Beiträge von Leipziger82

    Als abschließender Hinweis: Weisen die Tapeten Beschädigungen auf, die nicht durch einen vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, kann der Vermieter durchaus Schadenersatz verlangen.

    Zitat

    "Es hat sich bei Mietern und Vermietern mittlerweile einigermaßen herumgesprochen, dass Vertragsklauseln, die den Mieter in festen Zeiträumen (also zum Beispiel alle fünf Jahre oder bei Auszug) zu Schönheitsreparaturen verpflichten, schlicht unwirksam sind (siehe unser Beitrag hier)....

    Was möchtest Du uns damit sagen? Das eine Endrenovierungsklausel laut BGH unwirksam sind, haben dir schon mehrere User mitgeteilt. Gelesen hast Du das schon, oder?

    Zitat

    Tja, sorry Ihr Lieben

    Sorry wofür?

    Zitat

    Meine Anwältin behauptet Gegenteiliges.

    Da irrt Deine Anwältin.

    Hast Du Dir den Link überhaupt angeschaut? Die Behauptung, dass eine rückwirkende Mietminderung nicht möglich ist, habe ich mir nicht ausgedacht, sondern ist ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH ZMR 2007, 484) und stellt somit eine höchstrichterliche Entscheidung dar.
    Oder anders: Dieses Urteil ist geltendes Recht, egal was deine Anwältin behauptet.

    Oder noch anders: Nicht alles, was Anwälte behaupten, ist auch richtig. Vergiss bitte niemals, dass eine Anwältin Geld mit Dir verdienen möchte. Sie wird Dich kaum vom Hof jagen, in dem sie Dir unrecht gibt.

    Hast Du Dir tatsächlich eine Fachanwältin für Mietrecht gesucht?
    Allein die Tatsache, dass ihr dieses Urteil nicht bekannt ist, halte ich für höchst bedenklich.

    Als Ergänzung:

    Zitat

    Falls die so freundlich sind und einen Gutachter beauftragen

    So "blöd" werden die nicht sein. Du musst nachweisen, dass die tatsächliche Wohnfläche von der angegebenen abweicht und nicht umgekehrt.

    Zitat

    Ich bin ziemlich sicher, dass diese Wohnung sogar weniger als 50qm Wohnraum aufweist.

    Im Zweifel will aber ein Richter nicht wissen, wie sicher Du dir bist. Hier zählen nur die Zahlen. Weiterhin benötigst Du für eine Berechnungsgrundlage der Mietminderung die tatsächliche Wohnungsgröße.

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    und eine anteilige Rückzahlung für die vergangenen drei Jahre einfordern.

    Die Forderung dürfte ins Leere laufen. Rückwirkende Mietminderungen sind nicht möglich.

    http://www.mietminderung.org/mietminderung-rueckwirkend/

    Siehe 3. Absatz.

    Zitat

    Ein Bekannter von mir hat sich zwar die Wohnung angeschaut und meinte die wäre soweit OK.

    Dann würde ich mir den Bekannten mal zur Brust nehmen.

    Zitat

    Meine Frage ist nun, habe ich aus solch einen Grund ein Sonderkündigungsrecht?

    Nein, hier besteht nur die Möglichkeit einer Mietminderung. Über die Höhe kann ein Anwalt Auskunft geben.

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    kann ich das nicht einfach von der Miete abziehen und dann ist gut?

    Ja kannst Du. Dahingehend bin ich verwundert (oder auch nicht), dass das der Mieterverein nicht gleich so angekündigt hat.

    Also: Vermieter letztmalig eine Frist setzen und eine Verrechnung mit der Mieter ankündigen, sofern keine Auszahlung erfolgt.

    Zitat

    Enthält dein bisheriger Vertrag eine verbindliche Wohnflächenangabe nach Wohnflächenverordnung? (Neben der Fläche nach der genannten Norm)

    Diese DIN 283 ist aktuell mal wieder außer Kraft gesetzt. Was zählt ist ausschließlich die Wohnflächenverordnung.

    Zitat

    entgegen mancher Kommentare hier finde ich schon, dass es der Rede wert ist.

    Gegenteiliges wurde auch nicht behauptet. Was zählt ist die Höhe der Abweichung von der vertraglich angegebenen Wohnfläche. Sind das weniger als 10%, liegt kein Mangel vor.

    Zitat

    geschätzt ist die Wohnfläche jeder zweiten Wohnung im Miet- oder Kaufvertrag falsch angegeben

    und genau aus dem Grund sollten sich die Vermieter hier gar nicht so weit aus dem Fenster lehnen. In meinen Verträgen steht meist nur eine ca. Angabe, bzw. gar nichts von der Wohnungsgröße.

    Je nach Änderung der DIN, bzw. Verordnung ist eine genaue Angabe der Wohnfläche eigentlich gar nicht möglich.

    Das ändert einiges.

    Zitat

    Etliche Anrufe bringen nichts, man wird immer wieder vertröstet auf 2-3 Wochen später.

    Korrekt, Anrufe bringen nichts. Du musst den Vermieter schriftlich und nachweislich (EW-Einschreiben) auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 14 Tage) eine Abrechnung zuzustellen.

    Hier kannst Du dann vorsorglich mitteilen, dass Du bei Verstreichen der Frist, die Vorauszahlung zurückforderst.

    Zitat

    Monatlich 100€ pauschal gezahlt.

    Wenn Du eine Pauschale gezahlt hast, kannst Du auf eine Abrechnung lange warten. Die wirst Du nämlich nie bekommen.

    Wenn Du "pauschal" für etwas zahlst, wird hierüber auch nicht abgerechnet.
    Nur wenn Du Vorauszahlungen leistest, muss der Vermieter abrechnen.

    Zitat

    Wenn ich keine Antenne nutze muss ich Zahlen?

    Wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde, dann ja. Hier wäre allerdings nur der Betrieb und die Wartung der Anlage zu bezahlen und nicht die Anlage an sich.
    Im Übrigen müsstest Du ggfs. als Erdgeschossmieter auch die Kosten für einen Aufzug tragen, auch wenn Du diesen gar nicht nutzt.

    Zitat

    Wie hoch dürfen Antennengebühren sein?

    Die Kosten müssen wirtschaftlich und angemessen sein. Ein genauer EUR-Betrag lässt sich hier nur schwer beziffern.
    Genauso könntest Du pauschal fragen, was ein Auto kosten darf.

    Zitat


    Bin ich jetzt trotzdem dazu verpflichtet die Tapeten runter zu ziehen oder nicht ???

    Nein, hierzu hätte es eine entsprechende Individualvereinbarung bei Vertragsabschluss geben müssen.

    Theoretisch müsstest Du nur Schönheitsreparaturen durchführen, sofern diese wirksam vereinbart und auch notwendig sind.
    Ansonsten ist die Wohnung Besenrein zu übergeben.

    Zitat

    Die Frage ist, wie sinnvoll das ganze ist

    Überhaupt nicht. Grundsätzlich gibt es einen Internetanschluss für die gesamte Wohnung. Wird über diesen Anschluss etwas illegales betrieben, wird sich die Staatsanwaltschaft kaum dafür interessieren, welche Person in der Wohnung dafür verantwortlich ist.

    Hier gab es auch schon Urteile, wonach sich ein Nachbar über ein ungesichertes Wlan ein paar illegale Sachen heruntergeladen hat und der Anschlussnehmer dafür haften musste.

    Der Anschluss läuft unter deinem Namen, also haftest Du auch.

    Zitat

    Wenn der Mietvertrag jedoch vor 2004 abgeschlossen wurde, zählt die alte Verordnung, nach der (wenn ich das richtig gelesen habe) nicht beheizbare Abstellräume zur Hälfte berechnet werden.

    Nur wenn Du in dem nicht beheizbaren Raum ein Schwimmbad oder einen Wintergarten eingebaut hast.

    Zitat

    Das ist alles recht unübersichtlich.

    Eigentlich nicht. Noch eindeutiger geht es kaum.

    Zitat

    Ich vermute, dass ein unabhängiger Sachverständiger herangezogen werden muss, richtig?

    Kann sein. Der kostet aber eine ordentliche Stange Geld. Im Übrigen: Ein Sachverständiger ist nicht mehr unabhängig, wenn Du diesen beauftragst. Schließlich seid ihr dann ja Geschäftspartner.

    Ein unabhängiger Gutachter kann immer nur von einem Gericht bestellt werden.

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