Beiträge von Leipziger82

    meine Vermieter haben mir nach §573 a Abs. 1 BGB mit gesetzlicher Frist von 6 Monaten gekündigt.

    Mit welcher Begründung denn?

    Wenn Du nicht raus willst, dann würde ich prüfen, ob die Kündigung formell und inhaltlich korrekt ist.


    Wenn ich nun ein paar Monate früher aus der Wohnung möchte, muss ich den bereits gekündigten Mietvertrag noch einmal, dann zu meiner früheren Frist, kündigen?

    Eine Kündigung ist ja immer eine einseitige Willenserklärung. In dem Fall vom Vermieter.

    Du kannst jederzeit von deinem Recht zur Kündigung Gebrauch machen. Hier beträgt die Frist dann 3 Monate.

    je nach dem, was der Vermieter mit der Wohnung vor hat, kann man natürlich auch eine noch kürzere Frist aushandeln.

    Hallo,

    wenn Du noch zwei Monate in der Wohnung gelebt hast, vermute ich mal, dass Du Ende Februar ausgezogen bist.

    In dem Fall sind solche Nachzahlungen nicht ungewöhnlich, sondern fast die Regel.

    Bedenke: Du zahlst auch im Frühling/Sommer Vorauszahlungen für Heizkosten, auch wenn Du in der Zeit keine Heizung nutzt.

    In der Zeit sparst Du praktisch die Vorauszahlungen für die Heizperiode an.

    Hier ist es aber so, dass Dir für 2021 die Vorauszahlungen des Sommers fehlen, weil Du eher ausgezogen bist.

    Wo ich da gewohnt habe lag die Belegung des Hauses auch nur bei 40%. Ich musste schon immer dort viel heizen, da unter und neben mir alle Wohnungen leer standen.

    Das ist tatsächlich Problematisch, allerdings kann hier recht wenig dagegen tun.

    Wenn Du einen schriftlichen Nachweis hast, wie hoch die Miete konkret ist, kann sich der Vermieter nicht 6 Monate später auf einen Irrtum berufen. Das hätte ihm unmittelbar nach der ersten und falschen Mietzahlung auffallen müssen.

    Die Kaltmiete hätte bei 180€ liegen müssen. Die Differenz daraus (30€ x 6 Monate = 180€) solle ich bitte nachzahlen, da es sich sonst mit den Nebenkosten nicht mehr deckeln würde.

    Die Kaltmiete hat nichts mit den Nebenkosten zu tun.

    Hallo,

    warum musst Du bis Sommer dort wohnen, bzw. warum kannst Du nicht kündigen? Wenn der Vertrag befristet ist, dann müsste es eine ausreichende Begründung für diese Befristung geben.

    Den Rest würde ich mit einem Anwalt besprechen. Ggfs. gibt es eine Option, den Vertrag wegen Unzumutbarkeit zu kündigen.

    Und kann man über den Hauptzähler im Keller nachweisen, dass da was nicht stimmt? Wenn die zB die 25.000 Liter mehr gar nicht anzeigen würde?

    Da kommt es darauf an, ob es einen Hauptzähler für Warmwasser gibt. In der Regel gibt es nur einen Zähler für das Kaltwasser.

    Müssen die die ausgetauschten Uhren evtl eine Zeit lang aufbewahren?

    Nein, nur die Protokolle. Die sollten noch irgendwo liegen. Habt ihr beim Ausbau gar nichts bekommen?

    Die Umlage erfolgt eigentlich nach m³. Ich vermute mal, dass das also 12.000 l sind, also 12m³.

    Was kann die Ursache sein? Haben wir ne Chance , dass neu berechnet oder geschätzt wird? Der Kaltwasserverbrauch war normal, also wie all die Jahre zuvor auch.

    Schwierig.....auch wenn sich der Verbrauch nun auf 39m³ erhöht hat, ist dieser Wert nun nicht außergewöhnlich hoch. Ich kenne Mieter, die teilweise deutlich mehr verbrauchen.

    Du schreibst, dass die Zähler ausgetauscht worden sind. Hierfür muss es ja ein Ausbauprotokoll samt Ausbaustand des Messdienstleisters geben.

    Aber selbst wenn: Der Zähler wurde erst vor einem Monat ausgetauscht. Das lässt kaum Rückschlüsse auf den Vorjahresverbrauch zu, wenn gleich man prüfen könnte, ob der Verbrauch in 2021 hoch war, in 2022 bis zum Ausbau aber wieder normal.

    Ich würde schauen, an das Ausbauprotokoll zu kommen und auch der Abrechnung mit dem Verweis auf die Kosten widersprechen.

    Der Vermieter kann alles das abrechnen, was er anhand von Belegen/Rechnungen nachweisen kann.

    Belege über künftige Abschlagszahlungen sind hier nicht ausreichend, da die Abschläge nichts über tatsächliche Kosten aussagen.

    Bei der Versicherung oder Grundsteuer kann es sein, dass er Anfang des Jahres eine Rechnung für das gesamte Jahr 2022 erhalten hat. Hier kann er die anteiligen Kosten bis einschließlich Mai umlegen.

    Hallo,

    im E-Fall sollte hierzu ein Anwalt befragt werden. Theoretisch liegt ein Hausfriedensbruch vor und je nach Situation kann das auch eine Unzumutbarkeit und eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

    Da müssen aber jeweiligen Umstände berücksichtigt werden.

    Hier sind die Umstände, dass die Wohnung gekündigt wurde, bereits komplett leer ist, dem Vermieter ein Schlüssel übergeben wurde und Du schon woanders wohnst.

    Ob man aufgrund der Umstände eine fristlose Kündigung durchsetzen kann, wage ich doch stark zu bezweifeln.

    Er erhielt Ende Oktober einen Wohnungsschlüssel mit der Vereinbarung, dass ich vor Besichtigungen informiert werde.

    Kannst Du diese Vereinbarung auch nachweisen?

    Aber ich finde es übertrieben. Ich denke so hoch sind selbst die erhöhten Gaspreise nicht.

    Die Gaspreise haben sich teilweise vervierfacht, also doch. Letztendlich sind es ja auch Vorauszahlungen, d.h. wenn Du zu viel gezahlt hast, bekommst Du am Ende wieder was zurück.

    Der Vermieter hat davon nichts.

    Als kleines Rechenbeispiel: Ein Singlehaushalt verbraucht ca. 6.000 kWh Gas pro Jahr.

    Vor einem Jahr lagen die Kosten durchschnittlich bei ca. 0,10 €/kWh, also bei 600 € im Jahr. Aktuell liegen die Preise bei durchschnittlich ca. 0,40 €/kWh (Im November sind die wieder auf ca. 0,20 € runtergegangen), also bei 2.400 €.

    Das macht also für dich Mehrkosten von ca. 1.800 € pro Jahr, allein durch das Gas.

    Unter Berücksichtigung deiner aktuellen Nachzahlung von 500 € und der allgemeinen Teuerungsraten (Strom!), ist die monatliche Anpassung von 200 € pro Monat nicht so abwegig.

    Du kannst ja bei deinem Anbieter schauen, wie hoch die Preise momentan sind.

    Wann ziehst Du denn konkret aus? Sprechen wir hier von Tagen/Wochen oder von Monaten?

    Eine begründete Begehung der Wohnung durch den Vermieter musst Du zulassen, sofern Du nicht gerade in den nächsten Tagen ausziehst. Hier könnte der Vermieter dann warten.

    Sprechen wir von einem Zeitraum von 1-2 Monaten, wirst Du das in Normalfall dulden müssen.

    Warum willst Du das überhaupt verwehren? Freu dich, dass der Vermieter Grundsanieren will. hier dürften dann die Schönheitsreparaturen bei Auszug für dich wegfallen.

    Schwer zu sagen. Du kannst letztendlich nur mal die Abrechnung und die entsprechenden Einzelposten durchgehen und prüfen, welche Kosten dort extrem hoch sind.

    Kommst Du da auf keinen Nenner, dann wende dich an einen Mieterverein o.ä. die das für dich prüfen.

    Zum Thema Anpassung: Der Vermieter darf die monatlichen Vorauszahlungen um 1/12 des Nachzahlungsbetrags anpassen. Das wären bei Dir ca. 42€ monatlich.

    Er geht bei Dir aber um ca. 200 € hoch, weil eben die Gaspreise massiv gestiegen sind.

    Du kannst nur prüfen, ob Du den Betrag stemmen kannst. Wenn nicht, würde ich mit dem Vermieter sprechen, damit man sich irgendwo in der Mitte trifft.

    Unsere Nachbarin gibt an, Angst vor Hunden zu haben, allerdings hält sich an ihrem Arbeitsplatz regelmäßig ein Hund in ihrer Nähe auf ohne, dass ihre Arbeit davon beeinträchtigt wird

    Zunächst hierzu: Mir geht das ähnlich. Ich habe wahnsinnigen Respekt und leichte Angst vor fremden Hunden, habe aber dennoch einen eigenen. Das muss also kein Scheinargument sein.

    Ich würde hier aber mal das Gespräch mit dem Vermieter und der Nachbarin suchen. Ich denke, dass es hier nicht allein um den Hund geht, sonst hätte auch ein Zaun ohne Sichtschutz gereicht.

    Ich vermute stark, dass ihr die Errichtung dulden müsst. Eine große objektive Beeinträchtigung dürfte so ein Zaun ja nicht darstellen.

    Daher denke ich nicht, dass er da selbst gegen die Kündigung klagen wird.

    Muss er auch gar nicht. Er kann die Kündigung auch einfach ignorieren, denn das ist ja eine sogenannte einseitige Willenserklärung. Der Vermieter muss dann auf Räumung klagen.

    Werde da nochmal bei der Hausverwaltung nachfragen, wie die da Druck machen können.

    Da wird die Verwaltung wenig machen können. Es wird die Kündigung zugestellt und wenn der Mieter die Wohnung nicht zurück gibt, dann muss eine Räumungsklage eingeleitet werden. Die Dauer hängt dann vom Gericht ab.

    Das liegt in der Verantwortung des Vermieters und er kann die Kosten auch nicht auf Euch abwälzen, da Dichtungen nicht unter Kleinstreparaturen fallen.

    Wenn hierdurch eine Schimmelgefahr besteht, seid Ihr sogar verpflichtet, den Schaden an den Vermieter zu melden.

    Ich würde das vorab telefonisch klären. Wenn es ein "Problemvermieter" ist, dann eher auf dem Postweg.

    Der Vermieter möchte, dass die Fachfirma engagiert wird, da er nicht wissen könne, was sich unter der neuen weißen Farbe befinde

    Was sich darunter befindet, ist irrelevant, Hauptsache die Wände sind weiß.

    Vermieter behauptet das anwaltlich bestätigt bekommen zu haben.

    Naja, behaupten kann man viel (auch der Anwalt). Das kann dir der Vermieter aber gern mal zeigen.

    Außerdem befürchte er den Einsatz von billiger Farbe und dass sie abblättern könne, woraufhin die dunkle Farbe wieder sichtbar wäre.

    Wenn sich an der Wand keine Latexfarbe befindet, wird dort nichts abblättern.

    Ich glaube, der Vermieter sollte sich nicht beim Anwalt Rat einholen, sondern bei einem Maler.

    Hallo,

    mein Tipp: Such dir einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein, der dich hierbei berät.

    Auch wenn eine Wohnung saniert/modernisiert ist, heißt das nicht zwingend, dass hierdurch andere Schallschutznormen gelten. Es kommt immer darauf an, was konkret saniert wurde, bzw. ob eine Verbesserung des Schallschutzes technisch umsetzbar ist.

    Bei einem Gebäude aus den 60ern ohne Modernisierung wären dies laut dem Mietenspiegel maximal 7,06 € / qm. Ich bezahle momentan 14,62 € / qm.

    Ganz so einfach ist es in der Regel dann doch nicht. Es gibt ja nicht nur schwarz und weiß, also modernisiert und nicht modernisiert, sondern es finden diverse Ausstattungskriterien Anwendung.

    Deswegen: Anwalt.

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