Genossenschaftswohnung als Pärchen anmieten.

  • Hallo!

    Es geht um folgendes. Ich habe seit einigen Tagen die Zusage zu einer Genossenschaftswohnung. Ich muss nun nur noch den Betrag für die Genossenschaftsanteile überweisen.

    Ich möchte zusammen mit meiner Freundin einziehen. Diese kommt pünktlich zum ersten Tag des bestehenden Mietvertrages, also 01.04. zu mir. Sie wohnt weit weg und zieht zu mir... so am Rande.

    Nun ist es so, dass ich natürlich alleine die Genossenschaftsanteile gekauft habe. Sie hat keinen Einfluss darauf gehabt. Es ist soweit klar, dass ich aufgrund der Anteile alleine im Vertrag mit der Genossenschaft stehe und sie somit aussen vor ist.

    Sie möchte nun zur Absicherung mit im Mietvertrag stehen. Begründung: Wenn es schief läuft, dass ich sie nicht einfach rausschmeißen kann. Ist auch verständlich.


    Wie kann ich das nun regeln? Oder kann der Mietvertrag so in der Genossenschaft eingetragen werden?

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß.

  • Warum, um Himmels willen, fragen Sie nicht bei der Genossenschaft. Da gibt es Statuten, indenen Sie sich sachkundig machen können.
    Diesen Mindestgrips darf man doch wohl vorausssetzen.

  • Ich denk, mich beißt ein Pferd.

    Warum, um Himmels willen, fragen Sie nicht bei der Genossenschaft. Da gibt es Statuten, indenen Sie sich sachkundig machen können.
    Diesen Mindestgrips darf man doch wohl vorausssetzen.
    Für das Internet hier hat's doch auch gereicht!

  • Ich meine, dass man bei einer Genossenschaft nur einmal, als Mieter einer Wohnung, die Genossenschaftsanteile zu zahlen hat.

    Wenn eine weitere Person in den Mietvertrag aufgenommen werden soll, dann legt das Prozedere die Genossenschaft fest. Dazu können gehören - Schufa-Auskunft, Gehaltsnachweise usw. Nach Zustimmung wird wohl ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt. Damit wäre die 2. Person gleichberechtigter Mieter.

    Eine andere Möglichkeit wäre eine eigene schriftliche Vereinbarung für das Innenverhältnis, die wichtige Eventualitäten regeln könnte.

  • Was sagt denn die Genossenschaft dazu? Es gibt grundsätzlich gar keine gesetzlichen Verpflichtungen überhaupt Anteil zu verlangen.
    So gibt es beispielsweise Genossenschaften, die in Ausnahmefällen sogar komplett auf die Zahlung der Anteile verpflichten.

    Ob und wie viel Anteile zu leisten sind, steht in der jeweiligen Satzung der Genossenschaft geschrieben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Leipziger82: Es gibt grundsätzlich gar keine gesetzlichen Verpflichtungen überhaupt Anteil zu verlangen.
    So gibt es beispielsweise Genossenschaften, die in Ausnahmefällen sogar komplett auf die Zahlung der Anteile verpflichten.


    Das ist wirklich interessant.
    Kann man das irgendwo nachlesen? Besonders auf den letzten Satz bezogen.

  • Zitat

    Leipziger82: Es gibt grundsätzlich gar keine gesetzlichen Verpflichtungen überhaupt Anteil zu verlangen.
    So gibt es beispielsweise Genossenschaften, die in Ausnahmefällen sogar komplett auf die Zahlung der Anteile verpflichten.


    Das ist wirklich interessant.
    Kann man das irgendwo nachlesen? Besonders auf den letzten Satz bezogen.

    Wenn es nicht zur Eingangsfrage passt, dann bitte ich das zu entschuldigen.

  • Manchmal versteh' ich hier nichts mehr.
    Da wird wieder mal orakelt, was geht oder nicht geht.

    Er soll sich gefälligst mal bei der Genossenschaft über dieses Dinge erkundigen. Die Satzungen sind unterschiedlich und können hier nicht eindeutig benannt werden. was soll das Weibergewäsch also?

    Wir sollten hier auch mal etwas auf den Teppich bleiben.


  • Kann man das irgendwo nachlesen? Besonders auf den letzten Satz bezogen.

    Nein, lesen nicht. Das sind eigene berufliche Erfahrungen.

    Eine - mir bekannte - Genossenschaft liegt an einem Standort mit hohem Leerstand, so dass man - um einen Leerstandsabbau zu realisieren - durchaus mal auf die Anteile verzichtet (insbesondere bei Sozial schwachen Mietern).
    Das ist auch so in der Satzung festgelegt.

    Hier muss ich aber erwähnen, das diese Mieter dann aufgrund der fehlenden Anteile natürlich keine Mitgestaltungsrechte der Genossenschaft haben, sprich eigentlich keine Mitglieder der Genossenschaft sind.
    Dahingehend habe ich mich zu ungenau ausgedrückt.

    Das sind aber Ausnahmefälle.

    Ansonsten erfolgt die Regelung der Anteile ja ausschließlich durch die Satzung. Grundsätzlich besagt das Genossenschaftsgesetz nur, dass diese 3 Mitglieder braucht und die Genossenschaft ein Mindestkapital festlegen kann.
    Normalerweise ist es eigentlich so, dass Grundsätzlich ein Anteil zu zeichnen ist, um Genosse zu werden und dann nochmals Anteile gezeichnet werden müssen, damit man eine Wohnung bekommt.

    Es muss - laut § 7 GenG - in der Satzung geschrieben stehen, mit welchem Betrag sich das Mitglied einbringen muss. Die Höhe ist aber mehr oder weniger frei durch Satzung festzulegen.

    Dahingehend ist das GenG recht interessant. Die Wörter "Können" und "Dürfen" findet man dort zu Hauf.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie kann ich das nun regeln? Oder kann der Mietvertrag so in der Genossenschaft eingetragen werden?


    Das könnt Ihr alles so machen, wie es Euch in den Kram passt. Falls die Genossenschaft meckern sollte, berufste Dich auf mich. Sollte die Freundin ausziehen, schickste sie zu mir (sie muss aber gut aussehen).:o

  • Ich denk, mich beißt ein Pferd.

    Warum, um Himmels willen, fragen Sie nicht bei der Genossenschaft. Da gibt es Statuten, indenen Sie sich sachkundig machen können.
    Diesen Mindestgrips darf man doch wohl vorausssetzen.
    Für das Internet hier hat's doch auch gereicht!

    Mal sehen wieviel Mindestgrips Du hast, wenn ich dir nun sage, dass ich schon mit der Genossenschaft darüber geredet habe und die mir einfach klar gesagt hat, dass meine Partnerin rein vertraglich nichts mit denen zu tun hat. Um es genau zu nehmen, kann ich sie einfach vor die Tür setzen, ohne das sie was machen könnte.

    Und da kommen wir dann wieder an den Punkt, wo ich Informationen benötige, wie ich die Sorgen meiner Partnerin besänftige, dass sie nicht daran denken muss, dass wenn wir uns mal trennen sollten, dass ich sie nicht einfach auf die Straße setzen kann! Deshalb die Frage, wie ich verfahren soll (Eigener Mietvertrag, Untermietvertrag.... was gibts noch für Möglichkeiten das alles offiziell zu machen....)

    Aber Hauptsache erstmal rumnörgeln... Nächstes mal bitte deinen Mindesgrips einschalten und gar nicht erst auf den Antworten Button klicken, denn das was Du geschrieben hast hilft weder mir, noch jemandem, der eventuell das gleiche Problem hat und die Lösung hier eventuell finden möchte. Verschwende also bitte nächstes mal nicht deine Zeit um deinen Mindestgrips zu nutzen um hier sowas zu posten... (ich habe wirklich bitte gesagt....)

    Also zurück zum Thema.

    Wie sieht das dann mit einer schriftlichen Einigung zwischen uns beiden aus?! Oder kann ich ihr irgendwie einen eigenen Mietvertrag schreiben?! Die gute hat halt ihre Bedenken aufgrund von vergangenen Ereignissen eines Ex-Freundes. Dementsprechend kann ich das auch verstehen und suche halt eine Lösung für uns, damit sie zur Ruhe kommen kann.

    .... Sollte die Freundin ausziehen, schickste sie zu mir (sie muss aber gut aussehen).:o

    Ja, sie sieht sogar sehr gut aus ;) Trotzdem ist es meins und das soll es auch bleiben :P

    Einmal editiert, zuletzt von chicken (6. März 2015 um 17:14)

  • Zitat

    ...wenn ich dir nun sage, dass ich schon mit der Genossenschaft darüber geredet habe und die mir einfach klar gesagt hat, dass meine Partnerin rein vertraglich nichts mit denen zu tun hat. Um es genau zu nehmen, kann ich sie einfach vor die Tür setzen, ohne das sie was machen könnte.


    Das gehört im Mietrecht zum Allgemeinwissen. Mir war das bekannt, wenn die Genossenschaft keine 2 Hauptmieter haben möchte. Es gibt aber auch Genossenschaften, die das so Handhaben wie ich es beschrieben habe. Daher habe ich versucht Dir, ohne langes Lamento, einen Weg zu zeigen.
    Siehe #4.
    Wie so eine Vereinbarung im Innenverhältnis aussehen könnte, liegt bei Euch beiden.

  • In meinem 8erMFH leben allein sechs Paare in LG.
    Meine Ex hat mit ihrem derzeitigen LG sogar notariell Dauerwohnrecht vereinbart... (... was sie jedoch nicht gehindert hatte, sich schon mal anderen Orts nach was Neuem umzusehen...)

  • Nochmals ein kleines Update!

    Alle Verträge sind unterzeichnet. Ich bin nun Genossenschaftsmitglied und als alleiniger Hauptmieter eingetragen.

    Meine Freundin habe ich bei Vertragsabschluss mit angegeben (dies wollte auch die Genossenschaft so) und ich bekomme bei Schlüsselübergabe eine Bestätigung, dass sie mit einziehen wird. Diese kann sie dann für die Ummeldung nehmen.

    Die Genossenschaft hat nochmals ganz deutlich gesagt (nachdem ich gefrag habe), dass meine Freundin in keinerlei vertraglichen Beziehung mit der Genossenschaft steht. Sie können ihr also keine Mietbescheinigung, Mietvertrag etc. anbieten. Selbst die Untervermietung ist untersagt!

    Alles weitere sollen wir unter uns klären. Ich habe schon gegooglet, habe aber nichts verwertbares gefunden, was mir helfen könnte.

    Habt Ihr eine Idee für mich?

    Ich habe noch nie eine Vereinbarung im Innenverhältnis geschrieben, noch weiß ich was dort alles drin stehen sollte/muss! Ich möchte gerne ein offizielles Schriftstück haben, welches ich meiner Freundin geben kann, damit sie Sicherheit hat, dass ich sie nicht rausschmeißen kann, also Kündigungsfristen etc.. Sowie ich natürlich die Beteiligung an der Miete o.ä. schriftlich haben möchte.

    Ist so eine Vereinbarung im Innerverhältnis gleichzusetzen mit einer Mietbescheinigung? Sie brauch eine Mietbescheinigung für die Agentur für Arbeit zwecks Berufsausbildungsbeihilfe.

    Danke Euch im voraus.

  • Zitat

    Ich habe noch nie eine Vereinbarung im Innenverhältnis geschrieben

    Da der Vermieter eine Untervermietung untersagt hat, wäre hier ein Untermietvertrag nicht möglich.

    Grundsätzlich wäre hier nur ein Gesellschaftervertrag möglich (ihr seid ja nichts anderes als eine GbR), allerdings übersteigt das mein Wissen.
    Ansonsten reicht hier ein formloses Dokument aus, in welchem alle nötigen Informationen stehen und welches von Euch beiden unterschrieben wird.

    Aber:

    Zitat

    Meine Freundin habe ich bei Vertragsabschluss mit angegeben (dies wollte auch die Genossenschaft so) und ich bekomme bei Schlüsselübergabe eine Bestätigung, dass sie mit einziehen wird.

    Dann soll sie dieses Schreiben samt Kopie vom Mietvertag bei der Agentur einreichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich denke nicht, dass das JC jemanden unterstützt (zumindest nicht KdU-mässig), der bei einem voll zahlenden Mieter in Lebensgemeinschsft wohnt.
    Heiraten kann Euch niemand verbieten - aber passt bitte auf, dass es Euch nicht wie den Bachelors ergeht - dort klappt(e) es ja traditionell sowieso nicht........................

  • Ich denke nicht, dass das JC jemanden unterstützt (zumindest nicht KdU-mässig), der bei einem voll zahlenden Mieter in Lebensgemeinschsft wohnt.

    Ich bin mir da zwar nicht 100% sicher, aber bei dem BAB liegen andere Kriterien zugrunde.

    Zitat

    Heiraten kann Euch niemand verbieten - aber passt bitte auf, dass es Euch nicht wie den Bachelors ergeht - dort klappt(e) es ja traditionell sowieso nicht........................

    Vielleicht heißt der Fragesteller auch Lothar Matthäus. Da wäre heiraten auch nix.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bei mir wars das gleiche, meine Freundin ist zu mir gezogen, ich war Mitglied der Wohnungsgenossenschaft.

    Die Genossenschaft musste man über den Einzug der Freundin informieren, jedenfalls wenn sie dauerhaft dort wohnt , also länger als 6 Wochen. Das wurde dann nur bei denen vermerkt aber nicht im Mietvertrag geändert oder extra aufgenommen.

    Was den Mietvertrag angeht, hat deine Freundin somit keinerlei Rechte oder Pflichten, du bist Vertragspartner und sonst keiner. Das sie Sicherheit haben möchte ist nachvollziehbar. Da müsst ihr untereinander eben eine schriftliche Vereinbarung treffen, die von beiden unterschrieben werden muss. Ihr könnt ja was verabreden wie, die Mietkosten werden aufgeteilt, jeder hat 50% zu tragen. Im Falle einer Trennung wird eine Frist von 4 Wochen vereinbart um die Wohnung zu verlassen.

    Rausschmeissen kannste sie eh nicht mal eben so, da könnte sie mit der Polizei wiederkommen und wenn du agressiv bist, musst du nachher sogar die Wohnung verlassen. Jedenfall so lange bis Ruhe eingekehrt ist und sie ihre Sachen alle aus der Wohnung raus hat. Aber soweit sollte es unter vernünftigen Menschen auch nicht kommen.

    Wenn ihr ALG2 oder sonstige Sozialleistungen beantragen wollt, BAB oder so. Reicht es wenn sie offiziel bei dir gemeldet ist. 50% der Mietkosten (soweit sie angemessen sind) werden dann in der Berechnung der Leistungen einfließen. Mietvertrag vorlegen, Meldebescheinigung und gut ist.

    3 Mal editiert, zuletzt von Azze (20. März 2015 um 21:28)

  • und sry aber dazu muss ich auch noch was loswerden

    Ich denk, mich beißt ein Pferd.

    Warum, um Himmels willen, fragen Sie nicht bei der Genossenschaft. Da gibt es Statuten, indenen Sie sich sachkundig machen können.
    Diesen Mindestgrips darf man doch wohl vorausssetzen.
    Für das Internet hier hat's doch auch gereicht!

    Als erfahrener User dieses Forums solltest du doch alle möglichen Fragen gewohnt sein. Klar erscheinen da manche als überflüssig bzw so nicht zu beantworten. Aber deswegen den Fragesteller derart Rund zu machen halte ich für absolut daneben. Wenn dir die Frage zu "doof" ist , dann schreib halt nichts dazu. Oder stell die Frage ob bereits die Genossenschaft nach diesen Infos gefragt wurde. Soviel Grips sollte man von nem User mit weit über 5000 Beiträgen auch erwarten können.

  • Sie sind wohl neu hier. Das verzeiht einiges.
    Jeder der hier neu erscheint, glaubt andere Teilnehmer räsonieren zu müssen.
    Konzentrieren Sie sich auf die Frage und tragen Sie Ihre Meinung zum Problem bei.
    Wenn Sie dann geraume Zeit hier mitmachen, werden Sie lernen müssen, wie die "Hilfsbedürftigkeit" mancher Fragesteller aussieht.
    Völlig unangebracht ist in einem Rechtsforum Gutmenschelei zu pflegen. Dafür gibt es im Mietrecht nur ganz wenige Anhaltspunkte und diese werden letztendlich vom Kadi entschieden.

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