Nehmen wir mal an, ein freundliches Paar mit autistischem Kind und dem großen Familienhund suchte eine neue Bleibe und fand nach langer Suche eine schöne Wohnung. Sie unterschrieben den Mietvertrag und begannen nach Auszug der Vormieter mit den Renovierungsarbeiten. Der Vermieter tauschte drei Tage vor dem geplanten Umzug den Heizkörper im Badezimmer und ließ dafür das Wasser aus dem Heizungskreislauf ab. Am Tag darauf kam das Paar in die Wohnung, um ein Zimmer zu streichen und stand bei Betreten des Flurs im Wasser. Die Ursache war selbst für die Laien schnell gefunden. An der Heizungsanlage war der Füllschlauch geplatzt und Wasser lief in den Abstellraum und durchnässte dort gelagerte Kisten und Kartons. Sie schlossen den Zulauf unverzüglich. Das Ventil zum Heizungskreislauf war geschlossen. Es war also eindeutig das Verschulden des Vermieters. Das Ablesen der Wasseruhr ergab, dass 9m³ im Boden verteilt sein müssen. Der Vermieter meldete den Fall seiner Gebäudeversicherung. Vier Tage später wurden die ersten Trocknungsgeräte aufgestellt. Die Messung ergab, dass alle Innenwände nass sind und das Wasser sich unter dem/im Estrich auf ganzer Fläche der Wohnung gesammelt hat. In jedem Raum wurden in der Raummitte 1-3 große Löcher gebohrt, in denen dicke Schläuche stecken, die an insgesamt vier große Geräte angeschlossen sind und kreuz und quer in der gesamten Wohnung liegen. Sämtliche Türen sind dadurch nicht schließbar, was gerade für den autistischen Grundschüler ein unzumutbarer Zustand wäre. Hinzu kommen neun Trocknungsgeräte, die der Luft die Feuchtigkeit entziehen. Die Trocknung soll etwa vier Wochen dauern bei pausenlosem Trocknen. Würden die Geräte nachts abgeschaltet, weil ja niemand bei solchem Lärm schlafen könnte, verlängert sich die geschätzte Zeit entsprechend. Danach müsste jeder Raum renoviert werden. Die Böden und Tapeten wären ja alle kaputt.
Der Mietvertrag für die jetzige Bleibe der Familie ist gekündigt und läuft in neun Tagen ab.
Was wäre denn, wenn es da einen Nachmieter gibt und sie da deshalb nur aufgrund von Kulanz der Hausverwaltung noch 3 Wochen bleiben könnten? Und vorstellbar wäre auch, dass die "alte Wohnung" noch renoviert werden müsste. Wie sollte denn das zeitlich noch machbar sein? Wo sollen die denn jetzt hin? An einen Einzug wäre in einem solchen Fall ja gar nicht zu denken. Läge da die Berechtigung vor, die Wohnung außerordentlich zu kündigen? Fristlos?
Wer käme da für die ganzen Mehrkosten der Mieter auf?
Außerordentliche Kündigung bei Wasserschaden?
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genoveva -
24. Oktober 2014 um 09:04 -
Erledigt
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Nehmen wir mal an, ein freundliches Paar mit autistischem Kind und dem großen Familienhund suchte eine neue Bleibe und fand nach langer Suche eine schöne Wohnung. Sie unterschrieben den Mietvertrag und begannen nach Auszug der Vormieter mit den Renovierungsarbeiten. Der Vermieter tauschte drei Tage vor dem geplanten Umzug den Heizkörper im Badezimmer und ließ dafür das Wasser aus dem Heizungskreislauf ab. Am Tag darauf k[am das Paar in die Wohnung, um ein Zimmer zu streichen und stand bei Betreten des Flurs im Wasser. Die Ursache war selbst für die Laien schnell gefunden. An der Heizungsanlage war der Füllschlauch geplatzt und Wasser lief in den Abstellraum und durchnässte dort gelagerte Kisten und Kartons. Sie schlossen den Zulauf unverzüglich. Das Ventil zum Heizungskreislauf war geschlossen. Es war also eindeutig das Verschulden des Vermieters. Das Ablesen der Wasseruhr ergab, dass 9m³ im Boden verteilt sein müssen. Der Vermieter meldete den Fall seiner Gebäudeversicherung. Vier Tage später wurden die ersten ]Trocknungsgeräte aufgestellt. Die Messung ergab, dass alle Innenwände nass sind und das Wasser sich unter dem/im Estrich auf ganzer Fläche der Wohnung gesammelt hat. In jedem Raum wurden in der Raummitte 1-3 große Löcher gebohrt, in denen dicke Schläuche stecken, die an insgesamt vier große Geräte angeschlossen sind und kreuz und quer in der gesamten Wohnung liegen. Sämtliche Türen sind dadurch nicht schließbar, was gerade für den autistischen Grundschüler ein unzumutbarer Zustand wäre. Hinzu kommen neun Trocknungsgeräte, die der Luft die Feuchtigkeit entziehen. Die Trocknung soll etwa vier Wochen dauern bei pausenlosem Trocknen. Würden die Geräte nachts abgeschaltet, weil ja niemand bei solchem Lärm schlafen könnte, verlängert sich die geschätzte Zeit entsprechend. Danach müsste jeder Raum renoviert werden. Die Böden und Tapeten wären ja alle kaputt.
Diesen Mist lassen wir mal weg.
ZitatDer Mietvertrag für die jetzige Bleibe der Familie ist gekündigt und läuft in neun Tagen ab.
Wer kündigte wen?
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Der Mietvertrag für die jetzige Bleibe der Familie ist gekündigt und läuft in neun Tagen ab.
Läge da die Berechtigung vor, die Wohnung außerordentlich zu kündigen? Fristlos?
Muss ich neun Tage vor MV-Ende über sowas nachdenken...? -
Wichtigeres war leider nicht verfügbar.
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Das Paar kündigte den Vertrag fristgerecht, nachdem der Vertrag für die neue Wohnung unterschrieben war..
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Hätte, wäre, wenn....
In der Frage kommen mir zu viele Konjunktive vor.Einfach mal beim jetzigen Vermieter nachfragen, ob eine kurzfristige Verlängerung der Kündigungsfrist möglich ist.
Wenn nicht, müsste der neue Vermieter für eine Ersatzunterkunft sorgen, bzw. Schadenersatz leisten.Ist die neue Wohnung nicht nutzbar, wäre hier auch keine Miete zu zahlen.
ich verstehe nur nicht, warum die Wohnung außerordentlich gekündigt werden soll? Weil über den Zeitraum von 4 Wochen schadensbedingte Sanierungsmaßnahmen stattfinden?
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Ich halte es für absolut wichtig. In einer Woche muss die alte Wohnung renoviert verlassen sein und die neue ist unbewohnbar. Als Erwachsener allein würde ich zur Not campen, aber das behinderte Kind und der Hund müssen ja auch irgendwo untergebracht sein.
Schön, wenn man solche Probleme nicht hat und sich deshalb über andere amüsieren kann! Dankeschön!
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Nun, durch den Schadensfall sind grobe Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter entstanden, weil dieser der Ansicht ist, man könne ja die Geräte nachts abschalten. Und wie lange die Herstellung der Bewohnbarkeit wirklich dauert, weiß ja noch keiner genau.
Der Vermieter der alten Wohnung wurde gefragt, aber es gibt bereits einen gültigen Vertrag mit einem Nachmieter.
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Ich halte es für absolut wichtig. In einer Woche muss die alte Wohnung renoviert verlassen sein und die neue ist unbewohnbar.
Es stellt sich aber genau die Frage, warum dieses Problem nun wenige Tage vor Mietende erkannt wurde. Wann ist der Wasserschaden denn entstanden?
ZitatNun, durch den Schadensfall sind grobe Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter entstanden, weil dieser der Ansicht ist, man könne ja die Geräte nachts abschalten
Korrekt, das kann man auch. Das habe ich bei meinen Mietern auch immer so gemacht (natürlich mit deren Einverständnis). Es muss erst einmal geklärt werden, inwiefern die Wohnung - wenn auch mit Einschränkungen - überhaupt genutzt werden kann. Ist eine Nutzung nicht möglich, muss der Vermieter für Ersatz sorgen.
Eine fristlose Kündigung ist erst dann möglich, wenn euch der Vermieter die Wohnung nicht zur Verfügung stellt. Das geht jetzt noch nicht, da der 01.11. erst nächste Woche ist.
Davon abgesehen: Was nützt Euch das? Findet Ihr so schnell eine neue Wohnung?ZitatDie Trocknung soll etwa vier Wochen dauern bei pausenlosem Trocknen
das halte ich entweder für ein Gerücht oder ich empfehle bessere Trockner.
Ich hatte im vergangenen Sommer einen Wasserschaden, wo sich lt. Gutachten ca. 14m³ Wasser in der Wohnung verteilt haben. Die Trocknung hat 12 Tage in Anspruch genommen.Zitat
Schön, wenn man solche Probleme nicht hat und sich deshalb über andere amüsieren kann!Wer hat sich denn über jemanden amüsiert?
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Erst das Amüsement herbeirufen und sich hinterher beschweren. Jedem das Seine!
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