Laut Heizkostenverordnung wäre nämlich eine Abrechnung 30/70 anzuwenden.
Korrigiere mich bitte, wenn ich mich täusche, aber ist kein Pflicht, sondern eher als Empfehlung zu sehen, oder?
Laut Heizkostenverordnung wäre nämlich eine Abrechnung 30/70 anzuwenden.
Korrigiere mich bitte, wenn ich mich täusche, aber ist kein Pflicht, sondern eher als Empfehlung zu sehen, oder?
ZitatIch hoffe, der Stinkefinger und das "Arschloch" führen in diesem Land zu einer fristlosen Kündigung! Sowas geht einfach gar nicht
Wird so etwas gegenüber dem Vermieter gemacht, kann durchaus gekündigt werden. Ich erinnere mich an ein Urteil, wonach dem Mieter gekündigt wurde, nachdem er den Vermieter beleidigt hat.
ZitatAngenommen, der im Vertrag angegebene Vermieter einer Wohnung ist nicht der Eigentümer, sondern ein Mitarbeiter der Hausverwaltung.
In diesem Fall arbeitet der Verwalter in Vollmacht des Eigentümers. Der Verwalter entscheidet/arbeitet somit nicht eigenständig, sondern nur im Interesse und im Auftrag des Eigentümers. Alle Befugnisse diesbezüglich werden in der Vollmacht festgelegt.
Oder auf was möchtest Du hinaus?
ZitatVertragspartner bleibt der im Vertrag genannte, was wäre z.B. bei dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen?
Kommt drauf an, auf wen die Vollmacht konkret ausgestellt wurde. Person oder Hausverwaltung?
Was kann ich machen? Gar nichts oder?
Ich mach's kurz: Du hast völlig recht. Du kannst nichts machen.
Handelt es sich nicht um einen Neubau ist die verbrauchsabhängige Erfassung der Kaltwasserkosten nicht vorgeschrieben.
Bergündung:
Er will das Einfamilienhaus verkaufen, Blödsinn ![]()
Auf was für Ideen manche Vermieter kommen. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man entweder nicht vermieten oder jemanden beauftragen, der Ahnung davon hat.
Mich würde mal interessieren, was an Mischbatterie und Spülkasten konkret defekt war. Greift hier überhaupt die Kleinstreparaturklausel? Es dürfen hier nur Dinge umgelegt werden, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen (ein defektes Schwimmerventil würde hier beispielsweise nicht unter diese Klausel fallen).
Wie lautet der Wortlaut der Klausel im Vertrag?
ZitatDa Du Dich offensichtlich mehrmals geweigert hattest, besteht m.E. die Forderung des RA auf Übernahme seines Honorars zurecht.
Definitiv nicht! Hier gilt noch immer das Bestellerprinzip. Sonst könnte ich ja jede Mängelmeldung über den Anwalt laufen lassen und die Kosten hierfür dem Vermieter in Rechnung stellen.
Leider habe ich dazu keine finanziellen Mittel mehr... Ich bin vollzeit Schüler und haben mein letztes BaföG für die Beratung ausgegeben.
Dann kannst Du noch prüfen, ob Dir ggfs. ein Beratungsschein vom Amtsgericht zusteht.
Denn: Ohne Anwalt ist das fast aussichtslos, oder denkst Du ernsthaft, dass der Vermieter freiwillig die Hälfte der Jahresmiete an Dich zurückzahlt?
Alternativ kannst Du es mal beim Mieterschutzbund versuchen, der allerdings auch nicht kostenlos ist (vielleicht aber umsonst...)
ZitatDamit solle ich ihn selbstständig auffordern mir von den bisher 12 Monatskaltmieten 50% zurück zu zahlen.
Kannst Du auch machen und zwar deswegen:
ZitatDazu versicherte er mir, das die Kaltmiete das doppelte des Mietspiegels beträgt und alleine die im absolut kuriosen Mietvertrag genannten Umstände und Mängel als Beweismittel ausreichen sollten.
den Mietspiegel bekommst Du von der Gemeinde und die tatsächlichen Mietkosten (und alles weitere) steht in deinem Mietvertrag.
Wobei ich mich doch frage, ob ich ohne das Wissen meines Vermieters einfach so den Schließzylinder austauschen darf oder muss ich erst mit meinem Vermieter darüber reden und ihn informieren?
Selbstverständlich darfst Du das! Du musst das Schloss bei Auszug nur wieder einbauen.
Ansonsten wird der Vermieter ja gar nicht mitbekommen, dass Du das Schloss wechselst, es sei denn er hat einen Schlüssel. Wird er dich dann darauf ansprechen, würde ich mal fragen, was er an deinem Schloss zu suchen hatte.
Nein, bei Neuverträgen kann die ortsübliche Vergleichsmiete, bzw. der Mietspiegel um maximal 20% überschritten werden (ab dann liegt Wucher vor).
Das entspräche bei Dir einer Kaltmiete von 7,44 EUR.
ZitatDas heißt ich zahle 83 Cent über Mittelwert.
Ein Mittelwert bedeutet, dass es Mieten gibt, die über und unter 6,20 € liegen. Deine liegt halt darüber.
Schade das das nicht ohne unnötigen Sarkasmus ging...
Schade, dass Du zum Lachen in den Keller gehst...
ZitatKann sie mir einen Strick daraus drehen, dass ich sie rausgeworfen habe aus der Wohnung?
Nein, Ihr habt das Hausrecht.
ZitatDie Küche ist Eigentum der Vermieter und hat durch ihren Wutausbruch leider einige Macken abbekommen, im Mietvertrag steht das wir Küchengegenstände auf unsere Kosten ersetzen müssen wenn sie Defekt sind oder Schönheitsfehler haben, da sie ja aber durch ihren Wutausbruch Macken bekommen haben, greift dann trozdem die Klausel im Mietvertrag?
ich würde die Schäden dokumentieren und der Dame schriftlich mitteilen, was alles zu Bruch gegangen ist.
ZitatIhre Mann ist eigentlich unser Vermieter, er ist jedoch im Krankenhaus und wird da so schnell vermutlich auch nicht wiederkommen, ist sie jetzt also unsere Vermieterin bis er wieder da ist?
Nur wenn eine Vollmacht des Vermieters vorliegt.
Woher weiß sie, dass die ganze Wohnung verdreckt ist? Hat sie einen Zweitschlüssel? Ich würde hier vorsichtshalber das Schloss wechseln.
Ich persönlich würde zusätzlich vermutlich auch Anzeige erstatten.
Hallo Svitanok,
ich halte diese Fristenpläne für eine unzulässige Benachteiligung des Mieters.
Dem würde ich widersprechen.
Da steht nämlich geschrieben:
Soweit die in § 9 genannten Fristen abgelaufen sind und auch ein Bedarf zur Durchführung der Schönheitsreparaturen vorliegt, hat der Mieter die jeweiligen Schönheitsreparaturen fachgerecht durchzuführen, bzw. durchführen zu lassen.
Diese starren Fristen sind aufgeweicht und meiner Meinung nach auch wirksam.
ZitatAlle Angebote sind mit dem Hinweis versehen, dass die Wohnungen nicht vermietet sind und man sofort einziehen könne.
Spätestens wenn der Kaufinteressent die Wohnung besichtigt, wird er erkennen, dass diese bewohnt ist.
ZitatKann man gegen diese Hausverwaltung vorgehen?
Was wollt Ihr denn damit erreichen? Das Eure Wohnung nicht verkauft wird?
ZitatMüssen wir uns das als Mieter gefallen lassen, dass hier alle rausgedrängt werden bzw. nicht einmal davon wissen, dass ihre Wohnungen verkauft werden sollen?
Der jetzige Eigentümer ist doch nicht verpflichtet Euch mitzuteilen, dass die Wohnung verkauft wird (es sei denn, ihr habt ein vertragliches Vorkaufsrecht). Erst mit erfolgtem Eigentümerwechsel bekommt Ihr eine schriftliche Information.
Erfolgt dann eine Kündigung wegen Eigenbedarf, dann wird diese ebenso als Brief in Eurem Briefkasten liegen.
ZitatNahezu alle Mieter hier haben schimmelbelastete Wohnungen und jeden Winter damit zu kämpfen. Die Häuser sind nur einseitig isoliert, der Putz wird nur von der Tapete an den Wänden gehalten und teilweise sind nicht einmal zwangsbelüftete Fenster eingebaut. Im Winter kommt manchmal die Außenfassade geflogen, da kann man dann froh sein, wenn man nicht grad drunter steht.
Ich weiß zwar nicht, was das mit dem anstehenden Verkauf zu tun hat, allerdings ist das doch gut für Euch. Wer kauft schon eine vergammelte Wohnung?
Lange Rede, kurzer Sinn: Aktuell könnt Ihr nichts machen. Bis dato ist das nicht mehr als heiße Luft.
Ich schließe mich dem Vorredner an.
Es wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst.
Entscheidend ist bei dieser Formulierung das Wörtchen "mindestens". Es schreibt eine starre Renovierungsfrist vor, ohne auf den Zustand der Wohnung Rücksicht zu nehmen. Die Klausel wird damit unwirksam. Ebenfalls unwirksam wäre die Formulierung: "Schönheitsreparaturen sind spätestens nach 3 Jahren vorzunehmen."
Danke für die Aufklärung....
Das Wörtchen "mindestens" steht in deinen Ausführungen weiter oben nirgends.
ZitatDann sag mir doch mal bitte wo es steht das im Vertrag stehen muss was für Möbel dies beinhaltet ?!?
Wie willst Du sonst einem Richter nachweisen, ob es sich tatsächlich um möblierten Wohnraum gemäß der rechtlichen Anforderung handelt?
Das Wort "Möbliert" ist schon verdammt schwammig.
ZitatDas Rohr wurde ausgetauscht, nun soll - statt einer Fachfirma - ein Bekannter des Vermieters den Putz abklopfen
Schwarzarbeit?
Zitatein Bekannter des Vermieters den Putz abklopfen, das ganze soll übers Wochenende "an der Luft" trocknen
Dürfte zu kurz sein, wenn die Wand tatsächlich komplett durchnässt ist.
ZitatKönnen wir dem Bekannten den Zutritt verwehren und auf einer fachgerechten Sanierung bestehen?
Nein, dürft Ihr nicht. Klingt blöd, aber Ihr könnt erst dann wieder tätig werden, wenn wieder ein Mangel (also Schimmel) auftritt.
Warum lässt Du dir vom Exmann nicht einfach einen Untermietvertrag ausstellen, den Du dann dem Jobcenter vorlegen kannst?
Ansonsten:
Ist er tatsächlich noch dein Mann, kann der Vermieter Deine Aufnahme in den Vertrag nicht verweigern. Dein Mann kann ja erst einmal im Vertrag bleiben, wenn der Vermieter ihn als Sicherheit möchte.
Wenn Du konsequent bist, kannst Du ihm die Pistole auf die Brust setzen:
Entweder er überlässt es Dir kostenlos oder er stellt den Ursprungszustand her.
Wenn es Dir gefällt, dann zahl ihm doch was. So ersparst Du dir selbst die Renovierung.
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