Beiträge von Leipziger82

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    2. Ich muss den Stellplatz dann aber auch nutzen dürfen, oder nicht?

    Genau! verweise deinen Vermieter mal auf § 535 (1) BGB:

    "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren."

    Hallo,

    den Aushang kannst Du unter Ulk verbuchen.

    Ich würde einen Aushang daneben hängen, auf welchem Du dem Vermieter Gebühren für verspätete oder unterlassene Reparaturmaßnahmen ankündigst.

    Wenn er das durchsetzen will, würden sich viele Anwälte die Hände reiben.

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    Nun weiß ich nicht ob ich meine alte Wohnung renovieren muss.

    Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht.

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    Im Mietvertrag steht nichts drin ausser die Schönheits Reparatur usw

    Mit dieser Aussage kann niemand etwas anfangen. Der genaue Wortlaut wäre interessant.

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    Muss ich den dann den defekten Kühlschrank reparieren bzw neu kaufen?

    Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht (und was für ein Defekt vorliegt).

    Ein paar genauere Infos wären nicht schlecht, sonst kann Dir nicht geholfen werden.

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    im Mietvertrag steht das ich in der Miete eine NutzungsGebühr bezahle von 40 Euro. Ist die Küche nun mir?

    Angenommen Du zahlst für eine Garage eine Nutzungsgebühr, ist diese dann auch in dein Eigentum übergangen? Du darfst dich Küche gegen Zahlung einer Gebühr nutzen.

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    Dennoch finde ich es nicht okay, wie hier vorgegangen wurde.

    Moralische Aspekte spielen hier leider keine Rolle.

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    Man hat mir Hoffnung gemacht und ich habe mir Arbeit gemacht passende Nachmieter zu finden, die dann einfach ignoriert werden. Ist das so alles noch legitim?

    Die Tatsache, dass Du Nachmieter suchen darfst, heißt ja längst nicht, dass der Vermieter diesen auch nehmen muss. Wenn er einen besseren Nachmieter hat, schaust Du in die Röhre. Rechtliche Ansprüche hast Du nicht.

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    Wäre es klüger von mir gewesen, die Miete einfach nicht mehr zu bezahlen und dann fristlos gekündigt zu werden? Mich beschleicht dieses Gefühl leider.

    Klar, als Dankeschön hätte Dir der Vermieter dann einen Nutzungsausfall bis zum ursprünglichen Mietende in Rechnung gestellt, einen Schufa-Eintrag verpasst und vermutlich auch noch eine Zahlungsklage in die Wege geleitet.
    Ansonsten muss der Vermieter nicht wegen Zahlungsverzug kündigen.

    Das wäre also nicht klug gewesen, sondern unheimlich dumm.

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    Kann ich auch zur Polizei gehen nur mit dem Verdacht auf Drogenhandel und Konsum. (Einige von den Leuten sind schon wegen Drogen bei der Polizei bekannt, darunter auch der Sohn von den Eigentümer)?

    Selbstverständlich darfst Du das.

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    die Polizisten wirklich nicht in die Wohnung wenn der Verdächtige nicht die Tür öffnet?

    Nein, dürfen sie nicht. Das geht nur mit richterlichem Beschluss. Die Wohnung ist unverletzlich (§ 13 Grundgesetz).

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    Kann ich irgendwie gegen meinen Vermieter Rechtlich angehen.

    Selbstverständlich. Meldet die Störung schriftlich mit den Unterschriften aller Mieter. Eine Mietminderung kann im Übrigen Wunder bewirken.

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    Zimmerlautstärke muss eingehalten werden ab ner gewissen Uhrzeit, wenn das Haus aus Pappe besteht muss man damit lenben.

    Wenn es aber selbst der Mieter im Erdgeschoss mitbekommt, hat das nichts mehr mit Hellhörigkeit zu tun.

    Haha wie witzig. Schön wenn man sich über andere Lustig machen kann. Ich habe bis jetzt immer gedacht, in solchen Foren kann man auf Hilfe hoffen, aber da lag ich wohl falsch.
    Gut zu wissen. Traurig so etwas.

    Dazu müsstest Du erst einmal eine konkrete Frage stellen. Ich sehe hier nur eine Information darüber, dass der Vermieter im vergangenen Jahr eine neue Heizungsanlage eingebaut hat. Ja, und? Sowas passiert in Deutschland tagtäglich.

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    Deswegen gehe ich davon aus das die Form richtig ist/wahr jedenfalls von dem Vollzieher.

    Der Gerichtsvollzieher tritt hier nur auf Zusteller eines Schreibens auf. Ich könnte Dir auch ein Bild einer Blume malen und durch einen GV zustellen lassen.

    Ansonsten ist alles gesagt. In dem Schreiben ist soviel falsch (und nichts richtig), dass ich vermutlich stundenlang darauf eingehen könnte.
    Ich würde hier erst einmal gar nichts machen und eine Terminvereinbarung der Vermieterin abwarten. Wenn die Vermieterin dich aus der Wohnung haben möchte, muss sie klagen. Dann kannst Du dir immer noch einen Anwalt suchen.

    Hat dieser Nachbar eigentlich eine Vollmacht vorgelegt?

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    Sie hat kein Recht auf die Verdienstabrechnungen. Das ist Deine Privatsache.

    Genauso wenig, wie die Mieterin ein Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung hat.

    Das ist im Zweifel immer Verhandlungssache. Ich lass mir - bei Ratenzahlungsvereinbarungen - auch immer einen Nachweis über die aktuellen Einkünfte zeigen. Warum der Stress mit einer Vereinbarung, wenn der Mieter sowieso nicht zahlen kann?

    Hallo,

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    Nun meine Frage : Darf unser Vermieter denn schon in die Wohnung, um kleine Renovierungsarbeiten machen lassen, obwohl wir noch Miete zahlen?

    Ja, darf er. Eure Duldungspflicht hierbei ergibt sich aus § 555a BGB.
    Je nach Umfang der Instandsetzungen könnt Ihr ja Mietminderungen geltend machen.

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    Kühlkombi und E-Herd werden wir aber ausbauen. Sind ja unsere Sachen.

    Eurer Eigentum nehmt Ihr mit. Punkt!
    Ich hoffe, dass Fehlen von Kühlschrank und Herd wurde zu Mietbeginn schriftlich festgehalten?

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    Das ganze ist gültig meiner Meinung nach.

    Nein, ist es definitiv nicht, da der Mieter bei Auszug verpflichtet wird, die Wohnung in einem renovierten Zustand zurückzugeben. Das ist eine unwirksame Endrenovierungsklausel, so dass die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen entfällt.

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    Sie hat eine Sat Schüssel an der Fassade installiert ( Dafür auch die schriftliche Errlaubniss des Vermieters bekommen) wegen dem Sturm ist die Schüssel aus der Fassade gerissen wurden und somit ist ein Stück der Fassade mit rausgebrochen.

    Schwer zu sagen. Die Sat-Schüssel reguliert sicher die Hausratversicherung (wer auch sonst). Bei der Fassade bin ich mir hingegen nicht sicher. Da der Schaden aufgrund des Mietereigentumes entstanden ist, könnte hier auch die Haftpflichtversicherung des Mieters greifen.

    Ich würde diesbezüglich einfach mal die Frage in den Raum werfen, warum die Satellitenschüssel trotz des angekündigten Sturmes nicht demontiert wurde? Hier könnte schon fast ein fahrlässiges Verhalten unterstellt werden, so dass die Mieterin auf den Kosten sitzen bleibt.

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    Hab auch mal ne Leitung angebohrt (ja sowas kommt vor ) nur muss man ja nicht gleich drauf hinweisen das man was damit zu tun haben könnte.

    Jeder halbwegs begabte Elektriker wird wohl feststellen, warum und wo die Leitung defekt ist. Im Zweifel wird wohl das Bohrloch darauf schließen lassen.
    Was machst Du eigentlich, wenn Du mal eine Wasserleitung anbohrst? Korken reinstecken?

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    Bin ich ganz bei Dir Kolinum, was soll der Vermieter da tun?

    Den Obermieter zur Ruhe auffordern. Ich vermute mal, dass es eine Hausordnung mit entsprechenden Ruhezeiten gibt.

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    Der richtige Ansprechpartner wäre meines Erachtens das Ordnungsamt oder die Polizei.

    Die Polizei wird auf den Vermieter verweisen. Das erlebe ich tagtäglich. Oder anders: Was soll die Polizei hiergegen unternehmen?
    Die Ruhezeiten werden durch die Hausordnung geregelt, die der Vermieter aufstellt und nicht das Ordnungsamt oder die Polizei.

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    Genau dazu möchte ich mich mit dem Vormieter aber erst einigen und schriftlich die Haftung für die Schäden ausschließen.

    Das benötigst Du eigentlich gar nicht, denn:

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    Der Vermieter würde mich offiziell als Mieter zu dem vorgezogenen Termin einsetzen

    Ein guter Vermieter füllt zur Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll aus. Hier werden dann alle Schäden notiert. Alle - vor Mietbeginn vorhandenen - Beschädigungen können Dir dann nicht zur Last gelegt werden.

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    Zusätzlich möchte ich festhalten, dass ich die Streicharbeiten übernehmen würde, wenn der Vormieter die Materialkosten trägt.

    Das geht formlos in einem Dreizeiler. Erfahrungsgemäß wissen die Vormieter aber spätestens dann nichts von einer Vereinbarung, wenn sie zur Kasse gebeten werden.

    Ich würde mich auf solche Spielereien aber gar nicht einlassen. Der Vormieter spart doch schon eine Miete. Warum soll er sich jetzt noch die Malerarbeiten sparen?

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    Da sie keine großen Ersparnisse haben, käme evtl. auch ein Ablehnen des Erbes in Frage?

    Das kannst nur Du einschätzen.

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    Wie sieht das aus, wenn sie nicht mehr unter uns weilen. Muss ich dann als Sohn für die Wohnunginstandsetzung sorgen?

    Nur wenn Du das Erbe antrittst. Nach § 563 BGB trittst Du dann automatisch als Erbe in das Mietverhältnis ein. Das bedeutet dann nicht nur, dass Du eventuell notwendige Schönheitsreparaturen durchführen musst (wobei ich bezweifle, dass die in einem 45 Jahre alten Mietvertrag wirksam vereinbart worden sind), sondern auch, dass Du das Mietverhältnis erst einmal fristgemäß kündigen musst.

    Das kann bedeuten, dass Du noch drei Monatsmieten aus der eigenen Tasche zahlen musst.

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    Das ich mich Strafbar mache, wenn meine Schwester weiterhin hier wohnen bleibt, scheint niemanden zu interessieren.

    Warum machst Du dich hier strafbar? :confused:

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    Meine Schwester hat einen Schlüssel von meiner Haustür und der Freund meiner Mutter hat das Schloss von meiner Küchentür ausgewechselt, so dass ich nicht mehr hineinkomme, in ihr bzw. meine Küche.

    Warum wechselst Du das Schloss nicht einfach wieder aus?

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    handelt sich hierbei doch um eine begangene Straftat, wenn ja, welche und wie sieht hier die Bestrafung aus?

    Ich bin zwar kein Experte im Strafrecht, bin mir aber ziemlich sicher, dass hierfür die Steinigung vorgesehen ist. So war es zumindest früher mal.

    Den Rest erzählst Du bitte deinem Anwalt.

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    Grundsätzlich wollte ich schriftlich festhalten, dass das Mietverhältnis vorzeitig beginnt und ich die Miete für den betreffenden Monat übernehme.

    Was sagt denn der Vermieter zu der ganzen Sache? Allein mit dem Vormieter würde ich das nicht klären. Hier hat der Vermieter noch ein Wörtchen mitzureden.

    Wäre es nicht einfacher, wenn der Vermieter organisiert, dass Eurer Mietverhältnis einen Monat früher beginnt und der Vormieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen wird?

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    er hat uns einen Aufhebungsvertrag vorgehalten, den wir erstmal blind unterschrieben haben.

    Damit ist der Drops gelutscht, unabhängig ob nun Eigenbedarf besteht oder auch nicht.

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    jetzt kam das Thema Kaution auf, die wir für den Stalltrakt geleistet haben und er lässt durchblicken, dass er nicht vorhat sie zurück zu zahlen. obwohl nix beschädigt ist und auch kein Mietrückstand da ist.

    Mit welcher Begründung denn? Das würde ich mir schriftlich geben lassen und hier ankündigen, dass die Kautionssumme mit den noch zu zahlenden Miete verrechnet wird.

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