Kündigung aus wirtschaftlichen gründen

  • Guten Tag

    Ich habe bei meiner aktuellen wohnung eine mindestmietdauer von 3 jahren.

    Wie verhält es sich wenn nächstes Jahr die Nebenkosten angehoben werden in Bezug auf Gas da das bei mir in den Nebenkosten mit enthalten ist. Wenn ich mir nach der Erhöhung die Wohnung finanziell nicht mehr leisten kann, steht mir dann ein sonderkündigungsrecht zu oder muss ich dann gucken wo ich bleibe. Habe zwar schon gegoogelt aber zur aktuellen Gas Kosten Situation nichts gefunden.
    Vielen dank für die kommenden Antworten.

  • Diese Mindestmietdauer ist leider bindend, wobei es hier auf die konkrete Formulierung im Vertrag ankommt. Diese muss beispielsweise für Mieter und Vermieter gelten. Gilt diese nur einseitig für dich, wäre diese unwirksam und Du könntest fristgemäß kündigen.

    Wie verhält es sich wenn nächstes Jahr die Nebenkosten angehoben werden in Bezug auf Gas da das bei mir in den Nebenkosten mit enthalten ist.

    Naja, das Problem wirst Du grundsätzlich bei fast allen Wohnungen haben. Hier wäre es jetzt noch wichtiger, darauf zu achten, richtig zu heizen und zu lüften. Auch im Umgang mit dem Warmwasser kann etwas geändert werden (Händewaschen, etc. nur mit kalten Wasser, Duschzeiten verkürzen, etc.).

    Wenn Du bei den Vorauszahlungen hoch gestuft wirst, kommt Dir das ja zu Gute. Die Alternative wäre dann eine Nachzahlung im vielleicht 4stelligen Bereich, die dann sicher auch nicht zu stemmen wäre

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • . Habe zwar schon gegoogelt aber zur aktuellen Gas Kosten Situation nichts gefunden.

    Vielen dank für die kommenden Antworten.

    Ergänzend zu dem, was Leipziger zutreffend geantwortet hat: Es wird ja auch nicht nur das Gas teurer. Auch Öl ist sehr stark gestiegen, genau wie Strom und Holzpreise. Letztlich wird das Heizen jetzt einfach deutlich teurer.

    Wenn du dir die Wohnung nicht mehr leisten kannst, sprich mit dem Vermieter. Der dürfte wenig Interesse daran haben, den Vertrag mit einem Mieter weiterzuführen, wenn dieser die Kosten nicht tragen kann. Zumindest ich als Vermieter würde dann einen Aufhebungsvertrag anbieten, denn sehenden Auges ausbleibende Mieten zu riskieren, muss auch nicht sein.

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