Übergabe der Wohnung nach Kündigung

  • Hallo,

    ich habe meine Wohnung zum 31.03.15 fristgerecht gekündigt. Laut Zusatz im Mietvertrag sollte ich die Wohnung frisch tapeziert und gestrichen übergeben. Habe die Wohnung auch renoviert bezogen. Die Kündigung meinerseits erfolgte aufgrund von Schimmelbildung im Wohnzimmer rund um die Rolladenkästen und hinter Schränken an den Außenwänden. Im Schlafzimmer starker Schimmelbefall in höhe des Fußbodens an den Außenwänden. Daher habe ich lediglich die Tapete in der ganzen Wohnung entfernt. Der Vermieter bemängelt nun die fehlende frische Tapete und schiebt mir die Schuld für den Schimmelbefall zu (falsches Lüften/Heizen). Es handelt sich um einen Altbau der weder gedämmt noch isoliert ist. Auch alle vorherigen und zwischenzeitlichen Mieter des 6 Parteien Haus sind ebenfalls wegen Schimmelbefall ausgezogen. Was kann ich nun an Forderungen erwarten oder wie kann ich mich verhalten/wehren?

  • Zitat

    Laut Zusatz im Mietvertrag sollte ich die Wohnung frisch tapeziert und gestrichen übergeben

    Hierbei handelt es sich um eine ungültige Endrenovierungsklausel. Wenn Du einen Formularmietvertrag hast, kannst Du die Wohnung Besenrein übergeben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Von mir keine Antwort. Wegen der Schimmelproblematik gibt es im Internet tausendfach Wissenswertes zu lesen. Ich muß da Ihnen gegenüber nicht auch nochmal alles nachplappern.
    Verzagen Sie nicht. Die nächsten Forumteilnehmer warten schon sehnsüchtig darauf.

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