Wenn Du das nicht richtig verstanden hast, dann frage ihn nochmal. Alles andere bringt dir nichts.
Beiträge von Leipziger82
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Ich fürchte, dass eine Mietminderung hier der einzige Weg ist. Ich würde die entsprechende Höhe aber durch einen Anwalt abklären lassen. Da kann man als Laie viel falsch machen.
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Schwierige Situation...
Grundsätzlich habt ihr eine Duldungspflicht, was solche Instandsetzungsmaßnahmen betrifft. Wichtig ist nur, dass Termine entsprechend abgestimmt werden.
Auch mit der Uhrzeit wird das kompliziert. Ich habe selbst mit entsprechenden Baufirmen zu tun. Die Terminpläne sind eng gestrickt und die Unternehmen können in der Regel nicht bis zum späten Morgen warten.
Ich getraute mich daraufhin schon garnicht mehr zu fragen, wie es mit der Erneuerung der Wohnungstür laufen wird. Es muss ein Stück Wand dafür aufgebohrt werden, sprich, meien Wohnung wird einige Tage offen bleiben...
Nein, das glaube ich nicht. Die Erneuerung einer Wohnungseingangstür ist eigentlich an einem Tag erledigt. Das dauert keine Tage, zumal die Sicherheit, also das verschließen der Tür gewährleistet sein muss.
Hast Du keine Option, während der Baumaßnahme irgendwo anders unterzukommen?
Wenn das alles bei Dir gar nicht geht, empfehle ich den Gang zum Anwalt/Mieterverein. Ggfs. kann man hier vielleicht einen Härtefall erklären.
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Ein Loch im Wasserhahn dürfte nicht unter eine Kleinstreparaturklausel fallen. Das betrifft nur Teile, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen, also alles, was Du deinen physischen "Zugriff" durch Abnutzungen kaputt geht.
Eine Mietminderung halte ich hier nicht für zielführend. Davon wird der Hahn nicht wieder ganz und der Minderungsbetrag dürfte im sehr kleinen EUR-Bereich liegen.
Eine angekündigte Ersatzvornahme wäre der bessere Weg. Man kann ja selbst einen Wasserhahn kaufen und diesen montieren.
Achso: Das ganze setzt natürlich voraus, dass der Schaden nicht durch eine unzureichende Pflege Deinerseits entstanden ist.
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Ich würde mir da keine großen Hoffnungen machen. Weder Du, noch der Vermieter hat das Thema bei der Besichtigung angesprochen. Da wird es schwierig von einer arglistigen Täuschung auszugehen, wenn der Keller zu keinem Zeitpunkt thematisiert wurde.
Es kommt weiterhin auch auf die Nutzung des Kellers und die vertragliche Vereinbarung an. Wir überlassen unseren Mietern - vertraglich - die Keller zur kostenlosen Nutzung und verweisen auch auf eine gewisse Feuchte darin.
Hieraus könnte man nur schwer einen Schadenersatzanspruch begründen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es kommt auf deine konkrete Situation an, die wir nicht kennen. Da hilft nur der Anwalt.
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In erster Linie sollte der Vermieter damit einverstanden sein und die Paneele sollten absturzsicher befestigt werden.
Die Stadt/Gemeinde wird erst dann ins Spiel kommen, wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Haus handelt. Dort könnte die Installation untersagt sein.
Achso: Die Leistung darf maximal 600W betragen.
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Wende dich kurzfristig an deinen Mieterverein oder einen Anwalt. Das gelbe Schreiben deutet auf Post vom Gericht hin.
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Die Frage wäre, wie diese Teppichfliesen befestigt werden. Ist eine rückstandslose Entfernung möglich? Wenn ja, kann der Vermieter eine Verlegung nicht wirklich untersagen.
denn die Treppe ist sehr glatt
Wenn dem so ist, könnte ein Mangel der Verkehrssicherheit vorliegen. Hier muss der Vermieter dann Abhilfe schaffen.
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ist es trotzdem ein verbindlicher Vertrag, aus dem Kosten entstehen, sollte ich mich gegen die Anmietung der Wohnung entscheiden?
Nein, das wäre nur möglich, wenn ein separater Vorvertrag geschlossen wird, in welchem eine mögliche Schadenersatzforderung bei Nichtzustandekommen des Vertrags explizit vereinbart ist.
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Als Begründung dürfte das nicht ausreichen. Wenn die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde, ist die Kaution zurückzuzahlen. Ggfs. kann ein angemessener Teil für möglichen Betriebskostennachzahlungen einbehalten werden (Sofern überhaupt abgerechnet wird).
Laut Rechtsprechung ist das spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses erforderlich. Da stellt sich die Frage, wann Du einen Termin für die Ummeldung hast?
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dann werden die vorhandenen Gasheizungen diese Mindesttemperaturen trivialerweise aber nur dann erreichen, wenn Gas zur Verfügung steht.
Das ist ja der springende Punkt: Aller Voraussicht nach, wird Gas zur Verfügung stehen, wenn auch weniger.
Es wurde von der Politik ja indirekt kommuniziert, dass dann eine Umverteilung vorgenommen wird, d.h. weniger für die Industrie, damit die Wohnungen beheizt werden können.
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Dafür kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden da er das nicht zu verantworten hat.
Die Verantwortung, bzw. ein Verschulden ist bei der gesetzlichen Regelung komplett irrelevant.
Wenn kein Gas in das Haus kommt (das ist erstmal eine
Spekulation), muss der Vermieter Alternativen schaffen. Heizstrahler sind da eine Option.
Genauso gut kann man jetzt schon perspektivisch planen und die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern.
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Für dem Fall, dass Ihr Mieter seid, könnt Ihr einer Abrechnung bis maximal 12 Monate nach Zugang widersprechen. Danach habt ihr keine wirkliche Chance.
Die Frage ist auch, warum Euch das bei der Abrechnung nicht aufgefallen ist? Wenn der Warmwasserverbrauch höher ist, als der Kaltwasserverbrauch müsste das ja eigentlich stutzig machen.
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Aktuell wird wohl die Möglichkeit geprüft, die erforderlichen Mindesttemperaturen in Wohnungen abzusenken. Dann wären das nicht mehr 21°C in den Wohnräumen, sondern nur noch 18°C. Wenn das durchgesetzt wird (hier gibt es viel Kritik), wäre eine Mietminderung nur noch möglich, wenn die 18° C unterschritten werden.
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Ich habe mich schon versucht zu informieren und bin der Meinung, dass ich eigentlich den Boden nicht erneuern, sondern eben nur das Laminat entfernen musste, bin aber total unsicher, ob das Stand hält oder ob der Vermieter mir das am Ende in Rechnung stellen kann.
Du musst bei dem Auszug nur den Ursprungszustand wiederherstellen, d.h. Laminat raus. Für den Boden darunter haftet ihr nicht, solange ihr diesen nicht beschädigt habt.
Außerdem frage ich mich generell, ob ich irgendeinen Anspruch auf Schadensersatz habe, weil die Verwaltung eigentlich wusste, dass es Nachmieter und Interessenten gibt und sich sowohl bei einer früheren Nachvermietung als auch bei Übergabe der vorhandenen Sachen sehr quer gestellt hat und ich jetzt die Vierstelligen Kosten für alles trage.
Vermutlich eher nicht. Es kann ja durchaus sein, dass der Vermieter einen anderen Nachmieter hatte, dieser aber abgesprungen ist.
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Bezüglich des Schreibens: Ich würde mal den Mietvertrag prüfen, ob die Umlage der Kosten Fensterreinigung und Treppenhausreinigung überhaupt vereinbart ist. Das gleiche gilt für den Stellplatz. Was steht dazu im Vertrag?
Wenn der Vermieter hier recht hat, würde dich die Kosten vermutlich schlucken, weil er Dir bei anderen Dingen schon entgegenkommt.
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Meine Frage ist nun, ob ich nun auf eigene Faust einen Nachmieter suchen und dann beim Vermieter auf Zustimmung hoffen soll oder nur eine Kündigung schreiben soll.
Naja, die Antwort hast Du vom Vermieter doch schon erhalten. Er will keinen Nachmieter und Du sollst eine Kündigung schreiben.
Hier könnte es übrigens kompliziert werden. Wenn ihr alle einen gemeinschaftlichen Mietvertrag habt, sind Teilkündigungen unzulässig. Hier müsste also ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, dem sowohl Vermieter, als auch deine Mitbewohner zustimmen müssten.
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Vermieter sagt, dass wir warmes Wasser aus dem Nebengebäude bekommen. ca 25Meter Luftlinie entfernt. und das man aktuell nichts tun kann. Defekt liegt nicht vor.
Der Vermieter kann sich nicht ohne weiteres rausreden. Es liegt in seiner Verantwortung, für warmes Wasser zu sorgen.
Hier kommt ja offensichtlich noch dazu, dass sich die Warmwasseruhr auch noch dreht, d.h. Du im E-Fall die Kosten trägst, obwohl kein WW zur Verfügung steht.
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Man könnte erst einmal mit dem Gewerbetreibenden sprechen, ob das so laut sein muss.
Wenn alle stricke reißen, könnte man auch beim (Bau-)Ordnungsamt nachhaken, ob alle behördlichen Anforderungen erfüllt worden sind.
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Diese Mindestmietdauer ist leider bindend, wobei es hier auf die konkrete Formulierung im Vertrag ankommt. Diese muss beispielsweise für Mieter und Vermieter gelten. Gilt diese nur einseitig für dich, wäre diese unwirksam und Du könntest fristgemäß kündigen.
Wie verhält es sich wenn nächstes Jahr die Nebenkosten angehoben werden in Bezug auf Gas da das bei mir in den Nebenkosten mit enthalten ist.
Naja, das Problem wirst Du grundsätzlich bei fast allen Wohnungen haben. Hier wäre es jetzt noch wichtiger, darauf zu achten, richtig zu heizen und zu lüften. Auch im Umgang mit dem Warmwasser kann etwas geändert werden (Händewaschen, etc. nur mit kalten Wasser, Duschzeiten verkürzen, etc.).
Wenn Du bei den Vorauszahlungen hoch gestuft wirst, kommt Dir das ja zu Gute. Die Alternative wäre dann eine Nachzahlung im vielleicht 4stelligen Bereich, die dann sicher auch nicht zu stemmen wäre
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