meine Vermieter haben mir nach §573 a Abs. 1 BGB mit gesetzlicher Frist von 6 Monaten gekündigt.
Mit welcher Begründung denn?
Wenn Du nicht raus willst, dann würde ich prüfen, ob die Kündigung formell und inhaltlich korrekt ist.
Wenn ich nun ein paar Monate früher aus der Wohnung möchte, muss ich den bereits gekündigten Mietvertrag noch einmal, dann zu meiner früheren Frist, kündigen?
Eine Kündigung ist ja immer eine einseitige Willenserklärung. In dem Fall vom Vermieter.
Du kannst jederzeit von deinem Recht zur Kündigung Gebrauch machen. Hier beträgt die Frist dann 3 Monate.
je nach dem, was der Vermieter mit der Wohnung vor hat, kann man natürlich auch eine noch kürzere Frist aushandeln.