehemann der Vermieterin liefert das Heizöl und verdient daran und somit ist sie wohl indirekt nicht an einem geringeren Heizölverbrauch interessiert).
Wo kann ich ein eventuell passendes Urteil zu so einem Fall finden?
Ein gekipptes Fenster kann auch die Vermieterin der Mieterin nicht verbieten, jedoch möchte ich gerne abhängig von den niedrigen Aussentemperaturen im Winter und damit erhöhten Heizkosten die Miete anteilig mindern.
Die Vermieterin wurde bereits auf die Mietminderung hingewiesen - aber wie kann sinnvoll ein prozentualer Betrag errechnet werden, wenn sich die Temperaturen ja täglich / stündlich ändern?
Wär vielleicht folgendes denkbar: Durchschnittstemperatur unter 0 Grad = 50 Ct. / Tag Minderung, unter 10 Grad = 1 Euro / Tag Minderung, unter 15 Grad = 1,50 Euro / Tag oder etwas ähnliches?
Oder eine Pauschale? Aber woran festmachen?
Mein Mieterverein-Anwalt will sich damit nicht befassen, "hat für sowas keine Zeit"...(!)
Die Vermieterin aussert sich zur Sache garnicht (s.o.).
Die Nachbarin ist sauer, weil sie sich in ihrer Privatsphäre angegriffen fühlt - es ginge mich doch überhaupt nichts an, wie sie lüftet und das Fenster bleibt auf. Immer. Basta. Und jetzt erst recht!
Leider findet sich im Internet kaum was, nur Urteile bei Einbrüchen bei ständig gekippten Fenster usw.
Nochmal: bei über 10 Grad Aussentemperatur ists mir auch egal - aber darunter müsste sich doch ein Mieter auch an gewisse Gepflogenheiten richten, oder nicht? Mir ist dabei allerdings unbekannt, ob die Mieterin vielleicht sogar heizt - nachts ist allerdings ein schwerer Vorhang zu erkennen, wohl damit es im Schlafzimmer nicht zu kalt ist...
Pikanterweise hatte der Raum schon bei zwei (!) früheren Mietern Schimmelbefall (der letzten Mieterin wurde deswegen sogar anteilig die Kaution einbehalten...) - wie jetzt dort die Wände aussehen, weiss ich nicht. Aber der Schimmel steckt noch in den Wänden, weil nie eine richtige Sanierung vorgenommen wurde. Drübergestrichen und gut.
Danke und Gruß,
WernerO.