Beiträge von Leipziger82

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    ich höre wenn sie aufwachen und ihre wändeltreppe hinunter gehen, wasser benutzen . ich glaub die haben einen schlauch dran denn es macht immer wider ein geräusch wenn wasser abgedreht wird. ich höre sie sprechen, lachen . es scheint die sitzen nie gemütlich am tisch.

    Ja und? Willst Du den Mietern verbieten zu reden, zu duschen, aufzuwachen, etc.?

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    dieses letzte wochendende musste ich die polizei rufen

    Warum nicht erst einmal das Gespräch mit den Mietern suchen? Warum gleich zum äußersten schreiten?

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    klingelten sie an meiner tür und verbaten sich in zukunft gerufen zu werden.

    Vielleicht, weil es keinen Anlass gab? Haben die Mieter vielleicht wieder nur einen Wasserhahn aufgedreht oder miteinander geredet und gelacht?

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    seit letztem october werden tagtäglich die fenster im treppen haus von diesen mietern aufgerissen.

    und? Wo ist das Problem?

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    wie geh ich vor before ich einen nerven- zusammenbruch erleide ?

    Hier liegt offensichtlich kein Verstoß gegen Hausordnung oder ähnliches vor, sondern nur eine mangelhafte Isolierung des Gebäudes. Was willst Du da machen? nichts!

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    ich liebe meine wohnung und bin rücksichtsvoll den mietern unter mir gegenüber.

    Das ist toll, dass Du das machst. Gleiches kannst Du aber nicht von den Nachbarn erwarten.

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    ich bin sehr dankbar für konstruktive meinungen. danke

    Neue Wohnung suchen und bis dahin die Mieter in Ruhe lassen, die offensichtlich nichts für eine mangelhafte Isolierung des Hauses können.

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    M beauftragt den Mieterverein sich mit der Sache zu befassen. Der Mieterverein weist die Forderung Vs zurück, dass M den Schimmel auf seine Kosten entfernen soll, und setzt V eine Frist zur Schimmelbeseitigung, ansonsten wird eine volle Monatsmiete zurückbehalten.
    Die Frist verstreicht und die Miete wird zurückbehalten.

    das bestätigt mal wieder mein Bild des Mietervereines, bzw. deren Anwalt. Ein kompletter Einbehalt der Miete ist nicht möglich. Hier greift auch nicht der § 320 BGB sondern vielmehr der § 536 BGB. Ein fähiger Anwalt sollte eigentlich wissen, welche Paragraphen sich auf das Mietrecht beziehen und welche nicht.

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    Unser Anwalt hat sich über die "Dummheit" des Vermieters und seines Anwalts schlapp gelacht

    Wie sagt man so schön: "wer zuletzt lacht, lacht am besten". Ich persönlich könnte mir auch vorstellen, über deinen Anwalt zu lachen.
    Lass mich raten: Es handelt sich nicht um einen Fachanwalt für Mietrecht?

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    (laut Anwalt kein Sachverständiger, somit laut Anwalt wertlose Aussage

    Laut Anwalt darfst Du ja auch die komplette Miete einbehalten. Warum nagelst Du dich so auf die Aussagen des Anwaltes fest? Was macht Dich so sicher, dass seine Aussagen so stimmen? Ich habe schon genügend Anwälte getroffen, die fachlich falsch beraten haben.

    Der BGH sagt doch folgendes:

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    Der Mieter kann wegen eines Mangels an der Mietwohnung, der während der Mietzeit auftritt, z.B. Feuchtigkeit, Schimmel o.ä., ein Zurückbehaltungsrecht an einem Teil der Miete erst dann ausüben,

    Was versteht denn dein Anwalt an der Formulierung: Einen Teil der Miete nicht?
    Selbst die einschlägigen Mietminderungstabellen gehen hier niemals von einer 100% Minderung aus. Oder hat Dein Anwalt da andere Urteile?

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    da das Zurückbehaltungsrecht schon alleine gesetzlich und durch mehrere Gerichtsentscheidungen bestätigt einen Verzug ausschließt.

    Auch hier nochmal: Ein Zurückbehaltungsrecht ist gesetzlich durch den § 536 BGB definiert. Hier ist aber eindeutig von folgendem die Rede:

    Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten

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    aber wir wissen für uns verbindlich, dass der Schimmel bauartbedingt ist, die ganze Bausubstanz der Decke kaputt ist

    Eine Frage: Wenn der Schaden wohl baubedingt ist, warum tritt der Schimmel dann nur im Bad auf? Warum nicht in anderen Räumen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die mangelhafte Bausubstanz vor anderen Räumen halt macht, erst recht nicht in denen, die direkt an das Bad angrenzen.

    Ansonsten. Du monierst, dass der Fachmann des Vermieters kein (unabhängiger) Sachverständiger ist, lässt Dich selbst aber von einem Bekannten beraten, der ebenso kein Sachverständiger ist?
    Warum ist denn Dein Anwalt nicht so findig und beauftragt eben diesen unabhängigen Gutachter? Was will er denn vor Gericht vorlegen?

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    Kann man früher ausziehen aufgrund des versteckten Mangels?

    Ich weiß gar nicht, inwiefern eine schiefe Wohnung überhaupt ein Mangel darstellt. Das kommt sicher auf den Neigungsgrad an.

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    Also die Vermieterin sagte uns nicht, dass die Wohnung schief sei.

    Muss sie auch nicht. Es klingt zwar blöd, aber das muss der Mieter bei Besichtigung erfragen.

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    Bekommt man die Kosten für die beschädigten Möbel wieder, die aufgrund der schiefen Lage verursacht werden?

    Nein, das glaube ich nicht. Wie schief ist denn der Boden, wenn dort Schränke kaputt gehen.
    Als Tipp: Wenn man Schränke aufstellt, sollte man mittels Wasserwaage immer prüfen, ob diese auch gerade stehen.

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    Gibt es dafür ein bestimmtes Recht?

    Mir ist kein Urteil bekannt, welches sich auf schiefe Fußböden bezieht.

    Ich halte es für absolut wichtig. In einer Woche muss die alte Wohnung renoviert verlassen sein und die neue ist unbewohnbar.

    Es stellt sich aber genau die Frage, warum dieses Problem nun wenige Tage vor Mietende erkannt wurde. Wann ist der Wasserschaden denn entstanden?

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    Nun, durch den Schadensfall sind grobe Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter entstanden, weil dieser der Ansicht ist, man könne ja die Geräte nachts abschalten

    Korrekt, das kann man auch. Das habe ich bei meinen Mietern auch immer so gemacht (natürlich mit deren Einverständnis). Es muss erst einmal geklärt werden, inwiefern die Wohnung - wenn auch mit Einschränkungen - überhaupt genutzt werden kann. Ist eine Nutzung nicht möglich, muss der Vermieter für Ersatz sorgen.
    Eine fristlose Kündigung ist erst dann möglich, wenn euch der Vermieter die Wohnung nicht zur Verfügung stellt. Das geht jetzt noch nicht, da der 01.11. erst nächste Woche ist.
    Davon abgesehen: Was nützt Euch das? Findet Ihr so schnell eine neue Wohnung?

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    Die Trocknung soll etwa vier Wochen dauern bei pausenlosem Trocknen

    das halte ich entweder für ein Gerücht oder ich empfehle bessere Trockner.
    Ich hatte im vergangenen Sommer einen Wasserschaden, wo sich lt. Gutachten ca. 14m³ Wasser in der Wohnung verteilt haben. Die Trocknung hat 12 Tage in Anspruch genommen.

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    Schön, wenn man solche Probleme nicht hat und sich deshalb über andere amüsieren kann!

    Wer hat sich denn über jemanden amüsiert?

    ich habe nur Angst den Laden damit zu verlieren ..
    .

    Nein, warum denn auch? Du hast einen gültigen Vertrag und bist mit Übergabe der Schlüssel zum Besitzer des Lokales geworden. Das kann der Vermieter nicht rückgängig machen.

    Der vielleicht folgende Rechtsstreit zwischen der Dame und dem Vermieter kann dir doch egal sein. Vielleicht macht sich der Vermieter schadenersatzpflichtig, vielleicht aber auch nicht.

    Hätte, wäre, wenn....
    In der Frage kommen mir zu viele Konjunktive vor.

    Einfach mal beim jetzigen Vermieter nachfragen, ob eine kurzfristige Verlängerung der Kündigungsfrist möglich ist.
    Wenn nicht, müsste der neue Vermieter für eine Ersatzunterkunft sorgen, bzw. Schadenersatz leisten.

    Ist die neue Wohnung nicht nutzbar, wäre hier auch keine Miete zu zahlen.

    ich verstehe nur nicht, warum die Wohnung außerordentlich gekündigt werden soll? Weil über den Zeitraum von 4 Wochen schadensbedingte Sanierungsmaßnahmen stattfinden?

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    Können wir dies dem Vermieter geltend machen? Und vor allem: Können wir dennoch auch Mietkürzungen vornehmen.

    ja, könnt Ihr. Grundsätzlich habt Ihr Anspruch auf ca. 21°C in den Wohnräumen.

    Der Gang zum Anwalt ist hier meiner Meinung nach unumgänglich.

    Das ist nicht richtig, zumindest bei (m)einem grossen EVU in Westdeutschland.

    Bei meinen Beständen in Leipzig ist, bzw. war das so. Da sich die Wohnung des Fragestellers wohl ebenso in der Messestadt befindet, dürfte das auch bei ihm der Fall sein.

    Nicht ausschließen möchte ich allerdings, dass sich das zwischenzeitlich geändert hat.

    Ich versteh auch nicht, wie ich es geschafft haben soll, meinen Jahresverbrauch an Warmwasser von 2009 zu 2013 zu verdoppeln. Das der Verbrauch schwank ist ja normal. Aber einen ganzen Jahresverbrauch um 100% zu erhöhen??
    Das erscheint mir absurd.

    Was sagt denn der Wasserzähler zu dem Thema? Hast Du den jeweiligen Jahresverbrauch irgendwo dokumentiert? Das wäre mal ein Ansatzpunkt.

    Ansonsten gibt es diverse Faktoren, die hier eine Rolle spielen. Interessant wäre beispielsweise auch der Gesamtverbrauch des Hauses, bzw. der Abrechnungseinheit.
    Letztendlich ist es so, dass der Preis pro Einheit sinkt, wenn viel verbraucht wird. Ein niedriger Gesamtverbrauch verursacht also einen höheren Preis pro Einheit.

    Hallo,

    in den Hamburger Mietverträgen sind die Duschzeiten beispielsweise in der Hausordnung geregelt. Dort steht, dass zwischen 22.00 und 6.00 Uhr die Nachtruhe durch Duschen oder Baden nicht in vermeidbarer Weise gestört werden darf. Das heißt, dass die Aussage, dass man Duschen kann wann immer man will nicht zutrifft. Siehe mal in deiner Hausordnung nach.

    Das ist allerdings unwirksam (soweit ich mich recht erinnere, sogar vom BGH bestätigt).
    beim Duschen handelt es sich demnach um normale Wohngeräusche, die hingenommen werden müssen.

    Du musst auf jeden Fall um Erlaubnis fragen. Das ist keine normale Nutzung, wie zum Beispiel das Aufhängen einer Deckenlampe.

    Das sehe ich anders und denke, dass der Vergleich mit Wasserbett und Aquarium hier nicht passt. Für diese Dinge wird in der Regel ein Gutachten erstellt, um zu ermitteln, ob die Deckenlast nicht zu hoch wird und das halbe Haus einstürzt.

    Was passiert denn aber, denn der Fragesteller samt Hängesessel zu schwer ist? Im Zweifel reißt der Haken aus der Wand und der Fragesteller landet auf dem Hintern. Deswegen rauscht er aber nicht in die darunterliegende Wohnung.

    Wie gesagt: Ein vernünftiger Deckenanker könnte reichen.

    Sei doch froh dass sich der Vermieter überhaupt auf eine Mietminderung einlässt.

    Wenn ein Mangel vorliegt, berechtigt das zu einer Mietminderung. Da ist es völlig unerheblich, ob sich der Vermieter darauf einlässt.

    Ansonsten halte ich 100% auch für übertrieben. Letztendlich war die Wohnung ja nutzbar, wenn auch nur eingeschränkt.

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    Er kommt am 22.10 mein Vermieter, er meite er hat nur eine Versicherung von Sturm / Feuer aber keine für Leitungswassser ????? und jetzt ????

    Wie der Vermieter den Schaden beseitigt, ist seine Sache. Wenn er keine Versicherung hat, dann zahlt er es aus der eigenen Tasche.
    Wo genau ist da jetzt dein Problem?

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    Mit unseren Vermieter haben wir schon Kontakt aufgenommen und er meinete wir sollten erstmal eine Installatur Firma kommen lassen wo das Wasser herkommt

    Das ist nicht Eure Aufgabe.

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    Irgendwie meldet er sich auch nicht

    Ich denke, er kommt am 22.10. vorbei? Warum soll er sich da nochmal melden? Ich hoffe nur, er bringt einen Handwerker mit. Allein vom "gucken" wird er den Schaden nicht los.

    Ich würde erst einmal den Termin abwarten und bis dahin auf längeres Duschen verzichten.

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    Ich muss jetzt ein Haufen Geld überweisen, weil die Hausverwaltung eigentlich ihren Job nicht ordentlich gemacht hat

    Der Vermieter ist nicht verpflichtet, fehlende Mieten zu mahnen. Er hätte auch gleich kündigen können. Der einzige Fehler der Verwaltung lag darin, dass die Forderung erst so spät verfolgt wurde.

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