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Wenn das Räumungsurteil gesprochen ist, dürfte alles zu spät sein. Zumal der Anwalt mit Ihnen nicht mehr kommuniziert.
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Wäre es möglich noch die geschuldete Summe zu zahlen
Was heißt "es wäre möglich"? Unabhängig von der Räumung ist die Summe ja definitiv zu zahlen.
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wie wäre dann der Ablauf?
Die Mieter sollten schnellstmöglich die "sieben Sachen" packen, eine neue Wohnung suchen und Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher aufnehmen. Steht der erst einmal mit Schlüsseldienst und Spedition vor der Tür wird das richtig teurer. Noch teurer wird es, wenn die Wohnung zu dem Termin nicht beräumt ist. Dann können die Mieter nochmal ein paar tausend EUR drauflegen.
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Dieser Mist ist ja nicht auf das Paar zurückzuführen, sondern eher dem deutschen Staat - wenn man es so sieht. Für 8 Monate Bearbeitungszeit für einen Bafög-Antrag, Sätze und der Unwille zu Helfen wie "Da können wir ihnen nicht helfen, da das Bafög-Amt für sie zuständig ist" auf jeglichen Ämtern, ist nicht dem Paar zuzuschulden. Niemand, aber wirklich niemand konnte oder wollte dem Paar helfen.
So hart wie das auch ist: Aber das interessiert weder Vermieter, noch Richter.
Wenn das Bafög-Amt hier Fristen versäumt hat, dann hätte hier ein Anwalt eingeschaltet werden müssen.