Beiträge von Leipziger82

    Laut Abrechnung hast Du keine Vorauszahlungen für Heizung/Warmwasser geleistet? Wie kann das sein?

    Zitat

    - Vorauszahlung für Betriebskosten gem. Abs. 5.2* 87,60€
    - Betriebskostenpauschale gem. Abs. 5.2* 32,40€

    Was denn nun? Wurden über Betriebskosten eine Pauschale oder Vorauszahlungen vereinbart? Beides geht nicht.
    Sollte es sich um Vorauszahlungen für Heizung handeln (dann ist die Abrechnung aber falsch), dann wäre der Wert durchaus ok.

    Die Verbrauchswerte der Heizungen sind recht hoch. Das sticht sofort ins Auge.
    Hast Du hier tatsächlich keine Vorauszahlungen geleistet, sind die Nachzahlungen die logische Folge.

    Ich finde den Beitrag recht wirr. Hier sollte Grundlegend geklärt werden, ob es eine Betriebskostenpauschale gibt oder Vorauszahlungen hierauf und ob Vorauszahlungen für Heizung/Warmwasser gezahlt worden sind.

    Ansonsten würde ich zwingend empfehlen, die persönlichen Daten in der Abrechnung unkenntlich zu machen.

    Zitat

    Wirn zahlen monatlich eine Vorauszahlung in Höhe von 100 Euro für Fernwärme

    Wie groß ist die Wohnung?

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    Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2013 bekommen und dort sind bei den Heizkosten u.a. Mietkosten für die Heizungsanlage (nicht für die Ablesegeräte) enthalten. Davon habe ich noch nie etwas gehört.

    Miete für die Heizungsanalage? Sowas habe ich noch nie gehört und dürfte auch nicht umlagefähig sein.
    Was hinsichtlich der Heizkosten umgelegt werden darf, ergibt sich aus § 2 Pkt. 4a Betriebskostenverordnung. Da steht nichts von der Miete der Heizungsanlage.

    In diesem Paragraphen steht unter Punkt 4 folgendes geschrieben:

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    Ich möchte die Mietkaution auch nur für die neue Wohnung, die ja mit den zwei Kindern angemietet wird...also bereichern werde ich mich nciht daran...

    Nur so als Vorwarnung: Der Vermieter kann sich mit der Auszahlung der Kaution bis zu 6 Monaten Zeit lassen und auch einen Teil für ausstehende Betriebskostenabrechnungen einbehalten. Es ist also nicht so, dass der Vermieter dir bei Auszug die Kaution überreicht.

    Zitat

    Seine Kinder waren ebenfalls häufig krank, Er schimpft auf diese und erwähnte, sie seien Verbrecher.

    Er schimpft auf seine Kinder und bezeichnet sie als Verbrecher??

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    Wenn man es genau nimmt, Hat der Vermieter und aus Falschen Vorsatz (schimmel beseitigt) einziehen lassen.

    Nein, da er ihn beseitigen ließ (oder zumindest dachte, er wäre beseitigt).

    Ich vermute einfach mal, dass der Vermieter vom Schimmel im Kinderzimmer und Flur gar nichts wusste und nur deswegen eben nur den Schimmel im Schlafzimmer beseitigt hat.

    Zitat

    Ich war beim Vormieter und habe mir Infos eingeholt. Auch bei Ihm war Schimmelbefall

    Was möchtest Du uns damit sagen? Die Tatsache, dass ein Vormieter Schimmel hatte, heißt nicht, dass der Nachmieter auch welchen hat. Schimmel kann man auch beseitigen.

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    Fristlose Kündigung

    Nur wenn der Amtsarzt/Gesundheitsamt bestätigt, dass die Wohnung unbewohnbar ist.

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    Vermieter muss neue Wohnung mit selben Bedingungen stellen.

    Mit Schimmel?
    Im Ernst: Nein, muss er nicht.

    Zitat

    Umzugskosten
    Aufwandskosten ( Matraten reinigen lassen, da Schimmel in der Luft etc, Ummeldungen, Dsl Anschluss usw.)

    Frag hierzu einen Anwalt. Hoffnungen mache ich hier aber kaum.

    Zitat

    Fahrlässige Körperverletzung

    Das kann doch kaum Dein Ernst sein, oder?

    Das jetzt aber die Wohnlage als "gut" bewertet werden soll ist nicht verständlich.

    Ist das eigentlich ein subjektives Empfinden oder befindet sich Eure Wohnung tatsächlich nicht in einer guten Wohnlage?

    Ich wohne in meiner Stadt angeblich in einer guten Wohnlage, allerdings lassen nächtliche Rundgänge durch selbige eher anderes vermuten.

    Zitat

    ordentliches Erscheinungsbild des Viertels. --> Nein, eine Haupt-Anlaufstelle für Jugendliche für abendliche Besäufnisse, relativ viel Müll,...

    Allein das macht es nicht zu einer schlechten Wohnlage.

    Ich würde mich hier einfach mal bei der Stadt/Gemeinde erkundigen. Bei uns gibt es eine Wohnlagenkarte, welche Bestandteil des Mietspiegels ist. Hieraus geht dann hervor, ob sich das Haus XY in einer guten Wohnlage befindet, oder auch nicht.

    Das dürfte billiger sein, als ein Prozess.

    Ihr Rat war nicht zu reagieren, da der Vermieter so gezwungen ist nachzuweisen dass eine gute Wohnlage vorliegt. Heut erhalte ich ein Schreiben des Vermieters mit der Androhung Klage beim Amtsgericht einzureichen, wenn bis zum 31.12. die Einwilligung nicht eintrifft.

    Der Vermieter wird das dann vor Gericht nachweisen.

    Ich persönlich finde es nicht schlecht, so etwas persönlich mit dem Vermieter zu klären, ohne es auf eine Klage ankommen lassen. Der Mieterschutzbund sieht das wohl anders.

    Zitat

    Was wären die Folgen sollte der Vermieter vor Gericht Recht bekommen – außer die Mieterhöhung?

    Die Gerichtskosten auf jeden Fall.

    Zitat

    Da ich nun Aussicht habe auf eine andere Wohnung, die aber schon zum 01.02.15 zu beziehen wäre, ist die Frage ob ich als Mieter auch das Recht hätte unter diesen Umständen fristlos zu kündigen?

    Du weißt aber schon, was "fristlos" bedeutet, oder? Kündigst Du jetzt fristlos, musst Du auch sofort ausziehen. Wo wohnst Du dann bis zum 31.01.15?

    Grundsätzlich ist eine fristlose Kündigung durch den Mieter nur dann möglich, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

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    Der vermieter selbst beruft sich jetzt allerdings auf den Mietvertrag in welchem steht, dass die Mängelhaftung für Schäden die bei Einzug bekannt waren ausgeschlossen wird.

    Das kann vielleicht für den Riss gelten, aber nicht für den Schimmel.

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    Unser Vermieter wird durch eine Vermarktungsgesellschaft vertreten, welche uns versichert hat, dass der Schaden beseitigt wird.

    ich hoffe schriftlich?

    Ob der Raum nun tatsächlich nicht nutzbar ist, kann ich schlecht beurteilen. Bei dem Riss würde ich aber kein großes Theater machen. Das kann man ganz leicht selbst schließen.

    Zitat

    Gibt es evt. ähnliche Erfahrungen,kann mir jemand einen Rat geben?

    Baut Euch ein Eigenheim.

    Grundsätzlich schließe ich mich dem Vorredner an. Das erscheint schon verdammt unglaubwürdig, was Du hier schreibst.
    Luftbelastungen wird es in vielen Wohnungen geben. Die Frage ist nur, ob diese auch eine tatsächliche Gesundheitsgefährdung darstellen.

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    Die Frage ist, wer jetzt die Jahresrechnung in Höhe von knapp 1.000 Euro bezahlen muss.
    Der Vermieter oder der Mieter?
    In der Nebenkostenvorauszahlung wären die Heiz- und Warmwasserkosten nicht enthalten.

    Was bedeutet denn - deiner Meinung nach - der Begriff Vorauszahlung? Vorauszahlungen sind nichts weiter als Abschläge, die Du an den Vermieter oder Versorger zahlst, damit Du nicht am Ende des Jahres eine Hohe Gesamtrechnung zahlen musst.

    In deinem Fall waren keine Abschläge hierfür vereinbart, weshalb Du die Kosten hierfür auf einmal zahlen musst. Wo ist das Problem? Nachträglich kannst Du nun mal keine Vorauszahlungen leisten.

    Ähnlich wäre es beim Strom. Hättest Du keine Abschläge gezahlt, dann wäre nun eine Gesamtrechnung gekommen. Die Gesamtverbrauchskosten wären damit aber nicht weniger geworden.

    Zitat


    Die Frage ist, wer jetzt die Jahresrechnung in Höhe von knapp 1.000 Euro bezahlen muss.

    Die Frage kann ich kaum erst nehmen.
    Wer wird denn wohl die Kosten für deinen Verbrauch zahlen? Ganz sicher nicht der Vermieter.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Deinen eigenen Verbrauch zahlst Du immer selbst. Ob sich Mieter und Vermieter im Vorfeld auf Vorauszahlungen einigen oder auch nicht, ist unerheblich, da dies keine Auswirkungen auf die Gesamtkosten hat.
    Genauso wenig spielt es eine Rolle, ob Du die Summe X an Vermieter oder Versorger zahlst.

    Abschließend empfehle ich Dir, die entsprechenden Definitionen von "Vorauszahlungen" im Internet herauszusuchen.

    Zitat

    Die Frage ist nun, welcher Passus mehr wiegt: Die Heizkostenverordnung oder die Betriebskostenverordnung?

    Die Vereinbarungen im Mietvertrag.
    Hier sollte geregelt sein, was gezahlt werden muss und was nicht.

    Die Betriebskostenverordnung regelt nur, was grundsätzlich umgelegt werden darf. Nicht alles, was unter § 2 Betriebskostenverordnung bezeichnet ist, wird auch umgelegt.
    Die Heizkostenverordnung regelt hingegen, wie die Kosten/Verbrauch für Warmwasser und Heizung zu ermitteln sind.

    Ansonsten würde mich interessieren, worauf Du hinaus möchtest? Es ist doch völlig egal, ob Du die Kosten für Warmwasser und Heizung an den Vermieter oder direkt an den Versorger zahlst (zumindest wenn Du Vorauszahlungen für die Nebenkosten leistest).

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    Wenn ich dran denke das dort jemand sitzt der 5 Tage die Woche dafür bezahlt wird Mieter zu ignorieren kommt mir die Galle hoch.

    ja, meine Mieter denken manchmal auch, dass ich außerhalb der Sprechzeiten daheim sitze und an meinen Haaren herumspiele.

    Ansonsten gehe ich auf deinen letzten Beitrag nicht weiter ein. Prüf erst einmal die Rechnungen. Gibt es dann noch Fragen, kannst Du gern noch einmal nachfragen.

    Tut mir leid. Ich kann von einem Kündigungsverzicht nichts erkennen, lediglich einen Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit.

    Im Mietvertrag, bzw. in dem Auszug steht aber etwas davon, dass der Vertrag auf unbestimmt Zeit läuft:

    " Das Mietverhältnis läuft - vorbehaltlich einer Mindestmietdauer von 24 Monaten - auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der Ziff. 4 genannten Frist - und vorbehaltlich Ziffer 2 - gekündigt werden."

    Die Mindestmietdauer ist somit als Kündigungsverzicht anzusehen.

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    Es handelt sich beim Objekt um ein frisch saniertes Mehrfamilienhaus mit insgesamt ca. 1200m² Wohnfläche. Der Energiebedarf im Gesamtdurchschnitt nach der Jahresrechnung (die erste nach Sanierung, also keine Vergleichsmöglichkeit) beläuft sich auf 208 kWh/(m² Jahr). Vor der Kernsanierung kamen wir in diesem Gebäude für unsere eigene Wohnung (damals noch Gasetagenheizung) auf 210 kWh/(m² Jahr), also quasi gleichviel.

    Ich kann Dir hier nicht folgen. Warum Energiebedarf im "Durchschnitt"?
    Warum sollten die Energiekosten zwangsläufig durch die Sanierung gesunken sein? Vielleicht ist der Verbrauch einfach nur gestiegen?
    Selbst wenn saniert wurde, heißt das längst nicht, dass hier auch der Verbrauch sinken muss. Das liegt in der Regel auch in der Hand der Mieter.

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    Ich möchte nun ebenfalls freundlich aber bestimmt die Hausverwaltung unter Zugzwang setzten, sich mit der Abrechnung und meinen Anliegen (Offene Fragen, Orginalbelege, Energieausweis) auseinanderzusetzen indem ich Widerspruch einlege.

    E-Mail schreiben und Termin vorschlagen. Wo ist das Problem?

    Selbst wenn Dir der Energieausweis vorgelegt wird, was fängst Du damit an? Dieser Wisch sagt rein gar nichts aus. Richtig unsinnig wird es, wenn ein Verbrauchsenergieausweis erstellt wurde.

    Zitat


    Kann mir bitte einer einen Tipp geben - wie ich mich verhalten soll/kann?

    Mit dem Vermieter reden?

    Zitat

    Und muss der Vermieter für so Sachen nicht mit mir einen Termin vereinbaren?


    Nur wenn der Mieter, bzw. die Mietsache hiervon beeinträchtigt wird. Vielleicht weiß der Vermieter gar nicht, dass dort ein Handwerker auf den Balkon gestiegen ist?

    Zitat

    Meine Sachen (vom Keller) sind immer noch ungeschützt in einen Kellerraum - weiß gar nicht ob da was fehlt.

    Auch hier kann ich nur auf den Vermieter verweisen, was ich vermutlich schon längst getan hätte, wenn die Beräumung schon vor 3 Tagen stattgefunden hat.

    Wie sind die Beschädigungen denn entstanden? Ist der Monteur mit dem Schraubenzieher abgerutscht?
    Oder sind diese Lackfehlstellen nur an den Stellen vorhanden, wo vorher die Verteiler angebracht wurden?

    Nichts desto trotz empfehle ich den Gang zum Baumarkt. Eine Dose Lack gibt es schon für weniger als 10,00 €
    Alternativ müsstet Ihr vermutlich auf Instandsetzung klagen, was wiederum mehr als 10 € kostet.

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