@ Möhrchen:
Thema verfehlt! 6, setzen!
In den von Dir benannten Urteilen geht es um starre Fristen und Endrenovierungsklauseln. Hiervon ist hier nirgends die Rede.
@ Möhrchen:
Thema verfehlt! 6, setzen!
In den von Dir benannten Urteilen geht es um starre Fristen und Endrenovierungsklauseln. Hiervon ist hier nirgends die Rede.
Als abschließender Hinweis: Weisen die Tapeten Beschädigungen auf, die nicht durch einen vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, kann der Vermieter durchaus Schadenersatz verlangen.
Zitat"Es hat sich bei Mietern und Vermietern mittlerweile einigermaßen herumgesprochen, dass Vertragsklauseln, die den Mieter in festen Zeiträumen (also zum Beispiel alle fünf Jahre oder bei Auszug) zu Schönheitsreparaturen verpflichten, schlicht unwirksam sind (siehe unser Beitrag hier)....
Was möchtest Du uns damit sagen? Das eine Endrenovierungsklausel laut BGH unwirksam sind, haben dir schon mehrere User mitgeteilt. Gelesen hast Du das schon, oder?
ZitatEs kommt also auf den konkreten Zustand der Räume an.
Der Satz ist aber wichtig. Hat der Mieter (oder Vormieter) beispielsweise neongelb/pinkfarbene, karierte Tapete angebracht muss er diese auch entfernen.
ZitatZigarettchen?
Danke, hatte ich gerade. Warum?
Wenn Du keinen Rat möchtest, kannst Du dich hier gern abmelden oder das geschriebene ignorieren.
Ich weise nur darauf hin, dass Anwälte keine unfehlbaren Götter sind.
Ich persönlich vertraue zwei Arten von Menschen nicht:
1. Politiker
2. Anwälte (nicht einmal meinem eigenen)
ZitatTja, sorry Ihr Lieben
Sorry wofür?
ZitatMeine Anwältin behauptet Gegenteiliges.
Da irrt Deine Anwältin.
Hast Du Dir den Link überhaupt angeschaut? Die Behauptung, dass eine rückwirkende Mietminderung nicht möglich ist, habe ich mir nicht ausgedacht, sondern ist ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH ZMR 2007, 484) und stellt somit eine höchstrichterliche Entscheidung dar.
Oder anders: Dieses Urteil ist geltendes Recht, egal was deine Anwältin behauptet.
Oder noch anders: Nicht alles, was Anwälte behaupten, ist auch richtig. Vergiss bitte niemals, dass eine Anwältin Geld mit Dir verdienen möchte. Sie wird Dich kaum vom Hof jagen, in dem sie Dir unrecht gibt.
Hast Du Dir tatsächlich eine Fachanwältin für Mietrecht gesucht?
Allein die Tatsache, dass ihr dieses Urteil nicht bekannt ist, halte ich für höchst bedenklich.
Als Ergänzung:
ZitatFalls die so freundlich sind und einen Gutachter beauftragen
So "blöd" werden die nicht sein. Du musst nachweisen, dass die tatsächliche Wohnfläche von der angegebenen abweicht und nicht umgekehrt.
ZitatLaut Zusatz im Mietvertrag sollte ich die Wohnung frisch tapeziert und gestrichen übergeben
Hierbei handelt es sich um eine ungültige Endrenovierungsklausel. Wenn Du einen Formularmietvertrag hast, kannst Du die Wohnung Besenrein übergeben.
Zitatund er mir nur das Angebot gemacht hatte, das nur über einen Mahnbescheid laufen zu lassen!
Welcher wieder mit Kosten für Dich verbunden wäre.
Ich würde überlegen, die Mitgliedschaft zu kündigen.
ZitatIch bin ziemlich sicher, dass diese Wohnung sogar weniger als 50qm Wohnraum aufweist.
Im Zweifel will aber ein Richter nicht wissen, wie sicher Du dir bist. Hier zählen nur die Zahlen. Weiterhin benötigst Du für eine Berechnungsgrundlage der Mietminderung die tatsächliche Wohnungsgröße.
Zitatund eine anteilige Rückzahlung für die vergangenen drei Jahre einfordern.
Die Forderung dürfte ins Leere laufen. Rückwirkende Mietminderungen sind nicht möglich.
http://www.mietminderung.org/mietminderung-rueckwirkend/
Siehe 3. Absatz.
ZitatEin Bekannter von mir hat sich zwar die Wohnung angeschaut und meinte die wäre soweit OK.
Dann würde ich mir den Bekannten mal zur Brust nehmen.
ZitatMeine Frage ist nun, habe ich aus solch einen Grund ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, hier besteht nur die Möglichkeit einer Mietminderung. Über die Höhe kann ein Anwalt Auskunft geben.
Was hat denn deine genaue Messung nun ergeben?
ZitatWas sagt ein Jurist dazu ... ?
Keine Ahnung. Hier im (Laien-) Forum gibt es keine.
Ansonsten äußere mich dazu nicht. Wozu auch, wenn der Fall sowieso schon beim Amtsgericht liegt?
Zitatkann ich das nicht einfach von der Miete abziehen und dann ist gut?
Ja kannst Du. Dahingehend bin ich verwundert (oder auch nicht), dass das der Mieterverein nicht gleich so angekündigt hat.
Also: Vermieter letztmalig eine Frist setzen und eine Verrechnung mit der Mieter ankündigen, sofern keine Auszahlung erfolgt.
ZitatEnthält dein bisheriger Vertrag eine verbindliche Wohnflächenangabe nach Wohnflächenverordnung? (Neben der Fläche nach der genannten Norm)
Diese DIN 283 ist aktuell mal wieder außer Kraft gesetzt. Was zählt ist ausschließlich die Wohnflächenverordnung.
Zitatentgegen mancher Kommentare hier finde ich schon, dass es der Rede wert ist.
Gegenteiliges wurde auch nicht behauptet. Was zählt ist die Höhe der Abweichung von der vertraglich angegebenen Wohnfläche. Sind das weniger als 10%, liegt kein Mangel vor.
Zitatgeschätzt ist die Wohnfläche jeder zweiten Wohnung im Miet- oder Kaufvertrag falsch angegeben
und genau aus dem Grund sollten sich die Vermieter hier gar nicht so weit aus dem Fenster lehnen. In meinen Verträgen steht meist nur eine ca. Angabe, bzw. gar nichts von der Wohnungsgröße.
Je nach Änderung der DIN, bzw. Verordnung ist eine genaue Angabe der Wohnfläche eigentlich gar nicht möglich.
Das ändert einiges.
ZitatEtliche Anrufe bringen nichts, man wird immer wieder vertröstet auf 2-3 Wochen später.
Korrekt, Anrufe bringen nichts. Du musst den Vermieter schriftlich und nachweislich (EW-Einschreiben) auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 14 Tage) eine Abrechnung zuzustellen.
Hier kannst Du dann vorsorglich mitteilen, dass Du bei Verstreichen der Frist, die Vorauszahlung zurückforderst.
ZitatMonatlich 100€ pauschal gezahlt.
Wenn Du eine Pauschale gezahlt hast, kannst Du auf eine Abrechnung lange warten. Die wirst Du nämlich nie bekommen.
Wenn Du "pauschal" für etwas zahlst, wird hierüber auch nicht abgerechnet.
Nur wenn Du Vorauszahlungen leistest, muss der Vermieter abrechnen.
ZitatWenn ich keine Antenne nutze muss ich Zahlen?
Wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde, dann ja. Hier wäre allerdings nur der Betrieb und die Wartung der Anlage zu bezahlen und nicht die Anlage an sich.
Im Übrigen müsstest Du ggfs. als Erdgeschossmieter auch die Kosten für einen Aufzug tragen, auch wenn Du diesen gar nicht nutzt.
ZitatWie hoch dürfen Antennengebühren sein?
Die Kosten müssen wirtschaftlich und angemessen sein. Ein genauer EUR-Betrag lässt sich hier nur schwer beziffern.
Genauso könntest Du pauschal fragen, was ein Auto kosten darf.
Zitat
Bin ich jetzt trotzdem dazu verpflichtet die Tapeten runter zu ziehen oder nicht ???
Nein, hierzu hätte es eine entsprechende Individualvereinbarung bei Vertragsabschluss geben müssen.
Theoretisch müsstest Du nur Schönheitsreparaturen durchführen, sofern diese wirksam vereinbart und auch notwendig sind.
Ansonsten ist die Wohnung Besenrein zu übergeben.
ZitatDie Frage ist, wie sinnvoll das ganze ist
Überhaupt nicht. Grundsätzlich gibt es einen Internetanschluss für die gesamte Wohnung. Wird über diesen Anschluss etwas illegales betrieben, wird sich die Staatsanwaltschaft kaum dafür interessieren, welche Person in der Wohnung dafür verantwortlich ist.
Hier gab es auch schon Urteile, wonach sich ein Nachbar über ein ungesichertes Wlan ein paar illegale Sachen heruntergeladen hat und der Anschlussnehmer dafür haften musste.
Der Anschluss läuft unter deinem Namen, also haftest Du auch.
Hallo,
der Vermieter muss den Schimmel nachhaltig beseitigen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
ZitatWenn der Mietvertrag jedoch vor 2004 abgeschlossen wurde, zählt die alte Verordnung, nach der (wenn ich das richtig gelesen habe) nicht beheizbare Abstellräume zur Hälfte berechnet werden.
Nur wenn Du in dem nicht beheizbaren Raum ein Schwimmbad oder einen Wintergarten eingebaut hast.
ZitatDas ist alles recht unübersichtlich.
Eigentlich nicht. Noch eindeutiger geht es kaum.
ZitatIch vermute, dass ein unabhängiger Sachverständiger herangezogen werden muss, richtig?
Kann sein. Der kostet aber eine ordentliche Stange Geld. Im Übrigen: Ein Sachverständiger ist nicht mehr unabhängig, wenn Du diesen beauftragst. Schließlich seid ihr dann ja Geschäftspartner.
Ein unabhängiger Gutachter kann immer nur von einem Gericht bestellt werden.
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