Hallo, ich bin neu hier und habe direkt eine Frage in eigener Sache.
Nach Auszug aus unserer Mietwohnung am 30.07.2014 haben wir ohne Protokoll aber mit Zeugen, die Räumlichkeiten an den Vermieter zurückgegeben. Er hat uns die Wohnung ohne eine Beanstandung zu bemerken abgenommen.
Anfang Januar erhielten wir ein Schreiben von ihm in dem er erhebliche Mängel ( Schäden die nicht mit Farbe oder ähnlichem reperabel wären) wie defekte Fenster und Türen sowie diverse Schäden an den Bodenbelegen geltend machen möchte. Zu Schönheitsreperaturen sind wir laut Mietvertrag nicht verpflichtet. Desweiteren bestanden die von ihm aufgeführten Mängel bei Auszug definitiv Nicht.
Auf dieses Schreiben haben wir da wir kurz vor Fristablauf ( 6 Monate ) nicht reagiert.
Bisher ist auch noch nichts weiteres mehr gekommen!
Er hat auch nie vorher uns wissen lassen das mit der Wohnung etwas nicht in Ordnung wäre geschweige denn uns eine Frist zur Nachbesserung gesetzt!
Da die 6 Monatsfrist nun seid einigen Tagen um ist, fragen wir uns ob er eventuell bereits Klage beim Amtsgericht eingereicht hat um die Verjährung zu hemmen. Wir möchten keine schlafenden Hunde wecken und nicht bei Gericht nachfragen ob etwas gegen uns vorliegt.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Gibt es ein Zeitfenster in dem der Ehemalige Mieter Kenntnis von einer Klage haben muss. Wir als Mieter gehen ja nach der Verjährung erst einmal davon aus, das die Sache durch ist!
Wie lange müssen wir, sollte unser Ex-Vermieter eine Klage einen Tag vor Fristablauf fristgerecht eingereicht haben, mit einer Zustelllung "demnächst" noch rechnen bevor wir sicher sein können das da nichts mehr kommen kann!
Es wäre nett wenn irgendjemand helfen könnte! Uns ist nicht wohl bei dem Gedanken eine Klage als auch einen Rechtsstreit an den Hacken zu haben!
Vielen Dank im Vorraus!
Verjährung bis wann Kenntnis einer fristgerecht eingereichten Klage
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Hilflos -
11. Februar 2015 um 11:42 -
Erledigt
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Solange keine Rechnung vorliegt, aus welchem die Kosten für die Behebung der Mängel hervorgehen, ist das sowieso verjährt. Ein einfaches Schreiben mit Hinweis auf etwaige Mängel reicht da nicht aus.
ZitatEr hat auch nie vorher uns wissen lassen das mit der Wohnung etwas nicht in Ordnung wäre geschweige denn uns eine Frist zur Nachbesserung gesetzt!
Dann kann er keine Forderungen geltend machen.
ZitatWie lange müssen wir, sollte unser Ex-Vermieter eine Klage einen Tag vor Fristablauf fristgerecht eingereicht haben, mit einer Zustelllung "demnächst" noch rechnen bevor wir sicher sein können das da nichts mehr kommen kann!
Das kann niemand sagen, weil es von den Gerichten abhängig ist.
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Er hat Handwerksrechnungen dazugelegt, als auch Kostenvoranschläge! Alles in allem beläuft sich seine Forderung auf knapp 6000,-€. Er argumentiert wir hätten die Substanz beschädigt und dies bedürfe keiner Fristsetzung vorab!
Das schlimme ist, wir wissen nichts von diesen Schäden. Die Wohnung stand 6 Wochen leer bevor sie neu bezogen wurde und er hatte etliche Handwerker dort, die eine neue Heizung eingebaut haben und Maler und und und -
Existiert denn ein Abnahmeprotokoll auf dem die mängelfreie Wohnung bestätigt wird?
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Leider nein!!! Er hat uns die Wohnung nur mündlich als in Ordnung abgenommen.
Wir haben auch damals bei Einzug vor 17 Jahren kein Protokoll bekommen.
Wir haben den Eindruck das er hier auf unsere Kosten saniert.
Vor allem wer sagt denn das sofern überhaupt Schaden da sind diese durch uns verursacht worden sein sollen!
Es waren jede Menge Handwerker darin und die neuen Mieter wohnten zum Zeitpunkt der Kostenvoranschläge und der in Rechnungen gestellten Arbeiten bereits dort. (iin beiden steht das Datum der Schadensfeststellung , alle erst nach Einzug der neuen Mieter) Und zwar schon 1-3 Monate!!! -
Hallo,
was bist du denn so in Panik? Das Ganze klingt doch relativ haltlos.
Ob er eine Klage oder einen Mahnbescheid eingereicht hat, kann du tatsächlich nicht sicher wissen. Ich würde schätzen, dass auch ein langsames Gericht es in 14 Tagen schaffen sollte, euch die Dokumente (Mahnantrag oder Klageschrift) zuzustellen, so dass ein paar Tage Unsicherheit bleiben.
Wie sieht es denn mit der Kaution aus? Vielleicht will er euch nur Angst machen, dass ihr nicht auf die Idee kommt diese zurückzufordern.
Gruss
H H -
Nach Auszug aus unserer Mietwohnung am 30.07.2014 haben wir ohne Protokoll aber mit Zeugen, die Räumlichkeiten an den Vermieter zurückgegeben. Er hat uns die Wohnung ohne eine Beanstandung zu bemerken abgenommen.
Dann ist die Suppe gegessen.
Er könnte noch bis zu 6 Monaten Mängel geltend machen, welche verdeckter Natur sind.Zitat...... defekte Fenster und Türen sowie diverse Schäden an den Bodenbelegen geltend machen möchte.
Das sind keine verdeckten Mängel.Wer hat schon gern eine Klage am Hals. Der können Sie aber getrost entgegensehen.
Zumal Sie nur etwas vermuten. -
Hallo Hilflos,
da dies keine bei Rückgabe der Mietsache nicht erkennbare, also verdeckte, Mängel waren, kann der ehem. VM diese auch nicht mehr reklamieren.
Vielmehr würde ich hier prüfen (lassen), ob hier nicht der Straftatbestand des (versuchten) Betrugs gem. § 263 StGB vorliegen könnte.
Die von HH gestellte Frage nach einer evtl. Kaution würde mich auch interessieren, bzw. die Antwort hierauf. -
[quote='1']Dann ist die Suppe gegessen.
Er könnte noch bis zu 6 Monaten Mängel geltend machen, welche verdeckter Natur sind.Das sind keine verdeckten Mängel.
Danke, vielen Dank! Jetzt bin ich doch sehr beruhigt! Wir haben uns wirklich größte Sorgen gemacht!
Habe ich das jetzt richtig verstanden, das er wirklich nur versteckte Mängel im Nachgang bemängeln und einfordern kann! Alles andere was offensichtlich beschädigt wäre dagegen nicht??
Denn alles was er jetzt nachträglich bemängelt ist wohl so gravierend das er es hätte bei der Abnahme sehen müssen!! (Obwohl er unmöglich etwas hätte sehen können weil da absolut wirklich nichts war)
Entschuldigt bitte, es ist alles so kurios und wir Regen uns so furchtbar darüber auf, und dann noch die Angst für etwas Verantwortlich gemacht zu werden das nicht von uns verursacht ist! -
Entschuldigt bitte das habe ich noch vergessen!!!
Wir haben damals keine Kaution gezahlt!!! Folglich können wir weder eine solche zurückfordern noch kann er diese einbehalten! -
Entschuldigt bitte das habe ich noch vergessen!!!
Wir haben damals keine Kaution gezahlt!!! Folglich können wir weder eine solche zurückfordern noch kann er diese einbehalten!
Wie schön für Euch. -
[quote='1']Dann ist die Suppe gegessen.
Er könnte noch bis zu 6 Monaten Mängel geltend machen, welche verdeckter Natur sind.Das sind keine verdeckten Mängel.
Danke, vielen Dank! Jetzt bin ich doch sehr beruhigt! Wir haben uns wirklich größte Sorgen gemacht!
Habe ich das jetzt richtig verstanden, das er wirklich nur versteckte Mängel im Nachgang bemängeln und einfordern kann! Alles andere was offensichtlich beschädigt wäre dagegen nicht??
Denn alles was er jetzt nachträglich bemängelt ist wohl so gravierend das er es hätte bei der Abnahme sehen müssen!! (Obwohl er unmöglich etwas hätte sehen können weil da absolut wirklich nichts war)
Entschuldigt bitte, es ist alles so kurios und wir Regen uns so furchtbar darüber auf, und dann noch die Angst für etwas Verantwortlich gemacht zu werden das nicht von uns verursacht ist!Haaaaallloooooooo,
einfach zurück lehnen und entspannt abwarten der Dinge die da kommen mögen, die Sachlage steht in jedem Fall zu euren Gunsten.
Gruß
BHShuber
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