Fristlose KünIch hdigung

  • Hallo liebes Forum.
    Wie Ihr feststellen könnt , ist dies mein Erster Beitrag hier in diesem Forum.
    Ich wende mich an euch , weil ich sonst nicht mehr weiß , wo ich noch nach Informationen Suchen soll.

    Ich habe folgende Situation.

    Ich = Vermieter
    Meine Mutter = Mieter
    Meine Schwester = Mieter 2

    Ich wohne mit meinen beiden Mietern in einem Haus.
    #Ich habe mich mittlerweile mit meinen Mietern sehr Stark zerstritten aus Persönlichen gründen sowie wegen dem Mietverhältniss wegen .

    Mein Problem ist, meine Beiden mieter Zahlen keine Miete , sowie belasten mich Physisch sehr.
    Die Situationen sind mehrmals schon so eskaliert , dass 2-3 mal Sogar die Polizei nun hier war.

    Ich würde gerne gegenüber meiner Mutter sowie meiner Schwester eine Fristlöse Kündigung aussprechen aus Folgenden Gründen.

    1. über 16 Monate Mietschulden
    2. Vandalismus im haus ( Tapete angerissen , mit axt auf Tür eingeschlagen)
    3. Sachbeschädigung ; Hat meine möbel in meinen Räumen Zerstört
    4. Physisch für mich nicht mehr Tragbar , daher das ich schon ständig bei Bekannten schlafe weil ich wirklich angst um mein Leben habe.
    5. Körperliche und Verbale gewalt.
    6. Störung des Hausfriedens

    Vorhin erst wieder kam eine Drohnung von Ihr " Ich glaube ich nehme gleich meine Axt und dann zeig ich dem ( mit dem bin ich gemeint ) was hier los ist"
    Oder aber auch . " Ich kaufe mir eine knarre und schieße Ihm in den Kopf "
    Das mag nun vielleicht überspitzt klingen , jedoch geht dieses ganze Verhältnis nun schon über Monat auf diesem Niveau Ihrer seits und ich habe keine Nerven mehr dazu dieses zu Tolerieren .
    #

    Desweiteren würde ich das Haus gerne verkaufen , habe sogar schon massig Interesänten , jedoch befürchte ich , wenn Sich die Personen das Haus anschauen würden meine Mutter und Schwester diese vergraulen würden.


    Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort was ich nun am besten tun könnte , weil ich weiß nicht wie ich mein Haus heil aus dieser Geschichte raus bringe sowie meine Mutter ohne Anwalt und sonstige Behörden hier rausbekomme


    mfg
    Schröder


    P.s Sorry , im Titel hat sich die Autokorrektur eingeschlichen , es sollte " Fristlose Kündigung " heißen.
    Ich bitte dies zu Entschuldigen.

    Einmal editiert, zuletzt von dr4g00n (12. Februar 2015 um 12:54)

  • Hallo,

    die Zustände klingen schon schlimm.

    Zitat

    sowie meine Mutter ohne Anwalt und sonstige Behörden hier rausbekomme

    da wird wohl nichts ohne Anwalt gehen.

    Zitat

    1. über 16 Monate Mietschulden

    Was besagt denn der Mietvertrag zu den Mietzahlungen? Sind diese irgendwo vertraglich fixiert?

    Zitat

    2. Vandalismus im haus ( Tapete angerissen , mit axt auf Tür eingeschlagen)

    Abmahnen. Außerdem würde ich hier eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten. Selbiges gilt bei den anderen Beschädigungen und Drohungen.

    Ich würde hier kurzfristig einen Anwalt in die Spur schicken. Das wird wohl nicht besser.

    Zitat

    Desweiteren würde ich das Haus gerne verkaufen , habe sogar schon massig Interesänten , jedoch befürchte ich , wenn Sich die Personen das Haus anschauen würden meine Mutter und Schwester diese vergraulen würden.

    Das ist zu befürchten. Von daher: Ein Schritt nach dem anderen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich danke Ihnen sehr für die schnelle Antwort.
    Sie sagen ohne Anwalt wird das nichts , dass habe ich schon fast befürchtet , wenn ich Jedoch erstmal versuche auf eigene Faust zuhandeln ,aber später einen Anwalt hinzuziehe ginge das rechtlich doch auch oder ?
    Weil es wäre ja dann Quasi schon etwas angefangenes wo sich der Anwalt reinfuchsen müsste.


    Und eine frage noch , könnte ich aufgrund der vorliegende Ereignisse eine Fristlose Kündigung schreiben ?
    Es nennt sich Fristlose Kündigung , jedoch denke ich nicht das ich einfach schreiben kann " Hiermit kündige ich Ihnen die Wohnung zum 13.02"
    Vorallem reicht es wenn ich Ihr das schreiben Hinlege ? ggf. Über post Sende oder vielleicht noch besser einen Zeugen dabei habe , dass ich Ihr die Kündigung aushändige?
    Gibt es Seiten wo ich mich darüber schlau lesen könnte?
    Oder eventuell schon Mustervorlagen die man dementsprechend erweitern kann?


    mfg
    Schröder

  • Zitat

    aber später einen Anwalt hinzuziehe ginge das rechtlich doch auch oder ?

    Klar! Das Verfassen einer Kündigung ist keine hohe Kunst.

    Zitat

    könnte ich aufgrund der vorliegende Ereignisse eine Fristlose Kündigung schreiben ?

    Wenn hier mehr als 2 Monatsmieten offen sind, kann laut Gesetz fristlos gekündigt werden. Bei Verstößen gegen die Hausordnung muss erst abgemahnt werden.

    Zitat

    Es nennt sich Fristlose Kündigung , jedoch denke ich nicht das ich einfach schreiben kann " Hiermit kündige ich Ihnen die Wohnung zum 13.02"

    Theoretisch ginge das. Grundsätzlich sollte hier aber eine Ziehfrist (ca. 14 Tage) eingeräumt werden. Die Mieter müssen schließlich eine Ersatzunterkunft finden.

    Zitat

    ggf. Über post Sende oder vielleicht noch besser einen Zeugen dabei habe , dass ich Ihr die Kündigung aushändige?

    Das Schreiben muss den Mietern nachweislich zugehen. Im Zweifel also mit Zeugen persönlich aushändigen.

    Zitat

    Gibt es Seiten wo ich mich darüber schlau lesen könnte?

    Mietrecht: Die fristlose K

    Zitat

    Oder eventuell schon Mustervorlagen die man dementsprechend erweitern kann?

    Ich denke, dass Google hier eine Menge an Vorlagen ausspuckt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Top ich danke sehr !
    Wirklich kompetente Beratung hier :)
    Okay gut , also werde ich dann mich heute Abend mal hinsetzen und eine Kündigung schreiben, diese dann mit einem Bekannten bei meinen Mietern Abgeben .

    Was ist , wenn meine Mieter nicht in 14 Tagen " Laut beispiel " ausgezogen sind`?
    Wie sehen meine rechte dann aus, bzw muss ich dann immernoch tolerieren das Sie hier Wohnen?

  • Zitat

    Was ist , wenn meine Mieter nicht in 14 Tagen " Laut beispiel " ausgezogen sind`?

    Wenn ich kündige, widerspreche ich in dem Schreiben immer der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB

    Zitat

    Wie sehen meine rechte dann aus, bzw muss ich dann immernoch tolerieren das Sie hier Wohnen?

    Spätestens dann ist der Gang zum Anwalt angesagt, um eine Räumungsklage einzuleiten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • 1. muss der klagende Vermieter belegen können, dass der Mieter die Miete auch wirklich schuldet (Mietvertrag)
    2. SOLLTE der Vermieter eine Mahnung geschrieben haben (mehr als eine braucht es nicht und zu viele Richter wollen eine Mahnung sehen, auch wenn diese nicht unbedingt gesetzlich vorgeschrieben ist bei Mietrückstand)
    3. die fristlose Kündigung muss substantiell sein. Es reicht also nicht nur zu schreiben "ich kündige wegen Zahlungsverzugs" sondern es müssen auch die offenen Posten notiert sein, welche Miete offen ist.
    4. empfiehlt es sich der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses zu widersprechen (siehe Leipziger)
    5. und letztens würde ich reinschreiben, dass ich ersatzweise fristgerecht kündige, nur für den Fall, dass die fristlose Kündigung beim Richter durchsegelt.

  • Werde das alles berücksichtigen und mich weiterhin im Internet darüber schlau machen


    Das kannste auch hier.
    Und noch etwas: Bedenke bitte, dass Du mir zwei Mietern zu tun hast (eingangs hattest Du ja nicht unterschieden, welche Verfehlungen wem zuzuordnen sind. Die Kündigungen müssen nicht den Mietern persönlich übergeben werden, sondern es genügt auch Durchschieben unter der Wohnungstür oder Einlegen in den Briefkasten. Mit Zeugen!! Formulierungshilfe: Kündigen fristlos mit Übergabe der Mietsache binnen 14 Tagen, hilfsweise fristgerecht.
    Wenn Du Dir einen RA nimmst, bitte einen mit Tätigkeitsschwerpunkten Miet- und Immobilienrecht.

  • Erster und wichtigster Punkt ist, wie Andreas schon schrieb, der Nachweis das der/die Mieter Miete schulden, sprich überhaupt Mieter und nicht einfach nur Bewohner sind.

    Entweder gibt es einen gemeinsamen oder mit jedem einen separaten schriftlichen Mietvertrag, was der Idealfall wäre. Wenn nicht Nachweise für einen mündlichen Vertrag. Zum Beispiel per Kontoauszüge oder Belege über Barzahlungen der Miete.

    Die von Dir genannten Kündigungsgründe 2 - 6 würde ich im Kündigungsschreiben unerwähnt lassen. Konzentriere Dich auf Pkt. 1 die Mietrückstände.


    Zitat

    Meine Mutter = Mieter
    Meine Schwester = Mieter 2

    Haben beide gemeinsam eine Wohnung gemietet mußt Du die Kündigung auch an Beide richten. Hat jeder einen separaten Vertrag mußt Du auch jedem separat kündigen.

    Zitat

    Desweiteren würde ich das Haus gerne verkaufen ...

    Und da kommen die Mietschulden von 16 Monatsmieten gerade recht.:rolleyes:

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