Sturmschäden

  • Eine Bekannte hat aktuell Theater mit ihrem Vermieter


    Aufgrund des Sturms vor ein paar Tagen ist ein Schaden an der Hausfassade entstanden. Sie hat eine Sat Schüssel an der Fassade installiert ( Dafür auch die schriftliche Errlaubniss des Vermieters bekommen) wegen dem Sturm ist die Schüssel aus der Fassade gerissen wurden und somit ist ein Stück der Fassade mit rausgebrochen.

    Wer ist für die Beseitigung des Schadens zuständig bzw muss die Kosten tragen ? Ich finde das dies die Gebäudeversicherung des Vermieters zu regulieren hat. Was meint ihr ?

  • Aufgrund des Sturms vor ein paar Tagen ist ein Schaden an der Hausfassade entstanden. Sie hat eine Sat Schüssel an der Fassade installiert ( Dafür auch die schriftliche Errlaubniss des Vermieters bekommen) wegen dem Sturm ist die Schüssel aus der Fassade gerissen wurden und somit ist ein Stück der Fassade mit rausgebrochen.

    Wer ist für die Beseitigung des Schadens zuständig bzw muss die Kosten tragen ? Ich finde das dies die Gebäudeversicherung des Vermieters zu regulieren hat. Was meint ihr ?


    Grundsätzlich ist die Mieterin dafür zuständig. Ob eine etwaig bestehende Gebäudeversicherung für die Regulierung herangezogen werden kann, hängt vom Umfang des Versicherungsschutzes ab. Auch wäre die damals erreichte Windstärke wichtig zu wissen, es müsste m.E. mindestens Stärke 8 gewesen sein. Könnte der nächstgelegene Flughafen vielleicht wissen.

  • Orkanartige Böhen von bis zu 120 km/h wurden für den Tag angesagt. Ihre Hausrat traf bereits die Aussage das die Gebäudeversicherung zuständig wäre. Aber das ist ja immer das gleiche , niemand will bei nem Schaden zahlen. Besonders keine Versicherung :)

  • Zitat

    Sie hat eine Sat Schüssel an der Fassade installiert ( Dafür auch die schriftliche Errlaubniss des Vermieters bekommen) wegen dem Sturm ist die Schüssel aus der Fassade gerissen wurden und somit ist ein Stück der Fassade mit rausgebrochen.

    Schwer zu sagen. Die Sat-Schüssel reguliert sicher die Hausratversicherung (wer auch sonst). Bei der Fassade bin ich mir hingegen nicht sicher. Da der Schaden aufgrund des Mietereigentumes entstanden ist, könnte hier auch die Haftpflichtversicherung des Mieters greifen.

    Ich würde diesbezüglich einfach mal die Frage in den Raum werfen, warum die Satellitenschüssel trotz des angekündigten Sturmes nicht demontiert wurde? Hier könnte schon fast ein fahrlässiges Verhalten unterstellt werden, so dass die Mieterin auf den Kosten sitzen bleibt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    für mich klingt das eher nach unsachgemäßer Montage. Eine richtig installierte Schüssel sollte einen kräftigen Sturm locker aushalten. Ich habe bisher weder herumfliegende Schüsseln, nach abmontierende Schüsselnutzer gesehen - und hier in Hamburg gibt es häufige Orkan.

    Viele Fassaden sind so gebaut, dass Lasten nicht direkt daran befestigt werden können, sondern durch die Fassade hindurch an der tragenden Wand. Wenn Teile der Fassade herausgerissen sind, würde ich fast davon ausgehen, dass hier nicht richtig gearbeitet wurde.

    Ob der Vermieter die Anbringung genehmigt hat, ist dabei nicht relevant. Im Gegenteil, willst du es jetzt ihm anlasten, dass er erlaubt, hat, dass deine Bekannte eine Schüssel an seiner Hauswand befestigen darf?

    Ich denke deine Bekannte, bzw. deren Haftpflichtversicherung ist zuständig.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Schwer zu sagen. Die Sat-Schüssel reguliert sicher die Hausratversicherung (wer auch sonst). Bei der Fassade bin ich mir hingegen nicht sicher. Da der Schaden aufgrund des Mietereigentumes entstanden ist, könnte hier auch die Haftpflichtversicherung des Mieters greifen.


    Was meint Ihr, wieviel gutbezahlte Leute die Versicherer so beschäftigen, deren einzige Aufgabe es ist, den Kunden zu erklären, weshalb ausgerechnet sie nicht zu zahlen haben.... "Leider können wir Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben...":o

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