Mängel werden erst nach unterschriebenen Mietvertrag bekannt

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    mein Partner und ich stehen vor einem echten Problem. Ich erläutere einmal kurz die Gesamtsituation:

    Vor 2 Monaten haben wir uns eine Wohnung angeschaut, die einen Top Eindruck gemacht hat.
    Wir haben letzte Woche den Mietvertrag unterschrieben und auch schon den Schlüssel bekommen, damit wir schon mal streichen können etc. Am 01.09.2014 möchten wir fest einziehen.

    Als wir jetzt die Wohnung betreten haben, nachdem der Vormieter alle Möbel, Teppiche etc. raus hat, mussten wir feststellen, dass der gesamte Laminat im Flur "hoch" kommt. Hinter der Tapete zum Badezimmer befand sich Schimmel.

    Jetzt haben wir über 3 Ecken erfahren, dass unser liebe Vormieter zwei mal die Badewanne hat überlaufen lassen. Die Versicherung hatte ihm schön das Geld für den Schaden bezahlt, aber es wurde nichts neu renoviert. Das Geld war dann wohl besser in den Urlaub zu fahren oder ähnliches.

    Um es kurz zu machen und was mich besorgt:

    Ich weiß nicht was unter dem Boden im Flur befindet (Schimmel o.ä.) und der Boden ist eigentlich nicht akzeptabel.

    Wer kommt für den Schaden auf?
    Ich kann sogar verstehen, wenn der VERmieter NICHT dazu bereit ist, denn schließlich ist ja von der Versicherung dafür schon mal Geld geflossen.

    Und von dem VORmieter mache ich mir keine große Hoffnung dass der jetzt rückwirkend nochmal bezahlt. Der Wasserschaden war wohl im Mai.
    Er zieht aber nicht wegen des Wasserschadens aus. Soviel weiß ich.

    Wäre super, wenn uns da einer zu der Sachlage was passendes sagen könnte oder wie wir da weitermachen sollen.

  • Der Vormieter hat mit Euch nichts zu tun. Oder habt Ihr irgendeine Vereinbarung mit ihm?

    Der Vermieter hat eine Wohnung in ordnungsgemäßen, mietvertragsgemäßen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Im Mietvertrag steht wahrscheinlich nichts von Schimmel und sich erhebenden Fußböden.

    Ob und welches Geld vorher von welcher Versicherung an wen auch immer geflossen ist und was damit gemacht wurde, kann und muss Euch egal sein.

    Das wäre mein Standpunkt, wenn ich an Eurer Stelle wäre.

  • Was ich mich gerade frage: Warum hat denn der Vermieter bei der Wohnungsabnahme der Vormieter diese Dinge nicht bemängelt?
    Der Vermieter hätte doch aufgrund der erfolgten Wohnungsabnahme Kenntnis davon haben müssen. Warum hat er Euch das verschwiegen?

    Ihr habt Anspruch auf eine Mängelfreie Wohnung, der Vermieter kann selbiges vom Vormieter verlangen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!