Schönheitsreperaturen nach 18 Monaten - keine Fristangabe im Mietvertrag

  • Hallo liebe Forumbenutzer,
    ich ziehe nach 18 Monaten aus meiner Wohnung aus und bin mir unsicher, ob ich streichen muss/nur die Löcher zuspachteln/überhaupt was machen muss.

    In meinem Mietvertrag heißt es:
    "Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreperaturen zu tragen.
    Die Schönheitsreperaturen sind fachgerecht auszuführen. Schönheitsreperaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
    Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet, und beabsichtigt der Vermieter, nach Beeindigung des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, insbesondere Moderinisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter, sofern Schönheitsreparaturen fällig sind, die durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden, zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verplfichtet."

    Im Anhang außerdem:
    "Falls bei Auszug aus der Wohnung Anstriche erforderlich sind, sind diese vorzunehmen."

    Der Vermieter wird nach meinem Auszug nicht umbauen, aber was heißt denn "Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet" ? habe ich meiner Kenntniss nach nie getan.

    Die üblichen Fristen für Wohnräume betragen ja 5 Jahre, die ich hier nicht gewohnt habe. Muss ich dann überhaupt was machen? Löcher zu, drüber streichen, ganze Wand streichen oder gar nichts?

    Danke schonmal für die Hilfe!

  • Der Vermieter wird nach meinem Auszug nicht umbauen, aber was heißt denn "Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet" ? habe ich meiner Kenntniss nach nie getan.

    Doch, das hast Du durch Unterzeichnung des Mietvertrages getan. Dort drin steht geschrieben:

    Zitat

    Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu tragen.

    Mit Deiner Unterschrift bestätigst Du das.

    Was anderes verstehe ich aber nicht:

    Zitat

    Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet, und beabsichtigt der Vermieter, nach Beeindigung des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, insbesondere Moderinisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter, sofern Schönheitsreparaturen fällig sind, die durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden, zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verplfichtet."

    So etwas habe ich noch nie gelesen, bin aber sicher, dass das nicht wirksam ist. Was sagen die anderen?
    Indirekt wird der Mieter verpflichtet eine Zahlung zu leisten, wenn der Vermieter umbauen will. Das dürfte kaum gehen.

    Außerdem: was interessiert es den Mieter, wenn der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses modernisieren will? Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.

    Zitat

    Die üblichen Fristen für Wohnräume betragen ja 5 Jahre, die ich hier nicht gewohnt habe


    Übliche Fristen gibt es eigentlich nicht. Schönheitsreparaturen sind nach Abnutzungsgrad notwendig. Ob das bei Dir nötig ist, kann nur bei einem Besuch in deiner Wohnung festgestellt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Der Vermieter wird nach meinem Auszug nicht umbauen, aber was heißt denn "Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreperaturen verpflichtet" ? habe ich meiner Kenntniss nach nie getan.

    Sie haben den Mietvertrag also nicht unterschrieben und hatten natürlich keine Kenntnis von dieser Klausel. Oder meinen Sie etwa eine extra Verpflichtung? Seltsam!

    Zitat

    Die üblichen Fristen für Wohnräume betragen ja 5 Jahre, die ich hier nicht gewohnt habe. Muss ich dann überhaupt was machen? Löcher zu, drüber streichen, ganze Wand streichen oder gar nichts?

    Dir "üblichen Fristen" besagen garnichts. Man kann schon in einen halben Jahr eine Wohnung zum Müllhaufen erniedrigen. Andere halten das auch gut und gern 10 Jahre aus.

    Helfen kann ich beim Renovieren, sofern Bedarf besteht, nicht. Auch andere Teilnehmer nicht. Ich wollte nur etwas in Ihren Gedanken zurechtrücken.


  • Helfen kann ich beim Renovieren, sofern Bedarf besteht, nicht. Auch andere Teilnehmer nicht.

    Bei einer großzügigen Entlohnung würde ich zumindest darüber nachdenken.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Geht bei mir nicht mehr. Stecke in der Übergangsphase vom Senior zu Dattergreis. Tatsächlich Leipzsch? nu, gucka a. Dräääsden

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (11. Juli 2014 um 14:54)

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