Beiträge von Leipziger82

    Du hast - nach § 535 BGB - das Recht, dass dir die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand überlassen und in selbigen gehalten wird.
    Wie das der Vermieter realisiert, ist seine Sache.

    Ich persönlich würde Schlangen aussetzen, die sich um die Ratten kümmern. ;)

    Ich würde mir eine neue Bleibe suchen, da ich von Souterrainwohnungen generell gar nichts halte. Erst kommen Ratten, dann vielleicht mal Grundwasser und dann Schimmel.

    ich werde das Gefühl nicht los dass ich verarscht werde.

    Das Gefühl wirst Du vielleicht los, wenn Du die Originalbelege beim Vermieter einsiehst und die Kosten entsprechend prüfst.

    Welche Kostenposition ist denn so hoch? Zufällig Heizkosten?
    Ich hatte letztens einen ähnlichen Fall, bei dem ein Mieter seine komplette 120m² nur mit dem großen Wohnzimmerheizkörper beheizt hat.
    Er dachte er würde so Heizkosten sparen und musste letztendlich eine Nachzahlung von knapp 2.000 € leisten.

    Zitat

    Mir wurde sinngemäß gesagt, dass ich halt zusehen muss was ich mache, da es sich noch nicht lohnen würde ein neues Schloss einbauen zu lassen

    Es würde sich lohnen, wenn Du die Kosten hierfür trägst. Offensichtlich scheint die Hausverwaltung aber so kulant zu sein und möchte Dir diese Kosten nicht aufbrummen.

    Du hast Grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

    1. Du gibst den Austausch der Anlage über die Hausverwaltung in Auftrag und trägst die Kosten
    2. Du arrangierst dich mit dem Mitbewohner

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    Meine Frage: wenn ich schon zum April oder Mai etwas finde, kann ich dann schon eher raus ? Habe ich eine kürzere Kündigungsfrist oder bin ich so oder so verpflichtet ihr die nächsten drei Monate Miete zu zahlen ?

    Du musst die nächsten 3 Monate zahlen, es sei denn, Du einigst dich mit der Hauptmieterin.

    Zitat

    Was, wenn ich zum April eine neue Wohnung finde, ausziehe und mich weigere für die letzten beiden Monate noch Miete zu zahlen ?

    Dann kann die Hauptmieterin einen Mahnbescheid beantragen, der mit weiteren Kosten für dich verbunden ist.

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    Nun meine Frage, gibt irgendeine Lücke in den Gesetzen, welche es zulässt die Nebenkostenabrechnungen zweier unterschiedlicher Mietverträge mit unterschiedlichen Mietern miteinander zu verrechnen

    Nein, gibt es nicht. Es handelt sich um zwei verschiedene Vertragsverhältnisse, weshalb auch separat abgerechnet werden muss.

    Zitat

    Die haben aufgrund der gemeinsamen Auszahlung auf das Konto verrechnet und es ist so im System gebucht und lässt sich nicht ändern

    Schlechte Ausrede! Jedes Mietverhältnis muss getrennt behandelt werden. Wie der Vermieter bucht, kann Dir egal sein.

    Ich würde den Vermieter nochmals schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Vermieter bestand und er sich bezüglich der Ex-Freundin an eben diese wenden soll.
    ich würde hier auch mal mit rechtlichen Schritten drohen.

    Zitat

    Ich nehme an, dann wird es eine Sache für die Anwälte?

    Im schlimmsten Fall, ja. freiwillig wird der Vermieter die Kaution wohl nicht rausrücken.
    Ich würde vom Vermieter erst einmal ein schriftliches Angebot abfordern und ihn davon in Kenntnis setzen, dass Du die Schlieren gern selbst beseitigst.

    Zitat

    Wenn Sie der Meinung sind das das alles so in Ordnung ist, dann hoff ich, dass Sie nicht auch mal in eine solche Situation kommen.

    Ich durfte im vergangenen Jahr knapp 1.500 € für eine neue Schließanlage zahlen, da ich den Schlüssel verloren habe. Das hat aber meine Haftpflichtversicherung übernommen.
    Zusätzlich durfte ich noch 300 € für den Schlüsseldienst zahlen, weil ich Nachts um eins nicht in meine Wohnung gekommen bin.

    Wo habe ich einen abwertenden Kommentar geschrieben?
    Fakt ist, dass dir von Beginn an mitgeteilt wurde, dass Du den Ersatz der Anlage definitiv zahlen musst. Du hast Dich allerdings immer auf diese Karte versteift.

    Zitat

    Aber Ihnen kann so´n Duden selbstredend nichts weismachen

    Und selbst? Die Wörter "Form" und "Inhalt" sind dort - meines Wissens - auch zu finden (unter "F" beziehungsweise "I").

    Ansonsten haben Dir mehrere Schreiberlinge eine vernünftige und prägnante Antwort auf deine Frage gegeben, oder?
    Wenn Du diese offensichtlich aber nicht verstehst, dich aber trotzdem als etwas besseres darstellst, ist es nicht sonderlich verwunderlich, dass Du den entsprechenden Gegenwind kassierst.

    Zitat

    Der Ausdruck Konsistenz, zu deutsch Widerspruchsfreiheit

    Man wird es kaum glauben, aber ich habe zumindest ein Magister in Germanistik und kenne diese (und viele andere) Ausdrücke.

    Im Übrigen ist das falsch. "Konsistenz" leitet sich aus dem lateinischen Wort "consistere" (Zusammenstellen) ab, und hat dem Wort "Widerspruch" überhaupt nichts zu tun (lat. "contradictio").

    Zitat

    stammt originär aus dem Marketing (der Markt- und Meinungsforschung).

    Klar...der Begriff wurde schon im Bereich der Logik und Physik verwendet, als an Marktforschung gar nicht zu denken war.
    Was Du meinst, ist der Begriff "Consistency", der - Neudeutsch - für die Widerspruchsfreiheit im Sinne der Marktforschung steht.
    Das steht tatsächlich so im Duden, weshalb ich meine Frage gern wiederhole, was dies mit Mietrecht zu tun haben soll?

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    Das ist mir ja in Ihren Fällen famos gelungen

    In deinen Träumen! Da Du offensichtlich nicht einmal mit dem Duden umgehen kannst, bleibe ich bei meiner Meinung.

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    Viel Spaß noch beim Frustrationsabbau via Forum

    Nein, falsch! Ich baue hier keinen Frust ab, sondern baue diesen bei neunmalklugen Fragestellern auf. Mir selbst geht es blendend!

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    Was würdet ihr für den nächsten Schritt halten?

    Der Vermieter muss Dich zunächst auffordern, den Schaden selbst zu beseitigen.
    Erst wenn Du dem nachweislich nicht nachkommst, kann er eine Firma beauftragen und Dir die Kosten in Rechnung stellen.

    Wenn Du Zeugen hast, die eine Mängelfreie Wohnung bestätigen können, bist Du eigentlich fein raus.

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    Wie sehr ihr das und wie ist es rechtlich?

    Es gilt die mietvertragliche Vereinbarung. Was in einem (unverbindlichen) Angebot stand, ist unerheblich.

    Wenn im Mietvertrag steht, dass die Miete 550,00 EUR beträgt, und der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, dann ist das auch so wirksam.

    Zitat

    Nun habe ich den Vertrag unterzeichnet zurück bekommen und im Anschreiben steht, dass bei der Vertragserstellung ein Fehler unterlaufen ist und die Miete bei 585 € warm liegt, wie mir ja auch aus der Anzeige bekannt war.

    Der Vermieter hat den Vertrag mit der geringeren Miete trotzdem unterschrieben und nur im Anschreiben die Miethöhe korrigiert?
    Dann kannst Du das Anschreiben in den Müll treten. Es gilt der Preis im Mietvertrag.

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    Nicht? Wenn also die Dichtungen irgendwann porös werden und ein neuer Auslaufhahn notwendig wird, müsste der Vermieter die Kosten tragen?

    Hier sowieso. Dichtungen unterliegen nicht dem direkten Zugriff des Mieters und fallen daher nie unter die Kleinstreparaturklausel.

    Ansonsten steht eben in jeder üblichen Kleinstreparaturklausel, dass der Mieter die Kosten Schuldunabhängig zu tragen hat, sicher auch in deiner.
    Der Vermieter des Fragestellers hat sicher beim Abtippen der Klausel gepennt.

    Der (Un)Sinn dieser "Schuldabhängigkeit" kann ja ganz einfach erkannt werden: Schäden, die der Mieter eben schuldhaft verursacht, muss er im Rahmen seiner Schadenersatzpflicht sowieso tragen, auch ohne Klausel

    In dem Fall ist die Kleinstreparatur eigentlich sinnfrei. Reparaturen, die aufgrund eines Verschleißes notwendig sind, kann er Dir nicht in Rechnung stellen. Der Vermieter kann Dir beispielsweise nicht die Reparatur des Wasserhahns in Rechnung stellen, sofern Du diesen nicht schuldhaft beschädigt hast.


    Kann man das irgendwo nachlesen? Besonders auf den letzten Satz bezogen.

    Nein, lesen nicht. Das sind eigene berufliche Erfahrungen.

    Eine - mir bekannte - Genossenschaft liegt an einem Standort mit hohem Leerstand, so dass man - um einen Leerstandsabbau zu realisieren - durchaus mal auf die Anteile verzichtet (insbesondere bei Sozial schwachen Mietern).
    Das ist auch so in der Satzung festgelegt.

    Hier muss ich aber erwähnen, das diese Mieter dann aufgrund der fehlenden Anteile natürlich keine Mitgestaltungsrechte der Genossenschaft haben, sprich eigentlich keine Mitglieder der Genossenschaft sind.
    Dahingehend habe ich mich zu ungenau ausgedrückt.

    Das sind aber Ausnahmefälle.

    Ansonsten erfolgt die Regelung der Anteile ja ausschließlich durch die Satzung. Grundsätzlich besagt das Genossenschaftsgesetz nur, dass diese 3 Mitglieder braucht und die Genossenschaft ein Mindestkapital festlegen kann.
    Normalerweise ist es eigentlich so, dass Grundsätzlich ein Anteil zu zeichnen ist, um Genosse zu werden und dann nochmals Anteile gezeichnet werden müssen, damit man eine Wohnung bekommt.

    Es muss - laut § 7 GenG - in der Satzung geschrieben stehen, mit welchem Betrag sich das Mitglied einbringen muss. Die Höhe ist aber mehr oder weniger frei durch Satzung festzulegen.

    Dahingehend ist das GenG recht interessant. Die Wörter "Können" und "Dürfen" findet man dort zu Hauf.

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    Ich halte, mal von dem Betrag abgesehen, die Klausel für unwirksam weil der Hinweis "... die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind ..." fehlt.

    Da bin ich mir nicht so sicher.

    Da steht geschrieben:

    Verschuldungsabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie einer unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfall einen Betrag von 150,- € nicht übersteigen, zu tragen.

    Die Einwirkung kann hier ja nur durch den Mieter erfolgen, da dieser die alleinige Verfügungsgewalt der Wohnung hat.

    Zitat

    Mag in diesem Fall, wo ich den Schlüssel verloren habe zutreffen, aber wie siehts aus, wenn ein Mieter einfach n Schlüssel mehr braucht?

    Dann bekommt er einfach keinen weiteren Schlüssel. Der Mieter hat nur den Anspruch auf eine gewisse Anzahl von Schlüsseln laut Mietvertrag/Übergabeprotokoll.

    Zitat

    Dann ist es also mein persönliches Problem, weil es kann ja schonmal vorkommen, dass der Vermieter diese Karte verliert, dann muss man halt n neues Schloss + Schlüssel für alle Mieter in Kauf nehmen, oder wie?

    Du verstehst das offensichtlich immer noch nicht. Warum versteifst Du dich so sehr auf die verlorene Schlüsselkarte?

    Es ist völlig egal, ob der Vermieter die Schlüsselkarte verloren hat, diese vom Hund gefressen wurde oder ob die Karte immer noch im Büroschrank liegt: Der Vermieter hat bei Verlust immer einen Anspruch auf Ersatz der Schließung, da durch den Verlust die Sicherheit des Hauses nicht mehr gewährleistet werden kann.

    Verliert einer meiner Mieter einen Schlüssel, wechsle ich - trotz Schlüsselkarte - immer die Anlage komplett aus, da ich eben nie sicher sein kann, dass der verlorene Schlüssel durch einen Dritten gefunden wird und dieser damit in die Keller gelangt.

    Jetzt verstanden?

    Melde den Schaden einfach deiner Haftpflichtversicherung und warte ab.

    Zitat

    Darin steht: " Es wird vereinbart, dass der Mieter beim Auszug die Kosten der Renovierung der Mieträume (Tapezieren und Anstreichen der Wände) durch einen Fachbetrieb, den der Vermieter beauftragt, übernimmt. "

    Gleich zwei unwirksame "Klauseln" in einem Satz. Respekt!
    Eine Endrenovierungsklausel ist unwirksam, genauso wie eine Handwerkerklausel (Durchführung durch Fachbetrieb).
    Hier wäre eine besenreine Abgabe der Wohnung bei Auszug ausreichend.

    Zitat

    Schönheitsreparaturen: Küche, Bad u. Duschen alle 3 Jahre, Wohn- u. Schlafräume, Flur, Diele u. Toiletten alle 5 Jahre, andere Nebenräume alle 5 Jahre."

    Wenn das der genaue und komplette Wortlaut ist, dann ist das ebenso unwirksam.

    Zitat

    Wir haben noch Foto´s vorm Einzug und darauf ist auch klar zu erkennen, dass wir eine Nicht-Neu-Renovierte Wohneinheit gezogen sind. Ausserdem kann man speziell in der Küche erkennen, dass über die Tapete schon mehrere Male gestrichen wurde.

    In unserer Mietzeit, wurde schon das komplette Esszimmer (incl. neuer Laminatboden), das komplette Treppenhaus (incl. Schleifen des Holztreppengeländers mit Auftragen von Lack), das Wohnzimmer und das Kinderzimmer (incl. neuer Teppichboden) in Eigenleistung renoviert.

    Der Zustand bei Übernahme der Wohnung, bzw. erbrachte Eigenleistungen während der Mietzeit sind für Schönheitsreparaturen bei Auszug unerheblich.

    Zitat

    Würden Sie uns empfehlen zum Anwalt zu gehen?

    Nein, erst wenn Ihr auszieht und der Vermieter Forderungen geltend macht.


    Der Zustand der Wohnung

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