Darf jeder WG-Mitbewohner alle Zimmer betreten bei einem gemeinsamen Mietvertrag?

  • Darf jeder WG-Mitbewohner alle Zimmer breteten bei einem gemeinsamen Mietvertrag?

    Oder hat jeder Mitbewohner das Recht sein Zimmer abzuschließen und dem anderen Mitbewohner und Vertragspartner den Zutritt zu seinem Zimmer zu verweigern?

  • Zitat

    Oder hat jeder Mitbewohner das Recht sein Zimmer abzuschließen und dem anderen Mitbewohner und Vertragspartner den Zutritt zu seinem Zimmer zu verweigern?

    Hat der Mitbewohner, es sei denn im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das hat mit Mietvertrag und Mietrecht nichts zu tun.

    Nur mit dem was die WGler unter sich vereinbaren bzw. zulassen.

    Übrigens kennt das deutsche Mietrecht den Begriff WG nicht.

  • Darf jeder WG-Mitbewohner alle Zimmer breteten bei einem gemeinsamen Mietvertrag?
    Oder hat jeder Mitbewohner das Recht sein Zimmer abzuschließen und dem anderen Mitbewohner und Vertragspartner den Zutritt zu seinem Zimmer zu verweigern?


    Endlich habe ich die Lücke im Mietrecht entdeckt...

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