Beiträge von Leipziger82

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    Was ist , wenn meine Mieter nicht in 14 Tagen " Laut beispiel " ausgezogen sind`?

    Wenn ich kündige, widerspreche ich in dem Schreiben immer der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB

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    Wie sehen meine rechte dann aus, bzw muss ich dann immernoch tolerieren das Sie hier Wohnen?

    Spätestens dann ist der Gang zum Anwalt angesagt, um eine Räumungsklage einzuleiten.


    Gerichte könnten der Argumentation, müssen aber nicht folgen.
    Ob man darauf aber bauen will. :confused:

    Das kann natürlich ein Richter anders auslegen. Aber ob man es wegen ein paar EUR auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will?
    Der Fragesteller kann den Artikel ja ausdrucken und dem Vermieter vorlegen.

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    Bleibt abschließend noch die Frage nach den Kellerräumen.
    Wie gesagt waren diese erst ca. Mitte November bezugsfertig.
    Ist die Zahlung der vollen Miete dann dennoch gerechtfertigt?

    Ist der Kellerraum laut Vertrag konkret mit vermietet oder steht dort sinngemäß drin, dass dieser zur kostenlosen Nutzung überlassen wird?

    Ist er mit vermietet, kann vielleicht eine Mietminderung geltend gemacht werden. Nimmt man hier einschlägige Urteile als Maßstab (ca. 5% bei Nichtnutzung), reden wir hier von einer Mietminderung von vielleicht 3 EUR.

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    aber später einen Anwalt hinzuziehe ginge das rechtlich doch auch oder ?

    Klar! Das Verfassen einer Kündigung ist keine hohe Kunst.

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    könnte ich aufgrund der vorliegende Ereignisse eine Fristlose Kündigung schreiben ?

    Wenn hier mehr als 2 Monatsmieten offen sind, kann laut Gesetz fristlos gekündigt werden. Bei Verstößen gegen die Hausordnung muss erst abgemahnt werden.

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    Es nennt sich Fristlose Kündigung , jedoch denke ich nicht das ich einfach schreiben kann " Hiermit kündige ich Ihnen die Wohnung zum 13.02"

    Theoretisch ginge das. Grundsätzlich sollte hier aber eine Ziehfrist (ca. 14 Tage) eingeräumt werden. Die Mieter müssen schließlich eine Ersatzunterkunft finden.

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    ggf. Über post Sende oder vielleicht noch besser einen Zeugen dabei habe , dass ich Ihr die Kündigung aushändige?

    Das Schreiben muss den Mietern nachweislich zugehen. Im Zweifel also mit Zeugen persönlich aushändigen.

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    Gibt es Seiten wo ich mich darüber schlau lesen könnte?

    Mietrecht: Die fristlose K

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    Oder eventuell schon Mustervorlagen die man dementsprechend erweitern kann?

    Ich denke, dass Google hier eine Menge an Vorlagen ausspuckt.

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    Der Einzug muss gesetzlich geregelt spätestens bis zum ersten Werktag eines Monats erfolgen...

    Da hat der Vermieter recht. Im § 193 BGB steht folgendes geschrieben:

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    Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

    Die Übergabe am 31.10.2014 wäre reine Kulanz gewesen.

    Anders herum wäre es genauso: Kündigst Du eine Wohnung und der Termin fällt auf einen Sonntag und Feiertag, bekommt der Vermieter seine Wohnung auch später zurück.

    Hallo,

    die Zustände klingen schon schlimm.

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    sowie meine Mutter ohne Anwalt und sonstige Behörden hier rausbekomme

    da wird wohl nichts ohne Anwalt gehen.

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    1. über 16 Monate Mietschulden

    Was besagt denn der Mietvertrag zu den Mietzahlungen? Sind diese irgendwo vertraglich fixiert?

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    2. Vandalismus im haus ( Tapete angerissen , mit axt auf Tür eingeschlagen)

    Abmahnen. Außerdem würde ich hier eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten. Selbiges gilt bei den anderen Beschädigungen und Drohungen.

    Ich würde hier kurzfristig einen Anwalt in die Spur schicken. Das wird wohl nicht besser.

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    Desweiteren würde ich das Haus gerne verkaufen , habe sogar schon massig Interesänten , jedoch befürchte ich , wenn Sich die Personen das Haus anschauen würden meine Mutter und Schwester diese vergraulen würden.

    Das ist zu befürchten. Von daher: Ein Schritt nach dem anderen.


    Sie kann selbst Widerspruch dagegen einlegen.

    Willst Du mich veralbern? Genau den gleichen Tipp habe ich dir auch gegeben:

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    Wenn hier eine unzumutbare Härte für die Mutter vorliegt, sollte dies durch einen Fachanwalt geprüft werden. Dieser kann der Kündigung nach § 574 BGB dann widersprechen.

    Ich unterstelle Dir hiermit, dass Du nicht lesen kannst.

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    Mieterverein Stuttgart

    Du bist Schwabe? Würde einiges erklären...

    Meldest Du dich hier bitte gleich ab? Danke!

    Auf hilfreiche Ratschläge und wirklich gute Tipps warte ich hier wohl vergebens...
    Lasst bitte eure dreimalklugen Schlaumeiersprüche stecken
    Wenn euch langweilig ist, sucht euch ne Arbeit

    Ich wiederhole meine Frage: Was willst Du hören?

    Es gibt hier keine anderen "hilfreichen Tipps"!

    Mehr als einen Hinweis auf einen Härtefall kann niemand geben.

    Nochmal: Entweder Härtefall oder Auszug! Eine andere Regelung sieht das Gesetz nicht vor.

    Nur weil Dir die Antworten nicht passen, musst Du hier niemanden als "dreimalklugen Schlaumeier" abstempeln.

    Von daher: Troll Dich!

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    geht es mir dann um das Prinzip und um Gerechtigkeit

    Vergiss es! Wir leben in einer freien Marktwirtschaft. Der Vermieter könnte die Nachbarwohnung auch kostenlos zur Verfügung stellen und von Dir die volle Miete kassieren.
    Da herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit.

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    Im Rahmen des existierenden Mietspiegels scheint meine Miete auch nach der Erhöhung zwar korrekt

    Dann kann auch erhöht werden.

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    Also Klage der WBG riskieren oder gleich umziehen?

    Umziehen.

    Hallo,

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    Wenn ich den Makler anrufe und frage, dann hab ich das Gefühl, dass ich vielleicht nerve.

    Der Makler bekommt Geld dafür, wenn Du ihn nervst (zumindest wenn ein Vertrag zustande kommt).

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    Habt ihr da irgendwie Erfahrung?

    Wenn es genügend Anfragen für eine Wohnung bestehen, gibt es keine Notwendigkeit, diese weiter zu inserieren. dann wird sie halt bei den entsprechenden Portalen deaktiviert.

    Worauf willst Du jetzt hinaus? Ohne den Makler anzurufen, wirst Du nie erfahren, ob die Wohnung schon anderweitig vermietet ist.
    Da kann Dir niemand helfen.

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    Damals hat er behauptet, meine Mutter hätte Wohnrecht auf Lebenszeit. Aber das war wohl eine Lüge und leider nur eine mündliche Zusage...

    Ohne schriftliche Vereinbarung ist da nichts zu machen. Das hätte sie sich damals schriftlich geben lassen müssen.

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    Sie kann und will auf gar keinen Fall in eine andere Wohnung ziehen.

    Um das "Wollen" geht es aber nicht. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist laut § 573 BGB möglich.

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    kann man nicht verlangen, dass sie nach über 30 Jahren plötzlich umzieht.

    Das ist sicher ärgerlich, aber einen "Bestandsschutz" für Altmieter gibt es laut Gesetz nicht. Hier verlängert sich die Kündigungsfrist aber auf insgesamt 9 Monate.

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    Was kann meine Mutter nun machen ?

    Wenn hier eine unzumutbare Härte für die Mutter vorliegt, sollte dies durch einen Fachanwalt geprüft werden. Dieser kann der Kündigung nach § 574 BGB dann widersprechen. Die Hürden hierfür sind aber hoch.

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    Jetzt steht aber im Mietvertrag: Ferner werden vermietet: Garten u. Dachboden allgemeine Nutzung.

    Selbst wenn der Dachboden explizit mit gemietet ist, kann der Vermieter diesen Raum trotzdem kündigen, wenn er Wohnraum schaffen will.

    Du kannst Dich gern mal im § 573b BGB belesen.

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    Halt nur kostenlos und nur zur allgemeinen Nutzung

    Das hätte der Vermieter dann aber auch so vertraglich fixieren müssen.
    Unter Umständen hat sich der Vermieter hier aber selbst ins Knie geschossen, in dem er explizit die "Vermietung" der Räumlichkeiten vertraglich erwähnt hat.

    Ich erinnere mich da an diverse Urteile bezüglich Mietminderung bei Kellerräumen, wenn diese Nass waren.

    Solange keine Rechnung vorliegt, aus welchem die Kosten für die Behebung der Mängel hervorgehen, ist das sowieso verjährt. Ein einfaches Schreiben mit Hinweis auf etwaige Mängel reicht da nicht aus.

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    Er hat auch nie vorher uns wissen lassen das mit der Wohnung etwas nicht in Ordnung wäre geschweige denn uns eine Frist zur Nachbesserung gesetzt!

    Dann kann er keine Forderungen geltend machen.

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    Wie lange müssen wir, sollte unser Ex-Vermieter eine Klage einen Tag vor Fristablauf fristgerecht eingereicht haben, mit einer Zustelllung "demnächst" noch rechnen bevor wir sicher sein können das da nichts mehr kommen kann!

    Das kann niemand sagen, weil es von den Gerichten abhängig ist.


    Was ist mit Nebenjobs? Als Student bekommt man immer einen.
    Schonmal an einen KfW-Studienkredit gedacht? Den bekommt man auch ohne Einkommensnachweise usw...

    Interessanter Aspekt!
    Ich habe während meiner Studienzeit auch kein BAföG erhalten und kaum Geld von meinen Eltern. Hier waren Nebenjobs gefragt, weshalb ich früh um 6 das Haus verlassen habe und abends gegen 22 Uhr daheim war. Meine Miete konnte ich immer pünktlich zahlen.

    Anscheinend ist das bei dem Fragesteller wohl nicht möglich gewesen.

    Mich würde ja mal brennend interessieren, was das Paar studiert. Ich hoffe nicht Jura oder BWL.

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    Was meinen also Sie?

    Wenn das Räumungsurteil gesprochen ist, dürfte alles zu spät sein. Zumal der Anwalt mit Ihnen nicht mehr kommuniziert.

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    Wäre es möglich noch die geschuldete Summe zu zahlen

    Was heißt "es wäre möglich"? Unabhängig von der Räumung ist die Summe ja definitiv zu zahlen.

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    wie wäre dann der Ablauf?

    Die Mieter sollten schnellstmöglich die "sieben Sachen" packen, eine neue Wohnung suchen und Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher aufnehmen. Steht der erst einmal mit Schlüsseldienst und Spedition vor der Tür wird das richtig teurer. Noch teurer wird es, wenn die Wohnung zu dem Termin nicht beräumt ist. Dann können die Mieter nochmal ein paar tausend EUR drauflegen.

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    Dieser Mist ist ja nicht auf das Paar zurückzuführen, sondern eher dem deutschen Staat - wenn man es so sieht. Für 8 Monate Bearbeitungszeit für einen Bafög-Antrag, Sätze und der Unwille zu Helfen wie "Da können wir ihnen nicht helfen, da das Bafög-Amt für sie zuständig ist" auf jeglichen Ämtern, ist nicht dem Paar zuzuschulden. Niemand, aber wirklich niemand konnte oder wollte dem Paar helfen.

    So hart wie das auch ist: Aber das interessiert weder Vermieter, noch Richter.

    Wenn das Bafög-Amt hier Fristen versäumt hat, dann hätte hier ein Anwalt eingeschaltet werden müssen.

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    Ich kenn da jemanden der hat sich immer wieder krank schreiben lassen und somit bestaetigen lassen das er in der Phase seines Lebens nicht umziehen darf. Das zieht sich nun schon mehrere Jahre hin.

    Dann würde ich den Vermieter auffordern, einen eindeutigen Nachweis zu bringen, dass Ihr die Verursacher des Schaden seid. Bisher sind das ja nur irgendwelche Mutmaßungen.

    Ich würde hier vermutlich mal einen Anwalt konsultieren.

    Doch, teilweise schon... wir müssen dem Asset-Manager stets erst den MV zumailen, ehe wir ihn an die potentiellen Mieter rausschicken dürfen. Gerade bei der Verwaltung für Asset-Managements sind die Bandagen SEHR eng angelegt... ich verwalte auch lieber für die privaten Immobilieneigentümer. Das ist viel relaxter.

    OK, dann ist das von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Ich kenne unsere Asset-Manager nicht einmal.

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