Beiträge von Leipziger82

    Diese umfangreichen Probleme riechen förmlich nach einem Gang zum Anwalt.

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    Das Haus ist sehr alt und war innen stark überholungsbedürftig, dh. Heizung und Wasser noch nicht installiert, innen kompletter Rohbau ohne Fußboden und ohne Tapete oä.Treppenhaus stark verschmutzt, Stufen abgelaufen und bei Nässe rutschig usw. Der VM sicherte zu, daß alles bis spätestens 15.07.14 fertig gestellt würde.

    Diese Zusagen habt Ihr hoffentlich schriftlich?

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    Miete habe ich bisher noch nicht gezahlt.

    das würde ich nicht machen. Hier könnte nur die Miete gemindert werden, was dem Vermieter allerdings schriftlich mitgeteilt werden muss.

    habe ich nicht Grundsätzlich Anspruch auf eine Duschkabine?

    Nein, warum auch?
    Dein Anspruch ergibt sich aus dem Mietvertrag.

    Ansonsten heißt es: Gemietet, wie gesehen.
    Solche "Ansprüche" stellt man vor Mietbeginn, allerdings muss sich der Vermieter darauf nicht einlassen.
    Die Pflichten des Vermieters ergeben sich Grundsätzlich aus § 535 BGB.

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    Auf der anderen Seite kann mein Vermieter ja auch nichts für den Brand und hätte dadurch Mietausfälle...

    Ein Anspruch auf Mietminderung ergibt sich aus § 536 BGB. Hier steht nichts davon, dass der Vermieter den Mangel schuldet haben muss. Ist in dem Falle sein Pech. Warum sollst Du für etwas zahlen, dass Du nicht nutzen kannst?

    Ein paar Anmerkungen meinerseits:

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    Man erhielt als Berufstätiger immer nur Termine vorgegeben, die während der Arbeitszeit lagen. Ich habe eine normale 40-Stundenwoche exkl. Überstunden, die mich nicht um 11 Uhr morgens in meiner Wohnung verweilen lassen.

    Klar, werden die Termine vorgegeben. Wie soll das funktionieren, wenn jeder Mieter seinen eigenen Willen bekommt. Das ist logistisch nicht zu bewältigen.

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    Somit habe ich argumentiert, dass die Firma oder mein Vermieter mir bitte in Beachtung der Tatsache, dass der Vermieter das Privateigentum der Mieter zu schützen hätte, entsprechende Folien zur Verfügung zu stellen hat. Am Ende zahle ich bereits die Mieterhöhung und für eine solche Arbeit, die in allen 4 Räumen meiner Wohnung stattfinden soll, sehe ich es nicht ein, all die Folie zu beschaffen.

    Er muss doch keine Folien stellen. Woher hast Du diese Info? Vielmehr hast Du für derartige Maßnahmen eine Baufreiheit zu schaffen. Der Vermieter kümmert sich doch nicht um deinen Hausrat.

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    Daraufhin habe ich dieses abgelehnt, erneut argumentiert und gesagt, dass der Termin dann am Freitag nicht stattfinden könne.

    Weil keine Folien vorhanden waren? Warum sagst Du einen Termin bei einem Handwerker ab? Dein Ansprechpartner ist einzig und allein Dein Vermieter. Was ist, wenn der Handwerker das so nicht an den Vermieter weitergeleitet hat?

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    Mein Vermieter ist der Ansicht, dass alle Mieter sich selbst ausgestattet hätten und das somit auch meine Pflicht sei. Ich sei der einzige, der sich wehren würde und dagegen stellen würde.

    Da hat Dein Vermieter aber mal sowas von Recht!

    Über diese ganzen mündlichen Absprachen, Mißverständnisse und Verschiebungen äußere ich mich nicht. Da blick ich zum einen nicht durch, zum anderen müsste man dann auch die andere Seite kennen.

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    Ich habe der Olle gesagt, dass ich Krach mache wann und wie viel ich will und sie sich darüber gerne schwarz ärgern kann.

    Fingerspitzengefühl ist nicht Deine Stärke oder?
    Zum eigentlichen Thema: Wann du bohren kannst, verrät die Hausordnung.

    Ich wusste schon beim Lesen der Überschrift worum es ging. Entweder Wasser oder Strom.

    Ich würde erst einmal gar nichts machen. Der Nachbar kann viel erzählen, hat aber keine Auswirkungen auf sie.

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    Frage: Steht irgendwo wieviel man pro Woche waschen darf ? Evtl im Gesetz oder in einem Urteil ?

    Gott sein dank wird nicht alles in Deutschland durch Gesetze reguliert. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich ein Gericht mit solchen Lapalien beschäftigt.

    Maßgeblich ist Dein Mietvertrag. ist Dir hier eine (uneingeschränkte) Nutzung zugesichert, kannst Du das auch so machen.

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    oder ist es nunmal das Los einer Gemeinschaft das man den gleichen Anteil
    am Wasser zahlt, egal ob man viel oder wenig wäscht ?

    So ist es!

    Nur mal so interessehalber: Wie kommt man in einem 2 Personen-Haushalt auf 5 Waschmaschinenladungen pro Woche?

    Was hat der Makler denn verschleiert? Es mag blöd klingen, aber hat die Freundin denn gefragt, ob das Haus ein gewaltverseuchtes Drogenloch ist? Der Makler muss nicht jedes Detail (auch wenn es für sie wichtig ist) offen legen. Das ist nicht seine Aufgabe.

    Ich wunder mich aber etwas. Wenn es tatsächlich so ein schlimmes Haus ist, müsste man das doch am Zustand des Treppenhauses oder der Außenanlagen erkennen, oder?

    Anders wäre es übrigens, wenn die Freundin danach gefragt hätte und er ihr ins Gesicht gelogen hätte. Dann könnte sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

    Kann mir dann bitten noch jemand erklären, was genau die Vertragsklausel mit den 150 € bzw. Vermietungsbemühungen bedeutet ?
    Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden und der Vermieter meint mit den 100 Euro, die er in der Mail nannte, genau diese Klausel und es sind nicht am Ende 250 € sondern nur 100.
    Aber das weiß ich nicht.

    Es gibt nur eine Person, die Dir das beantworten kann und das ist Dein Vermieter. Wenn Du es selbst als Mieter nicht weißt, wissen wir es erst recht nicht. ich habe von so einer Gebühr noch nichts gehört.

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    Ich könnte jedoch, wenn ich nun offiziell ausm Vertrag raus bin und die neue drin ist, theoretisch diese Zahlungen anfechten ?


    Theoretisch kannst Du alles mögliche Anfechten. die Frage ist nur, ob Du Recht bekommst.

    Lass mich das kurz zusammenfassen: Du hast einen Vertrag über 2 Jahre (wie wurde der begründet?) und möchtest vorzeitig raus. Der Vermieter lässt dich auch raus, aber nur gegen eine Abstandszahlung. Hier ist alles rechtens. Dein vorzeitiger Auszug ist für den Vermieter durchaus mit Arbeit verbunden (Mietvertrag schreiben, Wohnung abnehmen und an den Neumieter übergeben, Zwischenablesungen organisieren, Kaution auflösen und wieder anlegen etc.), was der sich auch bezahlen lässt
    Er könnte genauso auf die Einhaltung des Vertrags bestehen. Es ist also ein Geben und Nehmen.

    @
    Es geht nur darum, dass wenn Kratzer da sind, wer dafür haftet.
    Ob ich als Mieter dafür verantworlich gemacht werden kann und ob ich die Kosten für Reparaturen oder Auswechslung zu tragen habe.

    Es haftet hierfür immer der Verursacher. Wer auch sonst?

    Es steht Dir natürlich frei nachzuweisen, dass diese durch einen vertragsgemäßen Gebrauch oder äußere Einflüsse entstanden sind.
    Ob sich hier nun ein Austausch notwendig macht, wage ich nicht zu beurteilen.

    Das sehe ich etwas anders, denn der Vermieter hat den Schaden ja ca. 14 Tage nach Auszug des TE benannt. Da aber die ganze Kommunikation übers Telefon lief dürfte für beide Seiten die Beweisbarkeit problematisch sein.

    Bleibt der Vermieter stur, wird hier nur ein Mahnbescheid Klarheit verschaffen.

    Eine Benennung/Anschreiben/Abnahmeprotokoll hebelt doch keine gesetzlich festgelegten Verjährungsfristen aus.
    Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Verjährungsfristen nach § 195 BGB oder § 548 BGB handelt. Hier hätte nur ein Mahnbescheid geholfen.

    Die Paragraphen sind dahingehend eigentlich eindeutig.

    Das einzige was mir halt bedenken bereitet ist, das er mir 2 wochen nach auszug telefonisch mitteilte das er einen schaden gesehen hat...

    Selbst wenn er Dir nach zwei Tagen eine Rechnung geschickt hätte, wäre das nun trotzdem verjährt. Wie gesagt: Es hätte nur ein Mahnbescheid geholfen.

    Wer so leichtsinnig ist und eine Beteiligung an den Kosten zusagt, ohne sich den angeblichen Schaden zeigen zu lassen, der wird "bestraft".

    ...und wer sich mit einer Schadensabrechnung 10 Monate Zeit lässt, wird ebenso bestraft.
    Forderungen aus Schönheitsreparaturen sind nach 6 Monaten verjährt (§ 548 BGB).

    Der Drops ist für den Fragesteller gelutscht. Der Vermieter kann nun keine Ansprüche mehr stellen.

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    Fall 1:
    Vertragsklausel:
    Der Mieter zahlt zur Abgeltung der Vermietungsbemühungen des Vermieters eine Pauschale von 150,00 €.
    Was genau bedeutet dies und ist diese Klausel angreifbar ?

    Was sind denn Vermietungsbemühungen und warum musst Du diese zahlen? So etwas habe ich noch nie gehört. Das würde ich mir vom Vermieter erklären lassen.

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    Fall 2:
    Da ich einen Nachmieter gefunden habe, fordert die Vermietung 100 € Verwaltungsgebühr.

    das kann die Verwaltung schon so machen. Du musst den Betrag sicher nicht zahlen. Auf der anderen Seite muss der Vermieter aber keinen Nachmieter akzeptieren. Hier herrscht Vertragsfreiheit.
    Zahlst Du also keine 100 €, kommst Du nicht eher aus dem Vertrag.

    Das habe ich bei meinen Mietern auch ähnlich gemacht. Wollten die eher aus dem Vertrag, wurde eine schriftliche Vereinbarung angefertigt, wonach der Mieter mit Abstandszahlung aus dem Vertrag kommt.

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    3.

    Darf die Vermietung die beiden Gebühren von der Kaution abziehen oder muss die Kaution (falls keine Wohnungsmängel) zuerst vollständig überwiesen werden ?

    Da ich nicht weiß, was eine "Vermietungsbemühung" ist, kann ich nicht sagen, was abgezogen darf und was nicht.
    Ansonsten muss der Vermieter nicht die komplette Kaution auszahlen. Er kann einen angemessenen Teil für noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen einbehalten. Längstens also bis zum 31.12.2015.

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    Im Eifer des Gefechts nannte ich ihn einen Armleuchter (zählt dies als Beleidigung?)

    Ja, könnte im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Kündigung der Wohnung nach sich ziehen.

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    der zugewiesene Stellplatz sei die Straße, welche genau am Hof angrenzt.


    Eine öffentliche Straße? Ich frage mich, wie der Vermieter einen Stellplatz zusichern/vermieten kann, der ihm gar nicht gehört?

    Grundsätzlich kann er Dir wohl einen anderen Stellplatz zuweisen, solange sich dieser im Hof, bzw. auf seinem Grundstück befindet. Genau definiert ist dieser ja schließlich nicht.

    Das sieht für mich eher nach den üblichen witterungsbedingten Beeinträchtigungen/Verfärbungen aus. Selbst wenn es Schimmel sein sollte, dürfte hier keine unmittelbare Gefahr für Eure Gesundheit ausgehen.

    Ansonsten kann man vielleicht zu einer Lösung kommen, indem man mal auf eine Leiter steigt und sich das aus nächster Nähe anschaut. Da erkennt man einen Schimmelpilz ganz leicht.

    Erstmal erneut Danke für eure Antworten.

    Kannst du mir noch sagen, was die Bedingungen für einen Mietvorvertrag wären? Hab jetzt auf Anhieb nur komplette Verträge gefunden, bei uns ging es ja nur per E-Mail/Telefon.

    Selbst ein Vorvertrag heißt nicht, dass Ihr dann auch zwingend einen Mietvertrag unterschreiben müsst. Gegebenenfalls kann der Vermieter aber dann Schadenersatzansprüche geltend machen.

    In einem Vorvertrag sollte stehen, zu welchen Konditionen und zu welchem Zeitpunkt welche Wohnung gemietet wird. Grundsätzlich kann da alles mögliche drin stehen.

    Ich deute Deine Aussage so, dass Du 15 € monatlich zahlen muss, sofern es Internet gibt. Gibt es also kein Internet, musst Du auch keine 15 € zahlen, oder?

    Was steht denn im Mietvertrag? Ist dort vereinbart, dass Internet bereitgestellt wird (ohne wenn und aber), hast Du einen Anspruch darauf. Sonst aber nicht.

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