Umzug - Vermieter betritt gekündigte Wohnung ungefragt

  • Liebe Forums-Mitglieder, mich würde eure Einschätzung zu meinem Fall interessieren.

    Ich habe mein Mietverhältnis im September zum 31.12.2022 gekündigt. Es wird wohl auch erst zu diesem Datum enden, da sich kein Nachmieter vor dem 1.1.2023 abzeichnet.

    Mein Auszug aus der Wohnung erfolgte Ende Oktober. Die Wohnung steht derzeit quasi leer.

    Der Vermieter möchte Besichtigungen mit Mietinteressenten durchführen und hat nach einem Wohnungsschlüssel gefragt, damit ich nicht zu jeder Besichtigung hinzukommen muss.

    Er erhielt Ende Oktober einen Wohnungsschlüssel mit der Vereinbarung, dass ich vor Besichtigungen informiert werde.

    Heute kam ich in die Wohnung um mal wieder nach dem Rechten, Temperaturen, etc.. zu sehen.

    Es befand sich ein Mietinteressent allein in der Wohnung der die Räume ausgemessen hat.

    Der Vermieter hat gegen unsere mündliche Vereinbarung verstoßen, mich zu informieren, wenn er Besichtigungen durchführen möchte. Des Weiteren hat er eine dritte Person allein ohne mich zu informieren Wohnung gelassen.

    Spontane Gedanken meinerseits waren Hausfriedensbruch und fristlose Kündigung. Aber ich will es nicht überstürzen. Immerhin hat er noch 3 Kaltmieten Kaution von mir und ich müsste ihm nur noch eine Dezembermiete überweisen…

    Nachdem ich die fremde Person heute in der Wohnung angetroffen habe, habe ich meinen Vermieter noch nicht kontaktiert. Ich wollte mir erstmal ein besseres Bild über die Lage verschaffen…

    So… was ist eure Meinung? Rege ich mich sinnlos auf, oder zurecht???? Habe ich ein Recht auf fristlose Kündigung? Ich strebe keinen langwierigen Rechtsstreit um meine Kaution (>4000EUR) an…

    Grüße aus Hessen

    Euer Hartmut

  • Hallo,

    im E-Fall sollte hierzu ein Anwalt befragt werden. Theoretisch liegt ein Hausfriedensbruch vor und je nach Situation kann das auch eine Unzumutbarkeit und eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

    Da müssen aber jeweiligen Umstände berücksichtigt werden.

    Hier sind die Umstände, dass die Wohnung gekündigt wurde, bereits komplett leer ist, dem Vermieter ein Schlüssel übergeben wurde und Du schon woanders wohnst.

    Ob man aufgrund der Umstände eine fristlose Kündigung durchsetzen kann, wage ich doch stark zu bezweifeln.

    Er erhielt Ende Oktober einen Wohnungsschlüssel mit der Vereinbarung, dass ich vor Besichtigungen informiert werde.

    Kannst Du diese Vereinbarung auch nachweisen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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