Zitat
Es geht mir mehr um die Frage "Gleichberechtigung der Mietparteien".
So etwas gibt es nicht. Du sagst schon richtig, dass jede Mietpartei seinen eigenen Vertrag hat. Demnach können sich auch die Vertragsbestandteile unterscheiden.
Vielleicht ist die Vereinbarung zur Umlage dieser Kosten bei den Nachbarn unwirksam, bei Dir aber nicht?
Von daher verstehe ich auch nicht, warum Dir empfohlen wird, diesen Punkten zu widersprechen.
Was hat die Hausverwaltung denn auf Euren Widerspruch geantwortet?
Zitat
Aber hat das überhaupt irgendeine Aussagekraft wenn es zum gerichtlichen Verfahren kommen soll?
Nö! vermutlich haben Nachbarn und Hausverwaltung einen Vergleich abgeschlossen, wonach der Vermieter "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" auf diese Forderung verzichtet. Hieraus lässt sich kein Recht für Dich ableiten.
Ansonsten: Selbst wenn die Nachbarn diese Positionen nicht zahlen müssten, heißt das längst nicht, dass ihnen ein Richter das auch zugestehen würde.
Ich kenne das aus eigener Erfahrung: Ehe man einen langwierigen Rechtsstreit riskiert, der Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall Geld kostet, verzichtet man lieber auf die paar EUR.
In dem Fall kommt natürlich dazu, dass die Nachbarn keinen Anwalt beauftragen müssen und sich selbst vertreten. Das spart Geld.
Bei Dir geht man vielleicht davon aus, dass die Beauftragung eines Anwaltes und ein Gerichtsverfahren unwirtschaftlich ist und Du somit in den sauren Apfel beißt und zahlst.
Angenommen wir reden hier von Kosten der Gartenpflege von 30 € und die hast eine Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz von 100 €, macht es keinen Sinn hier großartig Widerspruch einzulegen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Lass Dir einfach die Belege/Rechnungen zeigen und prüfe, ob die Kosten umgelegt werden dürfen.