Beiträge von Leipziger82

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    kann ich jetzt vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen

    von welchem Sonderkündigungsrecht sprichst Du? Du kannst das Mietverhältnis jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn ein unbefristetes Mietverhältnis abgeschlossen wurde.

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    Meine Vermieterin hat nach sechs Monaten die Nebenkosten für meine 54m² Wohnung von 120€ auf 200€ erhöht, mit der Begründung, dass sie noch ein paar Kosten der Wohnung gefunden hat, die eigentlich ich zahlen müsste.

    Zahlst Du Vorauszahlungen oder eine Pauschale?
    Pauschalen können nur angehoben werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist und diese Erhöhung entsprechend belegt werden kann.

    Vorauszahlungen hingegen können von beiden Vertragsparteien nach erfolgter Betriebskostenabrechnung angepasst werden.

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    Wie schon in der letzten Antwort geschrieben, suche ich kein Mitleid oder Mitstreiter, sondern einfach nur die Möglichkeit, irgendwelche rechtlichen Mittel auszuschöpfen, die mir hilfreich sein könnten. Da wie gesagt, die Situation für mich neu ist, wusste ich auch nicht, an welches Forum ich mich sonst hätte wenden können.

    Rechtsberatung dürfen wir hier nicht geben. Weiterhin ist der Sachverhalt zu komplex. Im schlimmsten Fall würde ich den Anwalt wechseln, wenn sich nichts tut.

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    Meine Frage ist nun, ob mir meine Vermieter so einfach, also ordentlich kündigen kann?

    Nicht, wenn er renovieren/umbauen will.

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    Könnte ich z.B. den Vermieter bitten, mir die neue Wohnung eine Etage tiefer zu renovieren?

    Du kannst den Vermieter um alles mögliche bitten. Fragen kostet nichts. Einen Rechtsanspruch hast Du allerdings nicht.

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    1. Der Anschluss für Internet/Telefon ist nicht fertig. Der Hausanschluss im Keller ist noch nicht vorhanden.

    Ist dieser Anschluss eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft der Wohnung?

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    2. Es sind noch keine Rauchmelder installiert. Wie lange gilt die Frist, bis wann Rauchmelder montiert werden müssen? Wir sind schon fest eingezogen.

    Das hängt von dem Bundesland ab, in dem Du wohnst. Hier hilft Google.

    Nach meiner Kenntnis ab dem 01.05.2015.

    Nicht zu laut sagen!
    Sonst beziehen sich die Fragestellungen in ein paar Monaten auf deine Aussage :p
    So nach dem Motto: Ich habe gehört, dass der Vermieter ab dem 01.05.2015 den Makler zahlt".

    Ich persönlich bin bei dem Termin sehr skeptisch. Der IVD hat bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
    Derzeit arbeitet man wohl noch an dem Entwurf, so dass ich persönlich fast wetten würde, dass das Gesetz nicht vor dem Herbst kommt.

    Der aktuelle Entwurf ist in der Praxis kaum anwendbar.

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    dass die Vermieter ihr gesagt hätten, dass sie den Schlüssel brauchen, weil am Freitag der Maler kommt und innen streicht.

    Das hätte der Vermieter mal machen sollen. Ich hätte mich dann artig bei ihm bedankt, dass er kostenfrei die Malerarbeiten durchgeführt hat.

    Du musst die Wohnung zum Mietende in einem vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter herausgeben. Niemand kann dich zwingend, jetzt bereits die Schönheitsreparaturen durchzuführen.

    Ist der Vermieter der Meinung, er müsse jetzt und ohne deine Zustimmung irgend was in der Wohnung machen, dann geschieht das auch auf seine Kosten.

    Ansonsten ist der Hinweis vom Mainschwimmer hinsichtlich des Aufhebungsvertrages sehr gut.

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    Immer, immer Bilder gleich nach dem Einzug aufnehmen! Jetzt wirst du vielleicht für die neue Verlegung des Parketts zahlen müssen. Ich kann dir die Rudda empfehlen, sie bieten günstige Montage und Parkett, falls du die Holzbretter austauschen musst.

    Laminat vertreibt Deine Firma nicht?

    Ansonsten fand ich da die polnische Treppenwerbung besser.

    Aber egal, ob polnische Treppe oder österreichisches Parkett: Die Sprachbarriere verhindert, dass ich irgendwas davon kaufen kann.

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    ich habe da nochmal eine Frage bzgl. der Aussage, dass die Mitteilung der Verzugsadresse per Email nicht ausreichend sein soll.

    Das hat im Zweifel ein Richter zu entscheiden.
    Aber: Wie willst Du nachweisen, dass der Vermieter diese E-Mail tatsächlich erhalten hat? Vielleicht ist die Mail im Nirvana verschwunden, oder im Spamordner des Vermieters?

    Geht die Sache vors Gericht, musst Du nachweisen, dass der Vermieter die E-Mail bekommen hat. Das ist praktisch unmöglich.

    Hallo,

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    Wenn man als Hauptmieter seine Wohnung, seine komplette Wohnung, UNTERvermieten möchte, muss man dann die Hausverwaltung informieren und vor allem muss man die Hausverwaltung um Zustimmung bitten, dass man die Wohnung untervermieten darf?

    Die Zustimmung des Vermieters ist erforderlich. Bei der Untervermietung einer gesamten Wohnung gelten die Vorschriften des § 540 BGB. Das bedeutet, dass Du hierauf keinen Rechtsanspruch hast.

    Im übrigen haftest Du für das Verhalten des Untermieters. Verstößt der beispielsweise mehrfach die Hausordnung, kann Dir der Vermieter die Wohnung fristlos kündigen.

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    Ein Härtefall wären doch aber die kinder 2 Jahre Kindergarten und 6 Jahre 1te klasse die aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden da wir in unserem Stadtteil keine große Wohnung finden.

    Wie ich schon erwähnte, ist ein Härtefall nur aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen möglich. Finanzielle Gründe wären, dass Ihr den Umzug nicht zahlen könnt und auf der Straße landen würdet.

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    Und hätte ich nicht ein vorkaufsrecht gehabt

    Leider nein.

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    Wenn ich richtig informiert bin, muss aufgrund der aktuellen Gesetzeslage seit 01. Januar 2015 (Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, WoVermRG) allerdings diejenige Partei den Wohnungsmakler bezahlen, die ihn beauftragt hat.

    da bist Du leider nicht richtig informiert. Hier gibt es derzeit nur einen Gesetzentwurf.

    Warum unterschreibst Du eigentlich erst einen Mietvertrag und fragst dann nach der Provision?

    Ne steht leider nichts vom Ofen drin, aber es kanns doch net sein dass sie sich nicht drum kümmert und uns dann diese imensen Heizkosten, verursacht im Endeffekt durch den kaputten Ofen aufhalst, oder?
    LG

    Die Vermieterin muss das Gebot der Wirtschaftlichkeit einhalten. Dazu gehört auch der Betrieb der Heizungsanlage.
    Die Kosten/Miete der Anlage müsst Ihr nicht bezahlen. Hierfür gibt es keine vertragliche Grundlage.

    Lenkt die Vermieterin nicht ein, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

    Hallo,

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    Unsere Vermieterin hält es nicht für nötig eine neue Heizung zu installieren und meint nun, dass wir die Kosten für den Betrieb und die bereitstellung übernehmen müssen, dieses Ding kostet am Tag 15€ Miete und der Stromverbrauch ist imens.. so ca 150kw am Tag.

    Nein, Miete müsst Ihr hierfür nicht zahlen.

    Was steht denn hinsichtlich der Wärmeversorgung im Mietvertrag? Ist dort die Ofenheizung vereinbart? Wenn ja, habt ihr ggfs. auch einen Anspruch darauf.

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    Ich kenne das nur so, dass eine Kaution bei einem Kreditinstitut auf einen Sparbuch hinterlegt wird oder seit neustem durch eine Mietkaution/Mietbürgschaft ersetzt wird.

    Da kennst Du nicht alles.


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    Es klingt aber so, als sei die Kaution einfach auf das Vermieter Konto überwiesen worden? Sowas würde ich dann in Zukunft auch anders machen.

    Das kannst Du dir aber nicht aussuchen.
    Die Mietsicherheit ist als Geldsumme zu leisten, die der Vermieter getrennt vom Privatvermögen anlegen muss.

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