Beiträge von Leipziger82

    1) Die Begründung der Erhöhung ist für mich (überhaupt) nicht nachvollziehbar. Welche Unkosten und Auslagen sind gestiegen?

    Korrekt. Nach § 5558a BGB ist eine Mieterhöhung zu begründen. Das tut der Vermieter hier nicht, bzw. ist die Begründung "Kostensteigerung" gesetzlich nicht ausreichend.

    Der Mieter muss der Erhöhung zunächst zustimmen und hat dafür mindestens 2 Monate Bedenkzeit, d.h. wenn überhaupt kommt eine Mieterhöhung erst ab 1.Dezember in Frage.

    Ja, so steht es im Gesetz geschrieben.

    Meine Meinung? Ich würde erst einmal mit dem Vermieter ins Gespräch gehen und das so klären.

    Geht es Dir nur um den Pool?

    Wenn ja, braucht es dazu nicht einmal eine Änderung der Hausordnung. Man könnte Dir einfach schriftlich mitteilen, dass das Aufstellen aus statischen Gründen untersagt ist, sofern kein entsprechendes Gutachten vorliegt.

    Das sollte auch im eigenen Interesse liegen. Viele Mieter vergessen gern mal, was so ein gefülltes Planschbecken auf die Waage bringt und das die Bodenbelastung eines Balkones in der Regel deutlich geringer ist, als die in der Wohnung.

    Allgemein zu Hausordnung: Ist diese ein fester Bestandteil des Mietvertrags, dann darf der Vermieter diese nicht einseitig ändern, sofern es hierzu keine Vereinbarung (mit den konkreten Angaben über die Änderungsgründe) im Mietvertrag gibt. In den Standardmietverträgen ist so eine Klausel aber meist vorhanden.

    Für eine Änderung braucht es einen sachlichen Grund (der wäre hier vorhanden) und es dürfen keine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eingeschränkt werden.

    Bei Einzug haben wir diese Pauschale ohne weiteren Nachweis akzeptiert. Wenn diese jedoch jetzt erhöht wird, muss uns der Vermieter nicht irgendwie die Erhöhung nachweisen?

    Ja, gemäß § 560 (1) BGB muss der Vermieter die Gründe für die Erhöhung erläutern.

    Aufgrund der aktuellen Problematik mit den Gaspreisen, sollte ihm das aber nicht sonderlich schwer fallen.

    Zumal die Teilung Hälfte Mieter, Hälfte Vermieter... würde ich behaupten wir verbrauchen weniger als die Vermieter, die das natürlich anders sehen.

    Das ist das Problem bei solchen Häusern. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist nicht verpflichtend.

    Grundsätzlich darfst Du auch einen Besuch mit Hund empfangen und brauchst hierfür keine Genehmigung des Vermieters.

    Das ganze hat aber seine Grenzen, die dann überschritten sind, wenn dich der Hund in einer gewissen Regelmäßigkeit besuchen kommt und dann auch ein paar Stunden bleibt. Insbesondere, wenn das Tier öfter über Nacht bleibt, könnte das kritisch werden.

    Wie groß ist denn der Hund, bzw. was für eine Rasse? Es gibt ja zwischenzeitlich kleine Rassen, die lt. Rechtsprechung als Kleintier gelten, bei denen der Vermieter nicht informiert werden muss.

    Die Berechnung der Wohnfläche ergab, die Wohnung ist 5qm kleiner (<5%). Wir haben dies mitgeteilt und den geforderten qm-Preis × Fläche überwiesen.

    Wer hat denn die Berechnung veranlasst?

    Der Vermieter errechnet jetzt mit der geringeren Fläche einen höheren qm-Preis (ortsübliche Miete) und fordert diesen ein.

    Naja, es wird ja vertraglich sicher eine Gesamtmiete vereinbart sein und nicht eine Miete in €/m².

    Ist die Wohnung nun kleiner, aber die Gesamtmiete bleibt gleich, ändert sich natürlich der Preis pro m².

    Ich würde den Sachverhalt von einem Fachanwalt prüfen lassen. Hier geht es nicht allein nur um die Miete pro m², sondern auch, ob das gesamte Mieterhöhungsverlangen den rechtlichen Anforderungen entspricht.

    Ob die Mieterhöhung nun rechtens ist, hängt von der aktuellen Miete/m² und dem Mietspiegel ab.

    Schwierig...offensichtlich liegt hier erst einmal ein Mangel vor, der ggfs. zu einer recht hohen Mietminderungen berechtigen könnte, wenn die gesamte Wohnung nicht nutzbar ist.

    Der Mietpreis wurde für die Dauer der Sanierung reduziert?

    Zieht sich die Sanierung deutlich länger hin, als vereinbart, wäre ggfs. auch eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses denkbar, was dem Mieter aber vermutlich wenig bringt, wenn er nicht ausziehen will, bzw. kein Ersatzwohnraum zu finden ist.

    Der Vermieter kann hier kaum gezwungen werden, die Sanierung schneller voranzutreiben. Es wäre u.a. denkbar, dass ihm hierfür die finanziellen Mittel fehlen.

    Grundsätzlich kann der Vermieter das Rauchen in der Wohnung, bzw. der dazugehörigen Terrasse nicht untersagen, erst recht nicht, wenn es sich um eine sehr geringe Anzahl von Zigaretten handelt.

    Hier ist die Rechtsprechung eigentlich eindeutig, da es sich um einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache handelt.

    Theoretisch kann man ein Verbot über eine Individualvereinbarung wirksam vereinbaren, aber auch das ist hier nicht der Fall. Ein Verbot über eine Hausordnung ist nicht zulässig.

    Grundsätzlich kann Dir wenig passieren, allerdings schreibst Du ja selbst, dass du nicht mal 1x täglich rauchen gehst. Da kann man sich überlegen, ob man dem Stress aus dem Weg geht (oder gleicht aufhört).

    Wenn sich da Mäuse oder anderes Ungeziefer ansammeln würden, dann wäre das ja dann augenscheinlich auch ein optimaler Lebensraum, sonst wären die ja dann nicht da an diesem Fleck. Und dann würde man ja auch dagegen vorgehen.

    Diese Tiere sind ja aber keine Schädlinge, sondern Lästlinge. Ansonsten kannst Du das nicht mit Mäusen, Wespen o.ä. vergleichen. Solche Nester können in der Regel recht einfach lokalisiert und entfernt werden.

    Das ist bei kleinen Insekten außerhalb der Wohnung aber eher schwer möglich.

    Wir haben bei uns beispielsweise massig Kellerasseln im Garten, die sich auch mal ins Haus verirren. Ich könnte da außerhalb aber kein Nest lokalisieren.

    Theoretisch ist eine Erhöhung der Betriebskosten ja nur mit der aktuellen BK-Abrechnung möglich. Wie verhält sich das aber jetzt auf Grund der erhöhten Gaspreise? Darf der Vermieter das einfach so erhöhen, ohne jeglichen Nachweis?

    Korrekt, das ist nur über die Betriebskostenabrechnung möglich und auch nur dann, wenn es eine Nachzahlung gegeben hat. Eine Verdreifachung der Vorauszahlung ist im Regelfall auch nicht möglich.

    Zum Thema Nachweis: Es geht ja tagtäglich durch die Medien, dass sich praktisch überall die Kosten für Gas mindestens verdoppeln. Dafür braucht es eigentlich keinen spezifischen Nachweis vom Vermieter.

    Letztendlich geht dir das Geld ja nicht verloren. Sind die Vorauszahlungen doch zu hoch, bekommst Du das über die Betriebskostenabrechnung zurückerstattet. Das dürfte auf jeden Fall besser sein, als eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich.

    Also heißt das im Umkehrschlus, wenn ich sie loshaben möchte muss ich mich selbst bemühen?

    Naja, genau hier liegt ja das Problem. Wenn die Umgebung ideal für diese Tierchen ist, dann wirst Du diese vermutlich gar nicht losbekommen.

    Laut einer kleinen Recherche im Internet leben die Tiere auf/in Bäumen oder in Steinmauern. Wo willst Du da mit einer Bekämpfung anfangen?

    Es ist ja nicht gesagt, dass die Tierchen nur aus dem Beet kommen.

    Letztendlich würde ich erst einmal abwarten. Durch den anstehenden Winter wird sich das Problem erst einmal von allein erledigen. Kommt der Befall nächstes Jahr wieder, kannst Du erst einmal mit dem Vermieter sprechen.

    Kurzer Sachverhalt : die Küche in der Mietwohnung in der ich wohne ist mittlerweile ca. 20 Jahre alt.

    Hier sollte erst einmal geprüft werden, ob die Küche ein Teil der Mietsache ist, oder ob es sich nicht ggfs. um eine Leihe (unentgeltliche Überlassung) handelt.

    Ist letzteres der Fall, dann wäre eine Mietminderung ausgeschlossen, weil der Vermieter nicht zu einem Ersatz verpflichtet ist.

    Eigentlich habe ich ein gutes Verhältnis mit meiner Vermieterin aber sie investiert hier nichts in die Wohnung, ich spiele nun echt mit dem Gedanken eine Mietminderung zu veranlassen, wie ist dazu eure Meinung?

    Wenn sie eine neue Küche kauft, dann investiert sie ja in die Wohnung ;)

    Auf der anderen Seite kann es sein, dass nicht großartig investiert wird, weil der Vermieterin die finanziellen Mittel fehlen.

    Da Du nach meiner Meinung fragst: Ich würde auf eine Mietminderung verzichten. Grundsätzlich hättest Du bei einer angemieteten Küche nur einen Anspruch darauf, dass der Geschirrspüler repariert/erneuert (geht auch gebraucht) wird. Hier bekommst Du aber eine komplett neue Küche in die Wohnung, worauf Du aber ggfs. gar keinen Anspruch hättest.

    Darf der Vermieter einen neuen Mietvertrag machen wenn der Mann meiner Mutter auszieht?

    Nein, das darf er nicht. Gemäß § 1568a (3) BGB tritt der Ehegatte automatisch in das bestehende Mietverhältnis ein, bzw. führt es alleine zu den bestehenden Konditionen fort.

    Zum konkreten Ablauf (Zuweisung, etc.) werden wir Dir leider nicht weiterhelfen können, weil das kein mietrechtliches Thema ist. Da müsstest Du dich an ein anderes Forum wenden.

    Die festgelegten Mindesttemperaturen betragen weiterhin ca. 21 °C in den Wohnräumen und 18°C in den Nebenräumen.

    Darf er uns den Zugang zum abgeschlossenen Heizungskeller verwähren?

    Ja, das darf er und das ist eigentlich auch üblich, da ein Laie nichts an einer Heizungsanlage verloren hat. Mit einem einfachen Einschalten ist es da meist nicht getan. Viele Mieter spielen da gern auch an der Heizkurve rum

    3) (und das hätte ich fast vergessen) Hat der Vermieter ein Recht darauf die Heizungsanlage zwischen den Monaten Mai bis Oktober abzuschalten?

    Jain....

    Grundsätzlich muss der Vermieter die bereits benannten Mindesttemperaturen in der Wohnung gewährleisten. Von einer Jahreszeit ist das nicht abhängig, auch wenn der Zeitraum von Mai bis Oktober für die Außerbetriebnahme üblich ist.

    Also baten wir ihn, die Heizung wieder schnellstmöglich einzuschalten, da die Raumtemperatur in unserem Haus nur 16°-18° beträgt und wir frieren!

    Das ist jetzt nicht unbedingt ein fachlicher Rat, sondern eher ein gut gemeinter Tipp: Bei den aktuellen Gaspreises würde ich bei ca. 18 °C noch keine Heizung anschalten. Klar, das ist jetzt nicht sonderlich kuschelig, aber schlimmstenfalls kommt dann im nächsten Jahr das böse Erwachen.

    Schwierig....

    Wäre der Befall unmittelbar im Haus, müsste der Vermieter tätig werden. Hier ist die Ursache aber außerhalb, d.h. in der freien Natur zu finden.

    Diese Tierchen kommen bei uns auch recht häufig vor und kommen aus jeder Ecke. Wirklich wirksam bekämpfen kannst Du die nicht.

    Um wie viele Tiere in der Wohnung handelt es sich denn?

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