Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe vor einiger Zeit eine Wohnung in einem Mietshaus gemietet und wie es der Zufall will meine damalige Freundin dort kennengelernt. Sie hat im gleichen Flur in ihrer eigenen Wohnung gewohnt. Naja, kennengelernt, verliebt und dann in neue Wohnung zusammengezogen. Also nicht in dem Haus und bei einem anderen Vermieter.
Da der Vermieter sich immer sehr viel Zeit für die Nebenkostenabrechnung lässt, kam die Nebenkostenabrechnung für 2012 an unsere gemeinsame, neue Adresse. Dies war nicht die Schlussrechnung. Die Abrechnung der Nebenkosten und Auszahlung der Kaution erfolgte separat, aber ging auf das gemeinsame Konto, welches wir in der Zwischenzeit eingerichtet und auf meinen Namen lief. Soweit so gut...
Nun kam endlich die Schlussabrechnung zum Auszug. Bei der Nebenkostenabrechnung meiner ehemaligen Freundin wird eine Nachzahlung gefordert und bei meiner Nebenkostenabrechnung eine Gutschrift. Beides sind eigenständige Mietverträge. Nun hat der Vermieter einfach die Nachzahlung meiner Ex-Freundin von meiner Gutschrift abgezogen und begründet es wie folgt:
Die haben aufgrund der gemeinsamen Auszahlung auf das Konto verrechnet und es ist so im System gebucht und lässt sich nicht ändern. Ich hätte jetzt nur die Wahl die Kontaktdaten meiner Ex-Freundin herauszugeben, wozu ich m.E. nicht verpflichtet bin und mir diese z.T. gar nicht vorliegen, oder müsste mir das Geld von meiner Ex-Freundin wiederholen. Ja, oder halt rechtliche Schritte einleiten.
Am Telefon lassen die überhaupt nicht mit sich reden und legen einfach auf. Mir bliebe also nur der rechtliche Weg. In Verzug sind die schon und ich habe auch schriftlich darauf hingewiesen. Nun meine Frage, gibt irgendeine Lücke in den Gesetzen, welche es zulässt die Nebenkostenabrechnungen zweier unterschiedlicher Mietverträge mit unterschiedlichen Mietern miteinander zu verrechnen, weil eine Nebenkostenabrechnung aus dem Vorjahr auf ein gemeinsames Konto ging?
Vielen Dank im Voraus und schönen Gruß
s.